Belize hält Parlamentswahlen ab, um die gewählten Mitglieder des Repräsentantenhauses zu bestimmen. Das Land hat 31 Wahlbezirke; jeder Wahlbezirk wählt ein Mitglied des Repräsentantenhauses. Wähler wählen eine Kandidatin oder einen Kandidaten auf dem Stimmzettel; wer die meisten Stimmen erhält, gewinnt, auch ohne eine Mehrheit aller landesweit abgegebenen Stimmen. Der Senat gehört zur Nationalversammlung, wird aber nicht direkt von den Wählern gewählt. Er hat 13 ernannte Mitglieder: Sechs werden auf Empfehlung des Premierministers, drei auf Empfehlung des Oppositionsführers und vier zur Vertretung bestimmter Interessen von Kirchen, Wirtschaft, Gewerkschaften, Zivilgesellschaft und Nichtregierungsorganisationen ernannt. Gibt eine Organisation ihre Empfehlung nicht innerhalb von 14 Tagen ab, ernennt der Generalgouverneur das Mitglied auf Empfehlung des Belize Advisory Council. Die Elections and Boundaries Commission leitet und beaufsichtigt Wählerregistrierung, Wahlen und Referenden und nimmt ihre verfassungsmäßigen Aufgaben unabhängig wahr. Das Elections and Boundaries Department verwaltet den laufenden Betrieb, Wählerverzeichnisse, Wählerausweise, Übertragungen zwischen Wahlbezirken, Wahlen und Wählerbildung. Das Department wird vom Chief Elections Officer geleitet. In jedem Wahlbezirk verwaltet ein Returning Officer Nominierungen, Abstimmung, Auszählung und Bekanntgabe des Ergebnisses; Revising Officers führen das monatliche Verfahren vor dem Registrierungsgericht durch. Wähler müssen grundsätzlich mindestens 18 Jahre alt sein, die belizische Staatsangehörigkeit oder die eines qualifizierten Commonwealth-Staats besitzen, die geltende Wohnsitz- oder Domizilregel erfüllen und im zuständigen Wählerverzeichnis mit Wählerausweis eingetragen sein. Ein qualifizierter Commonwealth-Staatsangehöriger, der seit mindestens 12 Monaten gewöhnlich in Belize wohnt, kann wahlberechtigt sein; für Commonwealth-Staatsangehörige mit Domizil und gewöhnlichem Wohnsitz in Belize gelten andere Regeln. Der Wohnsitz im Wahlbezirk muss grundsätzlich mindestens zwei Monate bestehen. Ein bona-fide-belizischer Student im Ausland oder eine Person im offiziellen Staatsdienst kann nach den geltenden Regeln die Verbindung zum Wahlbezirk behalten. Unter 18-Jährige, Personen mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 12 Monaten einschließlich einer ausgesetzten Strafe, Personen, die rechtlich als geistig unzurechnungsfähig bescheinigt wurden oder in einer Einrichtung für psychische Erkrankungen untergebracht sind, sowie Personen mit anderen gesetzlichen Ausschlussgründen dürfen nicht wählen. Niemand darf in mehreren Verzeichnissen eingetragen sein oder in mehr als einem Wahlbezirk abstimmen. Die Registrierung ist fortlaufend und erfolgt an Werktagen durch persönliche Antragstellung in einem Registrierungsbüro des Elections and Boundaries Department. Identität oder Status können etwa durch Geburtsurkunde, Reisepass, Einbürgerungsurkunde, Adoptionsurkunde, Namensänderungsurkunde oder belizischen Staatsangehörigkeitsnachweis belegt werden. Antragsteller füllen Formular und Erfassungskarte aus und reichen ein Foto ein; Wohnsitz und weitere Angaben können untersucht werden. Die Ergänzungsliste steht vom 15. bis zum 25. des Monats zur öffentlichen Einsicht bereit. Einwendungen können zu Mitteilungen per Einschreiben und zu Veröffentlichungen in Zeitungen oder im Amtsblatt führen; anschließend findet am Monatsende ein Überprüfungsgericht statt. Das überarbeitete Verzeichnis wird gewöhnlich um den fünften Tag des Folgemonats veröffentlicht; der Ausweis folgt meist etwa eine Woche später. Registrierungsstellen gibt es in 14 Bezirksbüros und einer Außenstelle. Die Wählersuche nutzt Vorname, Nachname und Geburtsdatum, um Wahlgebiet und Wahllokal