Wer unter einem Namen tätig ist, der nicht dem tatsächlichen Nachnamen des Inhabers oder den tatsächlichen Namen aller Partner entspricht, benötigt eine Registrierung des Geschäftsnamens (Business Name). Zulässige Formen sind Einzelunternehmen (Sole Trader) oder Einzelunternehmertum, Personengesellschaft (Partnership or Firm), Unternehmen in Kapitalgesellschaftsform (Business by Corporation) sowie bestimmte ausländische oder treuhänderische Unternehmensformen. Ein Antrag auf Registrierung eines Geschäftsnamens enthält unter anderem die Geschäftstätigkeit, den Hauptgeschäftssitz sowie Name, Anschrift, Staatsangehörigkeit und Beruf des Antragstellers. Antragsteller müssen mindestens 18 Jahre alt sein und einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen. Die Registrierung muss spätestens 14 Tage nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit erfolgen. Die auf der ABIPCO-Website angegebene Gebühr beträgt EC$100 für Registrierung, Änderung oder Beendigung, jeweils für jeden Vorgang; eine Registerprüfung kostet EC$25, eine Bescheinigung EC$100 und Kopien EC$5 je Seite. Ein Name darf keine Begriffe wie Corporation, Incorporated oder Limited enthalten und nicht mit einem bestehenden Namen identisch oder verwirrend ähnlich sein. Eine Gesellschaft (Company) ist eine eigene juristische Person. Ihre Gründung erfordert unter anderem mindestens einen Anteil, einen Anteilseigner, einen Direktor und einen eingetragenen Sitz (Registered Office) in Antigua und Barbuda. Zu den erforderlichen Unterlagen gehören die Gründungsurkunde, Satzung, eine gesetzliche Erklärung eines zugelassenen Rechtsanwalts (Attorney-at-Law) sowie Angaben zu den Direktoren und zum eingetragenen Sitz. Eine Namenssuche (Name Search) und eine Namensreservierung (Name Reservation) gehen der Gründung voraus. Die Gründungsbescheinigung kostet EC$500, die Namensreservierung EC$50, eine Suche EC$40 und eine Beglaubigung EC$40. Die Jahresmeldung (Annual Return) kostet EC$350; eine verspätete Einreichung kostet zusätzlich EC$50. Die Bearbeitungsdauer wurde nicht verifiziert. Eine ausländische Gesellschaft (External Company) muss sich als solche registrieren, wenn sie regelmäßig gewinnorientierte Geschäfte von einem Büro, Aktien- oder Registerbüro aus betreibt oder Vermögenswerte in Antigua und Barbuda hat. Dafür sind unter anderem beglaubigte Unternehmensunterlagen, ein Nachweis der Gründung, eine Vollmacht und eine gesetzliche Erklärung eines Rechtsanwalts erforderlich; die angegebenen Bescheinigungsgebühren betragen EC$750 und EC$350, die Jahresmeldung kostet EC$200. Eine Gewerbeerlaubnis (Trade Licence) ist für einen Merchant, Store-keeper, Shop oder Commission Agent grundsätzlich vor Aufnahme der Tätigkeit erforderlich. Für jede Betriebsstätte (Establishment) wird eine gesonderte Erlaubnis ausgestellt, und der Name des Inhabers oder der Gesellschaft muss am Geschäftsort sichtbar sein. Gesetzliche Ausnahmen gelten unter anderem für den Verkauf bestimmter lokaler Tiere, landwirtschaftlicher Erzeugnisse und hergestellter Waren sowie für berauschende Getränke; die konkrete aktuelle Gebühr wurde in den geprüften Unterlagen nicht genannt. Die Steuerbehörde (Inland Revenue Department, IRD) stellt Einzelpersonen, Unternehmen und Gesellschaften eine Steueridentifikationsnummer (Taxpayer Identification Number, TIN) aus. Einzelunternehmer reichen UBT001 und F16 zusammen mit einer Unternehmensregistrierungsbescheinigung oder einem Letter of Particulars sowie einem Reisepass ein. Gesellschaften verwenden CB001 und F16. Die Umsatzsteuer