Ein Einzelunternehmen hat eine Eigentümerin oder einen Eigentümer und keine eigene Rechtspersönlichkeit; daher haftet die Eigentümerin oder der Eigentümer unbeschränkt persönlich. Eine Partnerschaft besteht in der Regel aus zwei bis zwanzig Partnern und besitzt ebenfalls keine eigene Rechtspersönlichkeit, sodass die Partner unbeschränkt haften. Bei mehr als zwanzig Partnern ist eine Gesellschaftsform erforderlich. Eine Gesellschaft ist eine eigenständige juristische Person mit beschränkter Haftung und unbefristetem Fortbestand. Eine private Gesellschaft benötigt mindestens zwei Anteilseigner, darf höchstens fünfzig haben und beschränkt Anteilsübertragungen. Eine öffentliche Gesellschaft benötigt mindestens sieben Mitglieder. Ein im Ausland gegründetes Unternehmen kann über eine in Brunei registrierte Zweigniederlassung tätig sein. Einzelunternehmen und Partnerschaften stehen grundsätzlich Staatsangehörigen Bruneis oder dauerhaft Aufenthaltsberechtigten ab 18 Jahren offen. Eine nicht entlastete insolvente Person benötigt die Genehmigung des Gerichts oder des Official Receiver. Antragstellende für eine Gesellschaft müssen mindestens 18 Jahre alt sein und mindestens zwei Direktoren und zwei Anteilseigner benennen. Hat die Gesellschaft genau zwei Direktoren, muss mindestens eine Person gewöhnlich in Brunei ansässig sein; bei mehr als zwei Direktoren müssen mindestens zwei gewöhnlich in Brunei ansässig sein. Ausländische Beteiligung an einer Gesellschaft kann vorbehaltlich branchenbezogener Vorschriften und Genehmigungen 100 Prozent betragen. Das Registrierungsverfahren beginnt gewöhnlich mit einem OCP-Konto, gefolgt von „+New Entity“, Namensprüfung, Dokumenten-Upload, Onlinezahlung und Genehmigung durch ROCBN. Die Registrierung eines Business Name kostet 30 BND, die Gründung einer Gesellschaft 300 BND. Das elektronische Zertifikat wird per E-Mail versandt und üblicherweise innerhalb eines Arbeitstags ausgestellt. Zu den Gesellschaftsunterlagen gehören häufig NRIC oder Reisepass, Zustimmung der Direktoren oder Form X, Memorandum und Articles sowie Angaben zu Aktienkapital und Zuteilung. Eine ausländische Zweigniederlassung benötigt außerdem beglaubigte Dokumente aus dem Gründungsland, Gründungsunterlagen, einen Unternehmensbeschluss, Angaben zu Direktoren und Bevollmächtigten, einen registrierten Sitz in Brunei und mindestens zwei in Brunei ansässige Zustellungsbevollmächtigte. Eine verspätete Einreichung beim Registrar kann eine Strafe von 100 BND nach sich ziehen. Die ROCBN-Registrierung ersetzt keine Betriebserlaubnis. Der Business Guidelines Simulator und OneBiz können dabei helfen, die Genehmigungen für eine konkrete Tätigkeit zu ermitteln. Lebensmittelunternehmen benötigen möglicherweise ein Halal-Zertifikat oder eine Genehmigung. Unterkünfte und Reisebüros im Tourismussektor können dem Tourism Order 2016 unterliegen und eine Genehmigung der zuständigen Tourismusbehörde benötigen. Für berufliche, medizinische, rechtliche, finanzielle, umweltbezogene und bergbauliche Tätigkeiten können zusätzliche Registrierungen, Lizenzen oder Genehmigungen erforderlich sein. Prüfungen von Betriebsräumen, Gebäuden oder Grundstücken können die endgültige Genehmigung verzögern; Lizenzgebühren richten sich nach Behörde und Tätigkeit. BEDB, auch DARe genannt, bietet verschiedene Wege zur Unternehmensförderung. Micro Bootcamp dauert zwei Wochen und behandelt Geschäftsplanung, Finanzen, Marketing und Präsentation. Zugang setzt grundsätzlich die Staatsangehörigkeit Bruneis oder dauerhafte Aufenthaltsberechtigung und ein Mindestalter von 18 Jahren voraus. Accelerate Bootcamp richtet sich an registrierte Start-ups, die vor der Teilnahme ein Produkt oder eine Dienstleistung haben und skalierbar oder innovativ ausgerichtet sind. Das BEDB iCentre bietet einem registrierten, in Brunei ansässigen Unternehmen mit Prototyp, Minimum Viable Product oder Machbarkeitsnachweis ein Jahr Inkubation mit möglicher Verlängerung um ein weiteres Jahr. Angeboten werden Gemeinschaftsbüros, Mentoring, Workshops und Vernetzung. Im Rahmen von Co-Matching kann BEDB bis zu 70 Prozent finanzieren; mindestens 30 Prozent trägt die antragstellende Person. Starting-Up-Förderung betrifft Unternehmen mit höchstens zwölf Monaten Geschäftstätigkeit und weniger als zwanzig Beschäftigten; es stehen bis zu 10.000 BND zur Verfügung. Expansion-Förderung betrifft Unternehmen mit mehr als zwölf Monaten Tätigkeit, weniger als hundert Beschäftigten und mindestens einem Jahr Unterlagen oder Buchführung; verfügbar sind bis zu 20.000 BND. Diese Zuschüsse setzen grundsätzlich ein zu 100 Prozent lokal im Besitz von Staatsangehörigen oder dauerhaft