Das bolivianische Familienrecht beruht hauptsächlich auf der Verfassung, dem Familien- und Familienverfahrensgesetzbuch (Código de las Familias y del Proceso Familiar, Gesetz 603), dem Kinder- und Jugendgesetz (Gesetz 548), dem Gesetz gegen familiäre oder häusliche Gewalt (Gesetz 348) und dem Gesetz zum Schutz älterer Menschen (Gesetz 369). Der Zivile Registerdienst (Servicio de Registro Cívico, SERECÍ) registriert Geburten, Abstammung, Anerkennung von Kindern, Eheschließungen, nichteheliche Lebensgemeinschaften (unión libre), Scheidungen und Todesfälle. Diese Einträge werden häufig für weitere Familienverfahren, Ausweisdokumente und Leistungen benötigt. Eine standesamtliche Ehe wird vor dem zuständigen Zivilregisterbüro (Oficialía) oder dem SERECÍ geschlossen. Voraussetzungen sind unter anderem freie Einwilligung, Geschäftsfähigkeit, Volljährigkeit und das Fehlen gesetzlicher Ehehindernisse. Seit dem 24. September 2025 sind Ehen und unión libre mit Personen unter 18 Jahren nach Gesetz 1639 von Anfang an unwirksam und können nicht nachträglich bestätigt werden. Eine unión libre ist eine stabile, auf Dauer angelegte nichteheliche Lebensgemeinschaft mit persönlichen und vermögensrechtlichen Folgen, die einer Ehe ähneln. Sie kann gemeinsam oder einseitig beim SERECÍ registriert oder in Streitfällen, bei Todesfall oder fehlenden Unterlagen gerichtlich festgestellt werden. Die Registrierung gleichgeschlechtlicher unión libre ist nach Beschluss 0175/2023 des TSE möglich. Eltern tragen gemeinsame Pflichten gegenüber ihren Kindern, darunter Zuneigung, Nahrung, Wohnung, Gesundheitsversorgung, Bildung, Schutz, Vertretung und Unterhalt. Die Abstammung kann freiwillig anerkannt oder gerichtlich festgestellt werden; Kinder haben unabhängig vom Familienstand ihrer Eltern und im Fall einer Adoption denselben gesetzlichen Schutz. Familienunterhalt (asistencia familiar) ist durchsetzbare finanzielle Unterstützung innerhalb der Familie. Er kann Nahrung, Gesundheitsversorgung, Bildung, Wohnung, Kleidung und Freizeit umfassen und richtet sich nach Bedarf und Leistungsfähigkeit. Das gesetzliche Minimum ist an 20 Prozent des nationalen Mindestlohns (Salario Mínimo Nacional) geknüpft; der aktuelle Mindestlohn und die konkrete Berechnung sind im jeweiligen Verfahren zu prüfen. Eine Trennung beendet die elterliche Verantwortung nicht. Eltern können Betreuung, Sorgerecht (guarda), Umgang und Unterhalt vereinbaren; bei Konflikten entscheidet das zuständige Familiengericht. Gemeinsame Betreuung kann berücksichtigt werden, wenn Stabilität und Kontinuität für das Kind gesichert sind. Die Meinung des Kindes wird entsprechend Alter und Reife berücksichtigt, und der Kontakt mit dem getrennt lebenden Elternteil hängt von der Sicherheit des Kindes ab. Bei Gewalt oder Zwang genügt eine private Vereinbarung nicht. Bei körperlicher, psychischer, sexueller oder wirtschaftlicher Gewalt kann je nach Ort Unterstützung beim kommunalen umfassenden Frauendienst (SLIM), der Polizei oder der spezialisierten Polizeieinheit für Gewalt gegen Frauen und Familien (FELCV), der Staatsanwaltschaft (Ministerio Público) sowie forensischen, psychologischen oder sozialen Diensten verfügbar sein. Verpflichtende Mediation ist bei Gewalt unzulässig. Die kommunale Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche (Defensoría de la Niñez y Adolescencia) ist eine erste Anlaufstelle bei Vernachlässigung, Ausbeutung, Menschenhandel, vermissten Kindern oder unsicherer Betreuung. Ihr Zweck ist, sichere Betreuung in Familie oder Gemeinschaft zu erhalten oder wiederherzustellen; eine private Übergabe oder Bezahlung für ein Kind ersetzt kein Schutzverfahren. Adoptionen erfolgen in einem Kinderschutz- und Gerichtsverfahren. Inländische Antragstellende haben Vorrang vor internationalen Verfahren. Beteiligt sind die zuständige departementale Fachstelle, die Defensoría und das Familien- oder Jugendgericht; bei internationalen Adoptionen fungiert das Justizministerium (Ministerio de Justicia) als zentrale Behörde. Für ältere Menschen ab 60 Jahren und Menschen mit Behinderungen haben Familien Unterstützungs- und Schutzpflichten. Es gibt keine Hinweise auf einen einheitlichen landesweiten öffentlichen Langzeitpflegedienst; in vielen Regionen übernehmen Angehörige, Gemeinschaften und kommunale Dienste die Betreuung. Schwangere und Kinder unter zwei Jahren ohne kurzfristige Sozialversicherung können unter bestimmten Bedingungen den Mutterschaftszuschuss Juana Azurduy (Bono Juana Azurduy) und den universellen vorgeburtlichen Zuschuss für das Leben (Subsidio Universal Prenatal por la Vida) erhalten. Ein Bericht des zuständigen Ministeriums für 2026 besagt, dass die Unterstützung bis zu 33 Monate dauern und insgesamt bis zu Bs 1.820 betragen kann; für den Zugang sind Registrierung im Gesundheitszentrum sowie Ausweis-, Geburts- und Gesundheitsunterlagen relevant. Bei einem Todesfall stellt SERECÍ die Sterbeurkunde aus. Für Rechtsberatung und gegebenenfalls kostenlose Vertretung bei geringem Einkommen kann der Rechtsberatungsdienst SIJPLU zuständig sein. Entfernung, fehlende Unterlagen, Sprachbarrieren, Kosten, Migration, Armut und begrenzte Behördenkapazitäten erschweren den Zugang besonders in abgelegenen Gebieten. Indigene bäuerliche Gemeinschaften können interne Familienangelegenheiten nach eigenen Normen regeln, sofern Verfassungsvorgaben eingehalten und Grundrechte geschützt werden.
Familie in Bolivien
Familie in Bolivien umfasst dauerhafte Beziehungen, geteilte Verantwortung und Fürsorge zwischen Eltern, Kindern, Verwandten und anderen betreuenden Familienmitgliedern. Dazu gehören Familiengründung, Zusammenleben, Abstammung, finanzielle Unterstützung, Pflege, Schutz, Trennung, langfristige Betreuung und der Umgang mit Todesfällen. Es gibt formelle Verfahren, doch der Zugang variiert nach Region, Sprache, Einkommen und Erreichbarkeit von Behörden.
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