Für die Einreise nach Angola sind grundsätzlich ein anerkannter Reisepass oder ein gültiges Reisedokument mit einer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten, das passende gültige Visum, ein Nachweis über ausreichende Mittel oder gesicherte Unterkunft und Verpflegung, ein internationaler Impfpass sowie die Einreise über einen zugelassenen Grenzübergang erforderlich. Ein Einreiseverbot, ungeeignete oder gefälschte Dokumente, fehlende Mittel oder Rückkehrvorkehrungen, bestimmte gesundheitliche oder sicherheitsbezogene Bedenken oder die fehlende erforderliche Zustimmung für eine minderjährige Person können auch dann zur Verweigerung der Einreise führen, wenn ein Visum erteilt wurde. Ein Visum begründet eine Einreiseerwartung, aber kein uneingeschränktes Recht zum Grenzübertritt. Angola verwendet für unterschiedliche Zwecke verschiedene Visumkategorien. Ein Transitvisum ist 60 Tage gültig und erlaubt einen Aufenthalt von bis zu fünf Tagen ohne Verlängerung. Ein Touristenvisum ist 120 Tage gültig, erlaubt mehrere Einreisen und einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen je Einreise, mit zwei möglichen Verlängerungen um jeweils 30 Tage; es berechtigt nicht zur Beschäftigung oder zum Aufenthalt. Ein Kurzaufenthaltsvisum gilt für einen Aufenthalt von bis zu zehn Tagen, ist grundsätzlich 72 Stunden gültig und kann einmal verlängert werden; auch dieses Visum berechtigt nicht zur Beschäftigung oder zum Aufenthalt. Ein Studienvisum erlaubt mehrere Einreisen für bis zu ein Jahr und kann bis zum Ende des Kurses verlängert werden; Arbeit ist auf ausbildungsbezogene Praktika beschränkt. Ein Visum zur medizinischen Behandlung kann bis zu 180 Tage gelten, berechtigt aber nicht zur Beschäftigung oder zum Aufenthalt. Ein Arbeitsvisum erlaubt mehrere Einreisen für bis zu 365 Tage und kann bis zum Ende des Arbeitsvertrags verlängert werden. Es beschränkt die betreffende Person auf die genehmigte Tätigkeit und den genehmigten Arbeitgeber und begründet selbst keinen dauerhaften Aufenthalt. Ein Visum für den vorübergehenden Aufenthalt erlaubt normalerweise mehrere Einreisen für 365 Tage und kann bis zum Ende des angegebenen Zwecks verlängert werden. Ein Aufenthaltsvisum, bekannt als Visum zur Begründung eines Wohnsitzes (Visto para Fixação de Residência), erlaubt wiederholte Einreisen, einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen für Aufenthaltsformalitäten und eine rechtmäßige Beschäftigung. Ein Investorenvisum kann bis zu zwei Jahre gelten und verlängert werden. Der SME kann ausnahmsweise ein Grenzvisum für einen unvorhersehbaren und gerechtfertigten Zweck erteilen. Der Zweck des Visums bestimmt, was die betreffende Person tun darf. Ein Touristenvisum deckt Tätigkeiten wie Besuche, Familienbesuche, geschäftliche Sondierungen sowie wissenschaftliche, kulturelle oder sportliche Zwecke ab, aber keine bezahlte Arbeit und keinen Aufenthalt. In begründeten Fällen erlaubt Angola bestimmte Statusänderungen, unter anderem vom Studium zur Arbeit, vom vorübergehenden Aufenthalt zu einer Aufenthaltserlaubnis und vom Tourismus zur medizinischen Behandlung. Visumanträge erfordern grundsätzlich eine vorherige Genehmigung des SME, während konsularische Vertretungen Visa bearbeiten, die außerhalb Angolas erteilt werden. Anspruchsberechtigte