zu ermitteln. Wahlbezirke unterliegen Abschnitt 90 der Verfassung und dem Verfahren zur Neueinteilung von Grenzen unter Beteiligung der Commission und der Nationalversammlung. Der Chief Elections Officer legt mit Zustimmung der Commission Wahlgebiete und Wahllokale fest. Eine veröffentlichte Änderung kann vorläufige Verzeichnisse sowie eine zehntägige Frist für Korrekturen und Einwendungen auslösen. Konkrete Stichtage für Verzeichnisse, Wahllokale und Grenzänderungen richten sich nach aktuellen amtlichen Mitteilungen und Veröffentlichungen im Amtsblatt. Kandidaten reichen zwischen 10:00 und 16:00 Uhr beim Returning Officer eine Nominierungsurkunde ein. Sechs registrierte Wahlberechtigte aus dem Wahlbezirk unterschreiben das Dokument; die kandidierende Person erklärt ihre Zustimmung und hinterlegt eine Kaution von 200 Dollar. Die Kaution wird zurückerstattet, wenn die Person gewählt wird oder mehr als ein Zehntel der gültig ausgezählten Stimmzettel erhält; bei einer Niederlage und einem Ergebnis auf oder unter diesem Schwellenwert verfällt sie. Ein Wahlberechtigter kann gegen eine Nominierung Einspruch erheben; eine kandidierende Person darf nur in einem Wahlbezirk antreten. Bleibt um 16:00 Uhr nur eine kandidierende Person übrig, erklärt der Returning Officer sie für gewählt. Bei mehr als einer kandidierenden Person findet die Wahl 15 bis 21 Tage nach der Nominierung statt. Die gesetzliche Abstimmungszeit ist von 07:00 bis 18:00 Uhr. Wahlberechtigte begeben sich in den zugewiesenen Wahlbezirk und zum Wahllokal, nennen Namen und Wohnort, weisen sich aus, erhalten einen vom Presiding Officer abgezeichneten Stimmzettel und hören ihren Namen, während der Poll Clerk das Verzeichnis markiert. Sie kennzeichnen eine kandidierende Person in einer geheimen Kabine, falten den Stimmzettel so, dass die Stimme verborgen bleibt und die Initialen sichtbar sind, legen ihn in die Wahlurne und verlassen das Wahllokal. Kandidaten oder Wahlhelfer können die Identität eines Wählers anfechten. Jede kandidierende Person kann bis zu zwei Wahlhelfer pro Wahllokal und bis zu drei Auszählungsbeobachter einsetzen. In den für dieses Merkblatt herangezogenen amtlichen Rechts- und Department-Unterlagen waren keine gewöhnliche Briefwahl oder elektronische Stimmabgabe belegt. Briefwahl durch eine bevollmächtigte Person ist auf bestimmte Gruppen beschränkt, etwa Beschäftigte belizischer diplomatischer Vertretungen und ihre Ehepartner oder Angehörigen, Angehörige der Belize Defence Force, am Wahltag eingesetzte Beschäftigte des Belize Police Department, Wahlbeamte sowie Personal für Transport oder Unterstützung. Die bevollmächtigte Person muss mindestens 18 Jahre alt, registriert und geschäftsfähig sein. Der schriftliche Antrag ist innerhalb von sieben vollen Tagen nach dem writ zu stellen und muss von einem Justice of the Peace, Notary Public, belizischen Honorarkonsul oder der zuständigen Dienstbehörde bestätigt werden. Wahlberechtigte Person und bevollmächtigte Person dürfen nicht beide wählen; niemand darf mehr als eine bevollmächtigte Person ernennen, und ein Parteivertreter darf nicht als Bevollmächtigter handeln. Bei Blindheit oder körperlicher Beeinträchtigung kann ein Wähler den Presiding Officer um Hilfe bitten; Wahlvertreter sind anwesend und Grund, Name und Nummer werden festgehalten. Ein unbrauchbar gemachter Stimmzettel kann vor der Auszählung ersetzt und entwertet werden. Arbeitgeber müssen angemessene Zeit zum Wählen gewähren, ohne den Lohn zu kürzen. Kosten für Anfahrt, Zeit und Ersatz von Dokumenten können trotzdem anfallen; in den geprüften amtlichen Unterlagen wurde keine gesetzliche Gebühr für Registrierung oder Wahl genannt. Nach Schließung der Wahllokale versiegeln die Beamten Wahlurnen, unbenutzte und unbrauchbar gemachte