Das als Nationales Versicherungssystem (National Insurance Scheme, NIS) bezeichnete System kann Arbeitslosengeld zahlen, wenn eine versicherte Person die Beitragsbedingungen erfüllt. Im Allgemeinen benötigt die beschäftigte Person mindestens 52 Versicherungswochen, mindestens 20 geleistete oder gutgeschriebene Beiträge in den drei aufeinanderfolgenden Quartalen, die zwei Quartale vor der Arbeitslosigkeit enden, und mindestens 7 geleistete oder gutgeschriebene Beiträge im maßgeblichen Quartal unmittelbar vor dem Beitragsquartal der Arbeitslosigkeit. Ein Antrag sollte innerhalb von zwei Wochen nach Eintritt der Arbeitslosigkeit über die Arbeitslosenabteilung (Unemployment Section) im Frank Walcott Building an der Culloden Road in St. Michael gestellt werden. Die U-3-Bescheinigung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder die Entlassung (U-3 Termination of Services or Lay-Off Certificate) des Arbeitgebers unterstützt die Bearbeitung, aber ein Antrag kann eingereicht werden, bevor die Bescheinigung eintrifft. Nach den aktuellen Informationen des NIS ist eine Registrierung beim Barbados Employment and Career Counselling Service (BECCS) für den NIS-Antrag nicht erforderlich.
Arbeitslosigkeit in Barbados
Arbeitslosigkeit in Barbados kann eine beitragsabhängige Leistung des National Insurance Scheme, Unterstützung bei der Arbeitssuche durch den Barbados Employment and Career Counselling Service und bedarfsabhängige Hilfe der Welfare Department umfassen. Zugang, Zahlung und Pflichten hängen von Versicherungsbeiträgen, dem Grund für den Arbeitsplatzverlust, einer fristgerechten Registrierung und laufenden Meldungen ab.
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