Staatsangehörige können eine Befreiung von der Visumpflicht für den Tourismus erhalten, die normalerweise auf 30 Tage je Einreise und 90 Tage pro Jahr beschränkt ist; die aktuelle Liste der Staatsangehörigkeiten muss vor der Reise geprüft werden. Der offizielle elektronische Visadienst (eVISA) nimmt Online-Anträge und Statusabfragen entgegen und nennt eine Bearbeitungszeit von 72 Stunden; dies ersetzt jedoch nicht die materiellen Einreisevoraussetzungen. Für die Arbeitsmigration sind ein Arbeitsvertrag oder ein Arbeitsangebot, Nachweise über Qualifikationen und ein Lebenslauf, ein Strafregisterauszug, eine Bescheinigung aus dem Herkunftsland, eine Rückführungsbürgschaft und eine Stellungnahme des zuständigen Ministeriums erforderlich. Eine ablehnende Stellungnahme kann ergehen, wenn Angola über qualifizierte einheimische Arbeitskräfte verfügt oder der Arbeitgeber seinen steuerlichen Pflichten nicht nachkommt. Nach den Regeln zur Arbeitsmigration von 2025 darf ein Arbeitgeber grundsätzlich höchstens 30 % ausländische nichtansässige Arbeitnehmer beschäftigen; mindestens 70 % müssen angolanische Arbeitnehmer sein. Der Vertrag wird schriftlich und befristet geschlossen, wobei nach der genannten Regel höchstens zwei Verlängerungen zulässig sind. Gleiche Arbeit erfordert gleichen Lohn. Der Arbeitgeber muss dem SME Änderungen des Vertrags und das Ende der Beschäftigung melden. Eine Tätigkeit für einen anderen Arbeitgeber ohne Genehmigung kann zu Sanktionen, Ausweisung und einer Haftung des Arbeitgebers für damit verbundene Kosten führen. Die studienbezogene Migration erfordert normalerweise eine Einschreibung oder ein genehmigtes Praktikum, Unterkunft und ausreichende Mittel sowie Strafregister- und medizinische Unterlagen. Für eine minderjährige Person kann ein Dokument über die Elternschaft oder die rechtliche Verantwortung erforderlich sein. Ein Stipendium oder eine institutionelle Vereinbarung kann den Nachweis eigener Mittel entbehrlich machen. Die Familienmigration kann einen Ehegatten, eine anerkannte nichteheliche Lebensgemeinschaft (união de facto), unterhaltsberechtigte minderjährige oder rechtlich geschäftsunfähige Kinder, unverheiratete volljährige Kinder, die in Angola studieren, sowie unterhaltsberechtigte Eltern ersten Grades umfassen. Der vorübergehende Aufenthalt kann außerdem mitreisende Familienangehörige im Zusammenhang mit Studium, medizinischer Behandlung, Investitionen oder Beschäftigung sowie bestimmte Familienangehörige von Aufenthaltsberechtigten oder den Ehegatten eines angolanischen Staatsangehörigen erfassen. In gesetzlich bestimmten Fällen der Familien- und Begleitmigration kann eine Beschäftigung erlaubt sein. Die Aufenthaltserlaubnis wird von der antragstellenden Person beim SME beantragt, während sie sich in Angola aufhält. Grundsätzlich erforderlich sind ein gültiges Aufenthaltsvisum, Nachweise über Mittel und Unterkunft, ein angolanischer Strafregisterauszug, Lichtbilder, ein Reisepass, das Aufenthaltsvisum und die geltende Gebühr; außerdem dürfen keine ausschließenden sicherheitsrechtlichen, ordnungsrechtlichen oder sonstigen Unzulässigkeitsgründe vorliegen. Als Entscheidungsfrist werden 30 Tage angegeben. Die Inhaberin oder der Inhaber eines Aufenthaltsvisums muss sich innerhalb von 15 Tagen nach der Einreise bei der