Das Mediensystem Boliviens ist formell etabliert, aber stark zersplittert. Es umfasst staatliche und kommerzielle Rundfunkanbieter, soziale Gemeinschaftsmedien (Social-Comunitario) sowie Medien indigener, interkultureller, bäuerlicher und afrobolivianischer Gemeinschaften. Zum staatlichen Mediensystem gehören unter anderem Bolivia TV, Radio Illimani–Red Patria Nueva, RPO, ABI und Ahora el Pueblo. Presse und Journalismus werden unter anderem durch Gesetz 494 (Ley 494), das Pressegesetz (Ley de Imprenta) und den Nationalen Kodex für journalistische Ethik (Código Nacional de Ética Periodística) geprägt. Eine vorherige staatliche Zensur ist nicht vorgesehen; journalistische Selbstregulierung, Quellenschutz, Berichtigungen und das Recht auf Gegendarstellung spielen eine zentrale Rolle. Falsche oder tendenziöse Informationen, Sensationsberichterstattung, unzulässige Einflussnahme auf Quellen, Eingriffe in die Privatsphäre, Vorverurteilung und die Annahme unzulässiger Vorteile verstoßen gegen die geltenden journalistischen Regeln. Die Verfassung schützt das Recht auf Kommunikation und Information sowie die Meinungs- und Ausdrucksfreiheit. Sie garantiert außerdem Berichtigung und Gegendarstellung, verbietet vorherige Zensur und begrenzt Monopole und Oligopole im Mediensektor. Von Medien wird erwartet, verlässliche und verantwortungsvolle Inhalte zu verbreiten. Sie können mehrsprachige Bildungsprogramme und alternative Sprachfassungen für Menschen mit Behinderungen anbieten. Die zuständige Telekommunikationsaufsichtsbehörde (ATT) reguliert und überwacht Telekommunikation, Informations- und Kommunikationstechnologien, Rundfunk, Frequenzen und Beschwerden von Nutzern. Das Ministerium für öffentliche Arbeiten, Dienstleistungen und Wohnungsbau (Ministerio de Obras Públicas, Servicios y Vivienda) ist für die Frequenzpolitik des Sektors und den Nationalen Frequenzplan (Plan Nacional de Frecuencias) zuständig. Anbieter benötigen eine ATT-Lizenz, um Rundfunkfrequenzen zu nutzen. Nach Gesetz 164 (Ley 164) sind bis zu 33 Prozent der Frequenzen staatlichen Medien, bis zu 33 Prozent kommerziellen Medien, bis zu 17 Prozent sozialen Gemeinschaftsmedien und bis zu 17 Prozent Medien indigener, interkultureller, bäuerlicher und afrobolivianischer Medien vorbehalten. Die Zuteilung richtet sich nach dem Frequenzplan, dem jeweiligen Verfahren und, sofern vorgesehen, einer Ausschreibung. Die ATT unterstützt auch Gemeinschaften, die Zugang zu solchen Lizenzen suchen; 2025 gehörte dazu der Kurs „Lucho por la Voz del Pueblo“. Der Medienzugang läuft zunehmend über Mobilfunknetze. Im ersten Halbjahr 2025 gab es 11,86 Millionen aktive Mobilfunkanschlüsse, entsprechend einer Versorgungsdichte von 112 Prozent. Rund 98 Prozent der Anschlüsse hatten mobiles Internet, etwa 90 Prozent waren Prepaid-Anschlüsse. 11,13 Millionen Anschlüsse nutzten 3G, 4G oder LTE; etwa 67.585 GSM-Anschlüsse ermöglichten nur Sprachtelefonie. Die regionale Abdeckung ist weiterhin ungleich: Die Mobilfunkversorgung lag in Potosí bei 72 Prozent, in Beni bei 75 Prozent, in Chuquisaca bei 84 Prozent und in Pando bei 86 Prozent. Diese Zahlen betreffen registrierte Anschlüsse und bilden die tatsächliche Nutzung außerhalb des Departamentos, in dem ein Anschluss registriert ist, nicht vollständig ab. Festnetzanschlüsse erreichten eine Haushaltsdurchdringung von 39,4 Prozent. Davon waren 95,35 Prozent FTTX-Anschlüsse; die Haushaltsdurchdringung lag in Potosí bei 22,7 Prozent und in Cochabamba bei 43,1 Prozent. Auf die zentrale Entwicklungsregion entfielen 76,9 Prozent der Anschlüsse. Kabelfernsehen erreichte im Juni 2025 rund 13 Prozent der Haushalte und verlor von 2024 bis zum ersten Halbjahr 2025 insgesamt 26.610 Anschlüsse oder 5,27 Prozent. Streaming verstärkt diesen Rückgang. In Bolivien genutzte Dienste sind Disney Plus, Star Plus, HBO, Netflix, Amazon Prime Video und Paramount Plus. Ein einheitlicher nationaler OTT-Anbieter oder staatlicher Endnutzerzugang ist nicht dokumentiert. Preise hängen vom Mobilfunk- oder Festnetzanbieter und beim Streaming von der jeweiligen Plattform ab. Nach Angaben der ATT waren Prepaid-Mobilfunkangebote ab Bs2 für 200 MB mit einer Gültigkeit von 24 Stunden verfügbar. Für Internet, Fernsehen und Streaming gibt es keine einheitliche nationale Preisgrundlage. Die tägliche Nutzung sozialer Netzwerke und