von Antigua und Barbuda (Antigua and Barbuda Sales Tax, ABST) wird nach dem geprüften Registrierungsleitfaden relevant, wenn steuerpflichtige Lieferungen in den vorausgegangenen zwölf Monaten EC$300.000 überstiegen haben oder ein Überschreiten in den kommenden zwölf Monaten vernünftigerweise erwartet wird. Der Leitfaden stammt aus dem Jahr 2006; der Schwellenwert sollte daher vor der Umsetzung beim IRD erneut bestätigt werden. Ein aktueller ABST-Satz lässt sich aus der geprüften Quelle nicht zuverlässig feststellen. Für Einzelunternehmer beträgt der Satz der Steuer für nicht eingetragene Unternehmen (Unincorporated Business Tax, UBT) 0 Prozent auf steuerpflichtiges Einkommen bis EC$42.000, 8 Prozent von EC$42.001 bis EC$186.000 und 25 Prozent darüber. Für Personengesellschaften hängen die Schwellenwerte von der Zahl der Partner ab. Die Jahresmeldung und die Ausgleichszahlung sind bis zum 31. März des Folgejahres fällig; nach einer Einschätzung des IRD können zusätzlich vierteljährliche Vorauszahlungen gelten. Unternehmen müssen Bücher und Aufzeichnungen führen; die Körperschaftsteuer ist getrennt von der UBT zu beurteilen. Das Gesetz zur Entwicklung kleiner Unternehmen (Small Business Development Act) gilt im Allgemeinen für Unternehmen mit höchstens 25 Beschäftigten, einem Kapitalinvestment von höchstens EC$3.000.000 und einem Jahresumsatz von höchstens EC$2.000.000, sofern sie keine vollständig oder mehrheitlich im Besitz eines großen Unternehmens befindlichen Tochtergesellschaften sind. Grundsätzlich sollte die Mehrheit von Staatsangehörigen Antiguas und Barbudas gehalten werden. Bei mehrheitlich ausländischem Eigentum gelten zusätzliche Voraussetzungen, darunter Exporte von mehr als 50 Prozent der Produktion, ein Investment von mindestens EC$500.000, mindestens 50 Prozent lokale Beschäftigte und mindestens 40 Prozent Vorleistungen von lokalen Unternehmen. Ein Antrag bei der Investitionsbehörde von Antigua und Barbuda (Antigua and Barbuda Investment Authority, ABIA) erfordert unter anderem einen Registrierungs- oder Gründungsnachweis, einen Geschäftsplan sowie Abschlüsse des Vorjahres oder geplante Finanzberichte. Nach der Genehmigung ist eine vorgeschriebene Gebühr für die Bescheinigung als anerkanntes Kleinunternehmen an das Register zu zahlen. Steuer-, Zoll-, ABST-, Quellensteuer-, Grundsteuer- und Stempelsteuervergünstigungen sowie Einfuhrvergünstigungen können verfügbar sein, gelten aber nicht automatisch. Das Förderprogramm (EDP) unterstützt Kleinstunternehmen mit höchstens zehn Beschäftigten, einem Jahresumsatz von höchstens EC$300.000 sowie mehrheitlichem Eigentum und Betrieb durch Staatsangehörige mit Darlehen bis zu EC$25.000. Für kleine Unternehmen gelten unter anderem höchstens 25 Beschäftigte, EC$3.000.000 Kapital und EC$2.000.000 Umsatz; Darlehen können bis zu EC$75.000 betragen. Das Unternehmen sollte grundsätzlich seit weniger als fünf Jahren bestehen, sofern nicht eine erhebliche Expansion oder Schaffung von Arbeitsplätzen eine Ausnahme rechtfertigt. Das Programm prüft Anträge online oder in Papierform; Sicherheiten oder persönliche Garantien können verlangt werden. Die Entwicklungsbank von Antigua und Barbuda (Antigua and Barbuda Development Bank, ABDB) kann nach dem Small Business Development Act eine unzureichende Sicherheitenposition bis zu EC$100.000 garantieren. Daraus entsteht jedoch kein automatischer Anspruch auf Finanzierung. Eine Gesellschaft muss ihren eingetragenen Sitz jederzeit in Antigua und Barbuda unterhalten, für jedes Kalenderjahr eine Jahresmeldung