Bevor du ein Tier aufnimmst, prüfe seine Kennzeichnung, Impfungen, Entwurmung, Gesundheit und gegebenenfalls Sterilisationsstatus. Zu möglichen Anlaufstellen für Adoptionen gehören unter anderem das staatliche Tierheim für streunende Tiere (National Animal Shelter for Strays (NASS)), die Tierschutzorganisation Bruneis (BSPCA) und die private Tierrettungs- und Vermittlungsorganisation (PawsUp). Die geprüften offiziellen Quellen belegen weder ein einheitliches staatliches Registrierungssystem für alle Tierarten noch eine allgemeine Registrierungspflicht für Züchter oder Tierverkäufer. Hunde in Brunei müssen ab einem Alter von drei Monaten bei der zuständigen kommunalen Abteilung registriert werden. Die Lizenz gilt für das laufende Jahr und sollte vor dem 1. Februar oder zeitnah nach Erreichen des Alters von drei Monaten beantragt oder erneuert werden. Zur Registrierung gehört eine nummerierte Metallmarke. Eine Mitteilung des Innenministeriums von 2022 nennt B$5 für die Lizenz und B$3 für die Marke, zusammen B$8; die aktuelle Gebühr sollte vor der Antragstellung bestätigt werden. Registrieren können sich Staatsangehörige, Personen mit dauerhaftem Aufenthaltsstatus und ausländische Staatsangehörige. Das Verfahren wird in Bandar Seri Begawan, Kuala Belait und Seria sowie in Tutong angeboten. Eine unterlassene Registrierung kann nach dem Hunderegistrierungsgesetz (Dogs Act) mit einer Geldstrafe von B$250 oder ersatzweise mit Freiheitsstrafe geahndet werden. Halter müssen Hunde sicher beaufsichtigen, einsperren oder anleinen. Ein Hund, der Menschen oder Fahrzeuge belästigt, kann nach dem Gesetz über geringfügige Straftaten (Minor Offences Act) eine Geldstrafe von B$250 nach sich ziehen. Die Vorschrift nennt ebenfalls B$250 für einen gefährlichen Hund ohne Maulkorb an einem öffentlichen Ort. Wer einen Hund auf eine Person hetzt, um sie anzugreifen oder einzuschüchtern, kann mit B$500 bestraft werden. Polizei und zuständige Behörden können kranke oder gefährliche Tiere sichern. Die Tierseuchen- und Quarantäneverordnung (Animal (Diseases and Quarantine) Order 2021) erlaubt zudem Regelungen zu Haltung, Zucht und Fütterung sowie das Einfangen und Unterbringen streunender Katzen und Hunde. Aus den geprüften Informationsangeboten ergibt sich keine allgemeine staatliche Registrierungspflicht für Katzen und andere Haustiere. Ein Halsband mit Kontaktdaten, ein Mikrochip, ein Impfpass, Parasitenkontrolle und dokumentierte Sterilisation erleichtern dennoch eine sichere Haltung und spätere Übergabe. Impfungen, darunter eine Tollwutimpfung bei entsprechender Exposition oder vor einer Reise, sollten mit einer zugelassenen Tierarztpraxis besprochen werden. Das staatliche Department of Agriculture and Agrifood behandelt Haustiere nicht mehr selbst; die Versorgung erfolgt über zugelassene private Tierarztpraxen. Eine Praxis benötigt eine registrierte Tierärztin oder einen registrierten Tierarzt und eine jährlich zu erneuernde Berufsausübungsbescheinigung. Die Einfuhr von Tierarzneimitteln braucht eine Genehmigung; Antibiotika dürfen nur über zugelassene Tierärztinnen und Tierärzte eingeführt werden. Kosten für private Behandlung, Futter, Transport und Quarantäne variieren. Vor einer Einfuhr ist der Fall mit der Biosicherheitsbehörde (Biosecurity Division) oder der zuständigen Veterinärstelle des Ministeriums zu klären. Je nach Tierart, Herkunfts- und Transitland sowie Seuchenlage können eine Einfuhrgenehmigung, ein gültiges tierärztliches Gesundheitszeugnis, Impfnachweise, eine Untersuchung an einem anerkannten Einreisehafen und Quarantäne erforderlich sein. Laut den Behördeninformationen werden Einzelanträge über eMIPR, BDNSW oder in Papierform eingereicht. Für einen vollständigen Antrag wird eine Bearbeitungszeit von ungefähr einem Arbeitstag angegeben. Kommerzielle Einführer benötigen eine gesonderte Registrierung, für die bis zu sechs Arbeitstage angegeben sind. Die Zollbehörde (Royal Customs and Excise Department) und die zuständige Fachbehörde müssen die Abfertigung gemeinsam ermöglichen. Frühere Gebühren von B$7 für eine Einfuhrgenehmigung und B$10 für ein Gesundheitszeugnis stammen aus einem Rundschreiben des DCA von 2020 und sind nicht als aktuelle Gebühren anzusehen. Ältere Vorschriften zu Hunden und Katzen nach Cap. 47 wurden durch die Verordnung von 2021 aufgehoben. Die derzeit geltenden Anforderungen an Herkunft, Impfungen und Quarantäne müssen deshalb vor der Einfuhr direkt bestätigt werden. Bei Ausfuhr oder Transit müssen die Behörde, eine zugelassene untersuchende Person, die Fluggesellschaft und die Vorschriften des Ziellandes einbezogen werden. Die nationale Fluggesellschaft (Royal Brunei Airlines) verlangt, dass Haustiere als angemeldete Fracht transportiert werden; als aufgegebenes Gepäck oder in der Kabine werden sie nicht angenommen. Die Fluggesellschaft nennt außerdem Rassebeschränkungen, darunter für bestimmte Terrier, Boxer, Möpse, Bulldoggen, Spaniels, Mastiffs, Pitbulls und Akitas sowie Kreuzungen. Ein geeigneter Transportkäfig und vollständige Einfuhr-, Ausfuhr- und Transitdokumente sind vor der Buchung zu klären. Wer ein Tier nicht mehr halten kann, darf es nicht aussetzen. NASS bietet staatlich dokumentierte Wege zum Einfangen, Unterbringen und Vermitteln streunender Tiere; BSPCA und PawsUp sind private Tierrettungs- und Vermittlungsorganisationen. Die geprüften Quellen belegen kein allgemeines staatliches Verfahren, das die Annahme eines von seiner Halterin oder seinem Halter abgegebenen Tieres garantiert. Bei einer privaten Übergabe sind Lizenz- und Kennzeichnungsdaten, Impfpass, medizinische Unterlagen und Angaben zu Verhalten und Fütterung bereitzustellen. BSPCA nennt B$65 für vermittelte erwachsene Hunde oder Katzen und B$100 für Welpen oder Kätzchen; nach Vorlage eines Sterilisationsnachweises können B$50 erstattet werden. Eine veröffentlichte Gebühr für NASS wurde nicht gefunden.
Haustiere in Brunei
Haustiere in Brunei können durch Adoption, über private Anbieter oder durch eine genehmigte Einfuhr aufgenommen werden. Hunde müssen ab einem Alter von drei Monaten registriert werden; aus den geprüften offiziellen Quellen ergibt sich keine allgemeine Registrierungspflicht für Katzen. Haltung, tierärztliche Versorgung, Einfuhr, Ausfuhr und Abgabe unterliegen unterschiedlichen staatlichen und privaten Verfahren.
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