Nachrichtendienste liegt je nach Gebiet und Geschlecht bei etwa 39 bis 51 Prozent; beim Streaming sind es etwa 34 bis 43 Prozent. Gerätezugang, digitale Kenntnisse, ländliche Netzabdeckung und geschlechtsspezifische Unterschiede beeinflussen die tatsächliche Nutzung. Für soziale Netzwerke und OTT-Dienste gibt es kein gesondertes nationales Endnutzerregime; zusätzlich zu den bolivianischen Schutz- und Medienvorschriften gelten die Regeln der privaten Plattformen. Digitales terrestrisches Fernsehen nutzt den Standard ISDBT-Tb. Seine Einführung wird fortgesetzt. Grundlage dafür sind der digitale Kanalplan nach R.M. 249/2024 und eine Ausschreibung der ATT für Kanäle zur kommerziellen Wertschöpfung im Jahr 2025. Für den Empfang braucht ein Haushalt ein geeignetes Gerät und muss sich in einem lokalen Empfangsgebiet befinden. Kinder und Jugendliche genießen nach Gesetz 548 (Ley 548) besonderen Schutz ihrer Privatsphäre, Intimsphäre, Identität und familiären Umgebung. Dies gilt auch für Opfer, Zeugen und Beschuldigte; ihre Identität und Verfahrensinformationen müssen gegebenenfalls vertraulich bleiben. Auch die digitale Verbreitung und Weiterleitung über soziale Netzwerke fällt unter diesen Schutz. Medien müssen außerdem staatliche Bildungs-, Kultur- und Informationsinhalte für Kinder und Jugendliche bereitstellen: Audiovisuelle Medien mindestens zehn Minuten pro Monat zur bevorzugten Sendezeit, Radiosender mindestens 20 Minuten pro Monat und Tages- oder Wochenzeitungen mindestens eine Seite pro Monat. Digitale Zeitungen müssen dafür einen bevorzugten, leicht lesbaren Bereich vorsehen. Mehrsprachige und alternative Bildungs-, Kultur- und Informationsinhalte sollen mindestens zweimal pro Woche im Fernsehen und Radio sowie mindestens einmal pro Woche in Print- und Digitalmedien erscheinen. Verstöße können mit Verwaltungsbußen von UFV 5.000 bis 15.000 beim ersten Verstoß, UFV 15.001 bis 25.000 beim zweiten und ab dem dritten Verstoß mit einer um ein Drittel erhöhten Sanktion geahndet werden. Für Wahlwerbung verbietet Gesetz 026, Artikel 119(j) (Ley 026 Art. 119(j)), die direkte Verwendung von Bildern von Kindern und Jugendlichen. Das Oberste Wahlgericht (Tribunal Supremo Electoral) überwacht Wahlwerbung. Eine gewöhnliche politische Äußerung in sozialen Netzwerken ist nicht automatisch Wahlwerbung; die Einordnung hängt von Inhalt, Zweck und Kontext im Einzelfall ab. Die Ombudsstelle (Defensoría del Pueblo) überwacht Menschenrechtsfragen, lokale Ombudsstellen für Kinder und Jugendliche (Defensorías de la Niñez y Adolescencia) unterstützen deren Schutz, und die Regierungsagentur für elektronische Verwaltung und Informations- und Kommunikationstechnologien (AGETIC) arbeitet an digitalem Zugang, Kompetenzen und Studien. Veröffentlichungen über soziale Netzwerke oder Gemeinschaftsmedien sind praktisch leicht zugänglich. Der Betrieb eines eigenen Rundfunksenders erfordert dagegen eine Betreiberstruktur, eine Frequenz und ein Lizenzverfahren. Wer sich durch Telekommunikations- oder Informations- und Kommunikationstechnologie-Dienste (TIC) betroffen sieht, sollte sich zuerst an den Anbieter und anschließend als zweite Instanz an die ATT wenden. Die Servicestelle ATTención 360° (ATTención 360°) und technische Beschwerden über mireclamo.bo unterstützen dieses Verfahren; eine Gebühr für eine Nutzerbeschwerde ist nicht angegeben. Bei der Bewertung eines Mediendienstes sollten daher nicht nur Inhalte und Plattform, sondern auch Netzabdeckung, Gerät, Datenkosten, Lizenzstatus, journalistische Verantwortung, Privatsphäre und der Schutz von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt werden.
Medien in Bolivien
Zu den Medien in Bolivien gehören staatliche, kommerzielle, soziale und indigene Medien sowie Presse, Rundfunk, Streaming und soziale Netzwerke. Zugang und Nutzung hängen stark von mobilem Internet, Geräten, Kenntnissen und regionaler Netzabdeckung ab; Fernsehen und Radio bleiben besonders wichtig, wo Festnetzanschlüsse oder Streaming weniger zugänglich sind. Die Verfassung schützt Kommunikation, Information, Meinungs- und Ausdrucksfreiheit sowie das Recht auf Berichtigung und Gegendarstellung. Regelungen betreffen außerdem Medienvielfalt, journalistische Verantwortung, Privatsphäre und den Schutz von Kindern und Jugendlichen.
VivAVia kann Fehler machen. Überprüfe wichtige Informationen.