einreichen und Jahresabschlüsse oder eine Solvenzbescheinigung (Certificate of Solvency) vorlegen, auch wenn sie nicht tätig ist. Änderungen bei Direktoren, beim eingetragenen Sitz und bei anderen Unternehmensangaben sowie Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten müssen aktuell gehalten und mit den geltenden Compliance-Pflichten verknüpft werden. Verstöße können zu Verwaltungsstrafen und zur Löschung aus dem Register (Striking-off) führen. Änderungen eines Geschäftsnamens müssen innerhalb von 14 Tagen gemeldet werden; bei Beendigung des Unternehmens muss innerhalb von drei Monaten eine Einstellungsmeldung (Notice of Cessation) eingereicht werden. Vor der Einstellung des ersten Mitarbeiters muss sich der Arbeitgeber innerhalb von sieben Tagen bei der Sozialversicherungsbehörde von Antigua und Barbuda (Antigua and Barbuda Social Security Board, ABSSB) registrieren. Beschäftigte benötigen vor Arbeitsbeginn eine Sozialversicherungsnummer (Social Security Number). Im privaten Sektor betragen die Sozialversicherungsbeiträge 14 Prozent des versicherungspflichtigen Einkommens, davon 6 Prozent für Beschäftigte und 8 Prozent für Arbeitgeber, begrenzt auf jährlich EC$78.000 oder monatlich EC$6.500. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Monatsende fällig. Verspätete Zahlungen führen zu einem Zuschlag von 10 Prozent; eine unvollständige oder fehlerhafte R5A-Einreichung kostet EC$100 je Seite. Eine Registrierung bei Medical Benefits und dem Board of Education sollte ebenfalls anhand der Compliance-Anforderungen des Registers eingeplant werden. Für Selbstständige ist eine Registrierung vorgesehen; der in einer älteren amtlichen Mitteilung genannte Beitragssatz von 10 Prozent muss als aktuell bestätigt werden. Die Aufsichtsbehörde für Finanzdienstleistungen (Financial Services Regulatory Commission, FSRC) ist für regulierte Finanzdienstleistungen zuständig. Zusätzlich können branchenspezifische Genehmigungen erforderlich sein, unter anderem für Freihandelszonen, Cannabis, Tourismus oder regulierte Finanzdienstleistungen. Ein belegtes integriertes Genehmigungsverfahren aus einer Hand gibt es nicht; Register-, Steuer-, Lizenz-, Arbeitgeber- sowie gegebenenfalls Grundstücks- oder Planungsgenehmigungen müssen daher getrennt geprüft werden. Für Barbuda unterliegen Grundstücks-, Bau- und Entwicklungsprojekte weiterhin zusätzlich dem nationalen Bauplanungs-, Umwelt- und Landrecht und hängen vom aktuellen Zuständigkeitsbereich und Status des Barbuda Council sowie des Land Registry ab. Diese Genehmigungen sollten vor einer Investition in ein solches Projekt gesondert überprüft werden. Bei einem Verkauf oder einer Übertragung muss ein neuer Inhaber die Änderung oder Beendigung des Geschäftsnamens fristgerecht einreichen und darf sich nicht allein auf die alte Registrierung verlassen. Eine Gesellschaft kann dagegen durch eine Übertragung von Anteilen fortgeführt werden und bleibt grundsätzlich eine von ihren Gründern unabhängige juristische Person.
Unternehmen in Antigua und Barbuda
Ein Unternehmen in Antigua und Barbuda kann als Einzelunternehmen, Personengesellschaft, Gesellschaft oder ausländische Gesellschaft geführt werden. Je nach Rechtsform und Tätigkeit können Registrierung, Steuerregistrierung, Gewerbeerlaubnis sowie laufende Register- und Meldepflichten gelten. Förderprogramme und Finanzierungen haben eigene Voraussetzungen; für Grundstücks-, Bau- und Entwicklungsprojekte in Barbuda sind zusätzliche Prüfungen erforderlich.
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