Stimmzettel sowie markierte Verzeichnisse für den Transport. Nach Erhalt öffnet der Returning Officer die Urnen, gleicht ausgegebene, unbenutzte, unbrauchbar gemachte und zurückgegebene Stimmzettel ab und zählt die Stimmen nach Kandidaten in Anwesenheit der Kandidaten oder ihrer Vertreter. Kandidaten oder Vertreter können eine Neuauszählung oder erneute Prüfung beantragen; der Returning Officer kann sie anordnen. Die Person mit den meisten Stimmen wird für gewählt erklärt. Bei Gleichstand findet innerhalb von drei Monaten eine Neuwahl statt. Die Ergebnisse der Wahlbezirke gehen an den Chief Elections Officer und werden im Amtsblatt veröffentlicht. Wähler oder Kandidaten können eine Wahl normalerweise innerhalb von 21 Tagen nach der Veröffentlichung des Ergebnisses im Amtsblatt durch eine Wahlanfechtung vor dem Election Judge oder Supreme Court anfechten. Bei Vorwürfen korrupter Praktiken kann eine gesetzliche Frist von 28 Tagen gelten. Das Gericht kann die Wahl für ungültig erklären, das Ergebnis ändern, eine andere Person für gewählt erklären oder eine Prüfung oder Neuauszählung anordnen; gegen eine Rechtsfrage kann beim Court of Appeal Berufung eingelegt werden. Wahlstraftaten und Integritätsregeln betreffen Bestechung, Stimmenkauf, unzulässige Beeinflussung, Wahlbetrug durch Identitätstäuschung, Verletzung des Wahlgeheimnisses, mehrfache Registrierung oder Stimmabgabe, Eingriffe in Stimmzettel, Einschränkungen für Wahlwerbung, Lautsprecher und Banner sowie Beschränkungen des Alkoholverkaufs während der Wahl- und Auszählungszeit. Die genaue Strafhöhe und Fristen sind anhand der aktuellen Fassung von Cap. 9, gesetzlicher Instrumente und Mitteilungen im Amtsblatt zu prüfen, denn das Elections and Boundaries Department stellt eine Revised Edition 2000 bereit. Die jüngste landesweite Momentaufnahme in der bereitgestellten amtlichen Recherche betrifft die am 12. März 2025 von 07:00 bis 18:00 Uhr abgehaltene Parlamentswahl. In der endgültigen Zusammenfassung des Elections and Boundaries Department wurden 197.018 registrierte Wahlberechtigte, 128.002 abgegebene Stimmzettel, eine Beteiligung von 64,97 Prozent und 2.703 ungültige Stimmzettel, entsprechend 2,11 Prozent, ausgewiesen. Die People’s United Party erhielt landesweit zusammen 85.096 Stimmen beziehungsweise 66,48 Prozent. Maßgeblich für die offiziellen Ergebnisse nach Wahlbezirk ist die endgültige Veröffentlichung des Department; Dashboards können separat aktualisiert werden. Belize hält außerdem alle drei Jahre Kommunalwahlen in sieben Towns und zwei Städten ab. Belize City wählt einen Mayor und zehn Councillors; Belmopan und die Towns wählen jeweils einen Mayor und sechs Councillors. Dorf- und Gemeinderäte folgen ebenfalls einem Dreijahreszyklus und wählen einen Chairperson und sechs Mitglieder. Für diese Kommunalwahlen gelten eigene Vorschriften nach Cap. 85, 86, 87 und 88; ihre Regeln zu Wahlberechtigung, Nominierung und Abstimmung dürfen daher nicht mit denen für Wahlen zum Repräsentantenhaus gleichgesetzt werden. Konkrete Wahltermine, writs, Nominierungszeiträume, Stichtage für Verzeichnisse, Nachwahlen und Fristen für Wahlanfechtungen sind der aktuellen Mitteilung des Elections and Boundaries Department und dem Amtsblatt zu entnehmen.
Wahlen in Belize
Belize wählt die 31 Mitglieder des Repräsentantenhauses (House of Representatives) in 31 Wahlbezirken nach dem Mehrheitswahlsystem mit relativer Mehrheit (first-past-the-post). Wahlberechtigte geben eine Stimme für eine Kandidatin oder einen Kandidaten ab; wer im Wahlbezirk die meisten Stimmen erhält, gewinnt. Registrierung, Abstimmung, Auszählung und Wahlverwaltung obliegen der Elections and Boundaries Commission und dem Elections and Boundaries Department.
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