Zivilrecht in Afghanistan

Das Zivilrecht in Afghanistan regelt private Rechtsbeziehungen zwischen Menschen und Organisationen. Es umfasst Personen, Verträge, Eigentum, Familie, Erbschaft, Haftung, Gerichtsverfahren und Vollstreckung. Das System ist fragmentiert: Der Zivilgesetzbuch von 1977 und die frühere Zivilprozessordnung dienen weiterhin als Bezugspunkte, werden laut UN-Berichten landesweit de facto jedoch nicht zuverlässig angewandt; schariabasierte Regeln, Dekrete sowie teilweise unveröffentlichte oder mündliche Anweisungen prägen die Praxis.

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