In Andorra ist das gesellschaftliche Zusammenleben organisatorisch auf verschiedene Stellen verteilt. Die Regierung (Govern) und das Innenministerium (Ministeri de l’Interior) arbeiten mit der Polizei (Cos de Policia) in Fragen der öffentlichen Ordnung, der friedlichen Nutzung öffentlicher Räume und der Gewaltprävention zusammen. Die sieben Gemeinden (Comuns), die katalanische Bezeichnung für diese lokalen Behörden, erlassen kommunale Regeln für Wege, Plätze und Einrichtungen. Die kommunalen Verkehrsbeamten (Agents de circulació comunals) überwachen unter anderem die Regeln für ein respektvolles Zusammenleben im öffentlichen Raum (convivència ciutadana) und für gute Nachbarschaft (bon veïnatge). Die geprüften Quellen belegen keine landesweit einheitliche Nachbarschaftsstelle und kein verbindliches Nachbarschaftsverfahren. Bewohnervereinigungen (Associations de residents) und andere Vereine bilden neben informellen Nachbarschaften einen zivilgesellschaftlichen Kanal. Verfahren, Kosten und Fristen können je nach Gemeinde unterschiedlich sein und müssen dort geprüft werden. Öffentliche Räume dürfen würdevoll und respektvoll genutzt werden. Friedliche Versammlungen benötigen im Allgemeinen keine vorherige Genehmigung oder Anmeldung. Demonstrationen müssen im Allgemeinen zwischen 8 und 45 Werktagen im Voraus angemeldet werden; in außergewöhnlichen Fällen reicht im Allgemeinen eine Frist von mindestens 2 Werktagen. Gefundene Gegenstände müssen innerhalb von höchstens 72 Stunden der Polizei übergeben werden. Die Ruhezeiten gelten an Werktagen von 22:00 bis 08:00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen von 22:00 bis 09:00 Uhr. Störender Lärm durch Musik, Rufen, Kämpfe oder Haustiere ist verboten. Weitere Regeln zu Alkohol und Drogen ergeben sich aus dem Gesetz über die öffentliche Sicherheit; Sanktionen und Einzelheiten der Durchsetzung können ebenfalls lokal geregelt sein. Die Justizverwaltungsstelle für Mediation und Beratung (Seu de la Justícia) bietet freiwillige professionelle Mediation sowie rechtliche und soziale Beratung an. Sie kann einen Fall an die zuständige Institution weiterleiten. Der Zugang erfolgt nach Terminvereinbarung über die Stelle in Baixada del Molí 2–4, Andorra la Vella, unter +376 866 200. Die Beratung ist kostenlos, wenn finanzielle Bedürftigkeit oder Zahlungsunfähigkeit nachgewiesen wurde; die geprüften Quellen belegen keine anderen Gebühren. Die Dauer hängt vom Einzelfall ab. In Eigentümergemeinschaften (Comunitats de propietaris) können Satzungen und interne Hausordnung (règim interior) die Nutzung gemeinsamer Räume und Dienstleistungen regeln und Bestimmungen für das Zusammenleben festlegen. Diese Regeln sind für die Eigentümer verbindlich. Bei Mietstreitigkeiten können Mediation und Gerichte in Betracht kommen; weitergehende Fragen des Wohnrechts gehören in den Bereich Wohnen. Das Gesetz 13/2019 schützt Menschen im ganzen Land vor Diskriminierung in öffentlichen und privaten Bereichen, unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus. Es umfasst unter anderem Geburt, Staatsangehörigkeit, Herkunft, Geschlecht, Religion, Sprache, Alter, Behinderung, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität und geschlechtlichen Ausdruck. Der Schutz erstreckt sich auch auf soziale und bürgerschaftliche Beteiligung, öffentliche Räume und die Informationsgesellschaft. Der Bürgerbeauftragte (Raonador del Ciutadà) kann als besonderer Beschwerde- und Schutzkanal genutzt werden. Die Abteilung für Gleichstellungspolitik (Departament de Polítiques d’Igualtat) bietet insbesondere zu LGTBIQ-Themen Beratung und Unterstützung an. Bei geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt ist der Dienst für geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt (SAVVG) unter 181 kostenlos