örtlichen Verwaltung registrieren. Der vorübergehende Aufenthalt gilt zwei Jahre und kann um weitere Zeiträume von jeweils zwei Jahren verlängert werden. Ein dauerhafter Aufenthalt wird nach zehn aufeinanderfolgenden Jahren vorübergehenden Aufenthalts möglich; der Aufenthaltstitel hat kein Ablaufdatum, wird aber alle fünf Jahre erneuert. Eine ungerechtfertigte Abwesenheit von mehr als sechs Monaten während eines Gültigkeitszeitraums, falsche Angaben, eine Scheinehe oder Scheinadoption, eine Ausweisung oder der fehlende Nachweis einer nützlichen rechtmäßigen Tätigkeit können den Aufenthalt gefährden. Ein in Angola geborenes ausländisches Kind von aufenthaltsberechtigten Eltern kann den Aufenthaltsstatus der Eltern erhalten, doch die Antrags- und Registrierungsfristen müssen eingehalten werden, einschließlich der Registrierung beim SME innerhalb von 180 Tagen. Der internationale Schutz wird durch das Gesetz Nr. 10/15 (Lei n.º 10/15) geregelt. Ein Asylantrag kann mündlich oder schriftlich an einem Grenzübergang, bei der Polizei, beim SME oder bei einer angolanischen diplomatischen Vertretung gestellt werden. Entstehen die Gründe erst nach der Einreise, sollte der Antrag grundsätzlich innerhalb von acht Tagen gestellt werden. Das Non-Refoulement-Prinzip schützt eine antragstellende Person vor der Rückführung an einen Ort, an dem Verfolgung oder die maßgebliche ernsthafte Gefahr eintreten würde. Eine irreguläre Einreise nimmt allein den Zugang zum Verfahren nicht. Das Verfahren kann ein Gespräch, einen Dolmetscher, Rechtsbeistand und die biometrische Registrierung umfassen. Die antragstellende Person macht Angaben oder legt Nachweise zu Identität, Staatsangehörigkeit, früherem Aufenthalt, früheren Anträgen und den Fluchtgründen vor. Der Nationale Flüchtlingsrat (Conselho Nacional para os Refugiados, CNR) entscheidet über Schutzangelegenheiten, während das Aufnahmezentrum für Flüchtlinge und Asylsuchende (Centro de Acolhimento de Refugiados e Requerentes de Asilo, CARRA) Unterkunft, Verpflegung und Gesundheitsversorgung bereitstellen kann. Dokumente über den vorübergehenden Aufenthalt werden zunächst für 60 Tage ausgestellt und bis zu einer endgültigen Entscheidung jeweils um 30 Tage verlängert. Bewegungen außerhalb des CARRA können ohne Erlaubnis eingeschränkt werden, und Antragstellende erhalten während dieses Zeitraums grundsätzlich weder Arbeits- noch Aufenthaltsrechte noch das Recht auf uneingeschränkte Bewegungsfreiheit. Die reguläre Prüfungsfrist beträgt 30 Tage, in einem beschleunigten Verfahren bis zu 15 Tage; anschließend beträgt die Entscheidungsfrist des CNR 15 Tage. Eine Ablehnung wird innerhalb von 72 Stunden zugestellt und gewährt normalerweise 30 Tage zur Ausreise. Einer gerichtlichen Überprüfung muss eine Verwaltungsbeschwerde vorausgehen, die aufschiebende Wirkung hat. Anerkannte Flüchtlinge erhalten einen vorübergehenden Aufenthalt sowie Zugang zu Arbeit, sozialer Sicherheit, Bildung und Gerichten, vorbehaltlich gesetzlicher Bewegungsbeschränkungen; eine ungerechtfertigte Abwesenheit aus Angola von mehr als sechs Monaten kann den Status oder Aufenthaltstitel gefährden. Die angolanische Staatsangehörigkeit kann durch einen angolanischen Elternteil entstehen und außerdem durch Abstammung, Adoption, Eheschließung, eine anerkannte união de