Strafrecht in Antigua und Barbuda

Das Strafrecht in Antigua und Barbuda regelt Straftatbestände, Ermittlungen, Strafverfahren, Sanktionen sowie die Rechte beschuldigter und geschädigter Personen. Es beruht auf der Verfassung von 1981, dem englischen Common Law und mehreren Einzelgesetzen, da es kein einheitliches Strafgesetzbuch gibt. Die Royal Police Force of Antigua and Barbuda ermittelt. Je nach Schwere und Art des Verfahrens sind das Magistrate’s Court oder der High Court of Justice zuständig. Verfassungsrechtliche Verfahrensrechte gelten ab Festnahme und Untersuchungshaft.

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