und vertraulich rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr erreichbar. In Notfällen ist die Polizei unter 110 erreichbar. Das Willkommensprogramm (Programa d’acollida) informiert über Rechte und Pflichten, die Anmeldung bei der Gemeinde, die katalanische Sprache, soziale Dienste sowie kulturelle, sportliche und bürgerschaftliche Beteiligung. Es steht auch Menschen mit einem noch laufenden Aufenthaltsverfahren offen und bietet Beratung nach Terminvereinbarung an. Katalanisch (Català) ist die eigene Amtssprache des Landes. Katalanisch hat in Verwaltung und Gerichten Vorrang; für die Kommunikation können andere Sprachen verwendet werden. Das Sprachpartnerschaftsprogramm (Voluntariat per la llengua) bringt Erwachsene in informellen Sprachpartnerschaften zusammen. Die Teilnahme umfasst mindestens eine Stunde pro Woche über mindestens zehn Wochen; die Teilnahme und die öffentlichen Kulturangebote des Programms sind kostenlos. Daraus ergibt sich keine allgemeine Sprachanforderung für das gesellschaftliche Zusammenleben; Anforderungen des Migrationsrechts müssen gesondert geprüft werden. Die Abteilung für Bürgerbeteiligung (Departament de Participació Ciutadana) schafft Beteiligungsmöglichkeiten, unterstützt Konsultationen und Referenden und fördert die Zusammenarbeit zwischen Institutionen und Vereinen. Im Bürgerprüfgremium (Visura Ciutadana) werden zehn Erwachsene für zwei Jahre per Los ausgewählt. Das Gremium regelt seine Arbeit selbst und erstellt beratende Berichte und Vorschläge, die nicht verbindlich sind. Der Runde Tisch zur Vertretung der Vielfalt der Vereinigungen (Taula de Representació de la Diversitat Associativa) verbindet organisierte Teile der Zivilgesellschaft. Der formale digitale Beteiligungskanal (VISC) ist je nach Verfahren zugänglich; Einzelheiten und Fristen können unterschiedlich sein. Wer sich ehrenamtlich engagieren möchte, registriert sich über voluntariat.ad. Vereine beantragen dort über die zuständige Stelle Unterstützung durch Freiwillige. Ehrenamtliche Arbeit wird nicht bezahlt. Freiwillige haben Anspruch auf Information, Schulung, Unterstützung, diskriminierungsfreie Behandlung, eine Bescheinigung und eine Versicherung über den jeweiligen Verein; genehmigte Ausgaben können erstattet werden. Zu ihren Pflichten gehören verantwortungsvolles Handeln, Vertraulichkeit, die Einhaltung interner Regeln sowie Respekt und Sicherheit. Digitale Dienste unterliegen dem Datenschutzgesetz 29/2021 (Llei 29/2021) sowie den Dekreten 391/2022 und 45/2023. Einzelpersonen haben unter anderem Rechte auf Datenschutz, Auskunft und weitere Rechte. Die Regierung ist für die von ihr betriebenen Dienste verantwortlich. Die Verarbeitung personenbezogener Daten Dritter durch Personen unter 16 Jahren erfordert die Zustimmung eines Elternteils oder Vormunds. Die Nutzungsbedingungen staatlicher Onlinedienste verbieten gewalttätige, beleidigende, rechtswidrige, rassistische, fremdenfeindliche oder verleumderische Inhalte sowie die unbefugte Datennutzung, den Missbrauch von Identitäten und Spam. Die geprüften Quellen belegen kein landesweites digitales Nachbarschaftsforum; der digitale Beteiligungskanal ist dagegen ein formaler Raum für Beteiligung.
Zusammenleben in Andorra
Das gesellschaftliche Zusammenleben in Andorra wird von staatlichen Behörden, den sieben Gemeinden, Eigentümergemeinschaften, Vereinen und informellen Nachbarschaften geprägt. Regeln für öffentliche Räume, den Schutz vor Diskriminierung, Konfliktlösung, ehrenamtliches Engagement und digitale Beteiligung werden von unterschiedlichen Stellen umgesetzt. Deshalb bestimmen die zuständige Gemeinde, die konkrete Regel und der passende Beratungs- oder Schutzkanal das jeweils relevante Verfahren.
VivAVia kann Fehler machen. Überprüfe wichtige Informationen.