facto oder Einbürgerung erworben werden. Der Erwerb aufgrund einer Ehe oder Lebensgemeinschaft erfordert grundsätzlich mehr als fünf Jahre zusammen mit den gesetzlichen Voraussetzungen. Für die Einbürgerung sind Volljährigkeit, mindestens zehn Jahre rechtmäßiger Aufenthalt, Nachweise der moralischen und bürgerlichen Integration, ein regelmäßiges persönliches Einkommen während der vorhergehenden drei Jahre, ausreichende Portugiesischkenntnisse, eine tatsächliche Verbindung zur Gemeinschaft sowie die Achtung der verfassungsrechtlichen Rechte und Pflichten erforderlich. Die antragstellende Person muss möglicherweise Prüfungen über die Sprache, das Volk und die Nation, die Staatssymbole und die Geschichte ablegen und anschließend einen öffentlichen Eid leisten. Die Geburt in Angola allein verleiht nicht automatisch die Staatsangehörigkeit, es sei denn, das Kind wäre andernfalls staatenlos oder die Eltern sind unbekannt. Eine Ausweisungsentscheidung hängt vom Status ab. Eine nicht aufenthaltsberechtigte Person kann wegen irregulärer Einreise oder irregulären Aufenthalts, unzureichender Mittel oder unerlaubter Arbeit, eines Arbeitgeberwechsels ohne Genehmigung oder einer nicht genehmigten Beschäftigung verwaltungsrechtlich ausgewiesen werden. Eine aufenthaltsberechtigte Person darf grundsätzlich nur durch ein Gericht ausgewiesen werden. Normalerweise erhält die betreffende Person eine Aufforderung zur freiwilligen Ausreise mit einer Frist von bis zu acht Tagen; anschließend findet je nach Verfahren innerhalb von 48 Stunden eine gerichtliche Anhörung statt oder innerhalb von acht Tagen ergeht eine Verwaltungsentscheidung. Die Durchsetzung kann bei einer aufenthaltsberechtigten Person bis zu 15 Tage und bei einer nicht aufenthaltsberechtigten Person bis zu acht Tage dauern; ein Einreiseverbot gilt mindestens fünf Jahre. Eine vorübergehende Inhaftierung kann in einem Zentrum für vorübergehende Unterbringung (Centro de Instalação Temporária) erfolgen. Eine gerichtliche Ausweisungsentscheidung kann angefochten werden, während eine Entscheidung des SME bei dem zuständigen Ministerium angefochten wird. Der Staat trägt die Kosten der Entfernung für eine mittellose Person, während ein Arbeitgeber haften kann, wenn die Person beschäftigt war. Angola verfügt nicht über eine verlässlich bestätigte landesweite Gebührentabelle für alle Einwanderungsleistungen. Konsularische Gebühren und innerstaatliche Tarife unterscheiden sich je nach Visum, Leistung und Ort; Vereinbarungen können Befreiungen vorsehen. Die zuständige MIREX-Vertretung oder das zuständige SME-Büro sollte den Betrag vor der Antragstellung bestätigen. Dokumente erfordern häufig eine portugiesische Übersetzung und Legalisation. Ein unmittelbares landesweites Äquivalent zu einem allgemeinen Integrationskurs oder einer Integrationsleistung ist nicht belegt; Integrationsanforderungen entstehen hauptsächlich im Einbürgerungsverfahren.
Einwanderungsrecht in Angola
Das Einwanderungsrecht Angolas regelt Einreise, Visa, Aufenthalt, Arbeit, Studium, Schutz, Ausweisung und Staatsangehörigkeit. Der Migrations- und Ausländerdienst (SME) bearbeitet innerstaatliche Einwanderungsangelegenheiten, während das Außenministerium (MIREX) Visa über seine Vertretungen erteilt.
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