Aufenthaltsberechtigten befindliches Unternehmen sowie ein lokal gehaltenes Produkt oder eine lokal gehaltene Dienstleistung voraus. Vor einer Förderzusage entstandene Kosten sind nicht förderfähig. Ausländische Gründer können eine Gesellschaftsform nutzen. Eine ausländische Zweigniederlassung benötigt einen registrierten Sitz in Brunei und mindestens zwei dort ansässige Zustellungsbevollmächtigte. Im- und Exporteure müssen sich beim Royal Customs and Excise Department (RCED) registrieren oder einen registrierten Spediteur nutzen. Das Brunei Darussalam National Single Window (BDNSW) unterstützt Genehmigungen, Zollanmeldungen und Hafenabfertigung. Beschränkte oder verbotene Waren, Zölle und tätigkeitsbezogene Anforderungen müssen gesondert geprüft werden. Genehmigte Exporttätigkeiten können für eine Sdn Bhd oder Bhd ein Steuerregime von 1 Prozent beantragen, sofern lokale Verkäufe höchstens 20 Prozent des Umsatzes betragen. Bei der Exportberechnung bleiben Verluste, Kapitalfreibeträge und Steuergutschriften unberücksichtigt. Eine Limited Company hat Pflichten zu Jahresberichten und gesetzlicher Unternehmensführung. OCP unterstützt die Pflege von Gesellschaften und Unternehmen. Das Business Reporting Portal kann über BruneiID oder e-Darussalam Unternehmens- oder Betriebsdaten und Leistungsinformationen erheben; die Registrierungsfreigabe über dieses Portal kann bis zu drei Arbeitstage dauern. Gesellschaften mit einem Umsatz unter 1.000.000 BND können unter die genannte Prüfungsausnahme fallen, müssen aber weiterhin Steuererklärungen einreichen und Unterlagen aufbewahren. BruIPO bearbeitet Patente, Marken, gewerbliche Muster und Pflanzenzüchtungen. Verbraucherbeschwerden können an die Consumer Affairs Division gerichtet werden. Das Small Claims Tribunal behandelt Ansprüche bis 10.000 BND; größere Handelsstreitigkeiten können vor BDAC oder dem Commercial Court verhandelt werden. Eine Limited Company, die Einkommen in Brunei erzielt oder bezieht, unterliegt grundsätzlich einer Körperschaftsteuer von 18,5 Prozent auf das steuerpflichtige Einkommen. Einzelunternehmen und Partnerschaften, die als Business Name registriert sind, zahlen keine Körperschaftsteuer. In Brunei gibt es keine persönliche Einkommensteuer und keine Kapitalertragsteuer. Die jährliche Frist für die Income Tax Return ist der 30. Juni; geschätztes steuerpflichtiges Einkommen ist grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach dem Abrechnungszeitraum anzugeben. Ein qualifiziertes neu gegründetes ansässiges Unternehmen kann in den ersten drei aufeinanderfolgenden Veranlagungsjahren auf die ersten 100.000 BND steuerpflichtigen Einkommens eine Befreiung erhalten; die nächsten 150.000 BND werden mit 50 Prozent des geltenden Satzes besteuert. Pioneer Status und der Investment Incentives Order 2001 können unter bestimmten Bedingungen Körperschaftsteuer- oder Einfuhrzollerleichterungen bieten. Die ROCBN-Registrierung meldet das Unternehmen automatisch bei TAP an. Zu den berechtigten lokalen Beschäftigten und dauerhaft Aufenthaltsberechtigten unter 60 Jahren zählen Direktoren, unbefristet und befristet Beschäftigte, Teilzeit- und Vertragskräfte, Beschäftigte in der Probezeit, Auszubildende und bezahlte Praktikanten. Die Beiträge der SPK-Mitglieder betragen laut Angaben 8,5 Prozent des Grundgehalts; der Arbeitgeber zahlt den vorgeschriebenen Satz der jeweiligen Gehaltsgruppe, mindestens jedoch 57,50 BND. Arbeitgeber müssen die Zahlung und Beschäftigtenlisten bis zum 15. des Folgemonats einreichen; bei verspäteter Zahlung können Strafen und Gebühren anfallen. Detaillierte Fragen zum Arbeitsrecht gehören in den arbeitsrechtlichen Rahmen, doch diese Beitragspflichten wirken sich unmittelbar auf die Unternehmens-Compliance aus. Ein Business Name kann gebührenfrei über OCP beendet werden. Eine Gesellschaft kann freiwillig liquidiert, durch den High Court zwangsweise liquidiert oder aus dem Register gestrichen werden. Ein OCP-Antrag auf Streichung kostet 30 BND; ein Widerspruch oder Widerruf kostet 10 BND. Auch ein ruhendes Unternehmen muss Income Tax Return und Aufzeichnungspflichten erfüllen. Der Insolvency Order 2016 sieht Sanierungs- und Rettungsmechanismen sowie Schutz für Gläubiger und Schuldner vor. Steuer-, TAP-, Melde- und sonstige offene Pflichten sollten vor der Schließung beglichen oder dokumentiert werden.
Unternehmen in Brunei
Ein Unternehmen in Brunei kann als Einzelunternehmen, Partnerschaft, Gesellschaft oder Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens geführt werden. Die Wahl wirkt sich auf persönliche Haftung, Eigentum, Registrierung, Steuern und laufende Meldepflichten aus. Eine Registrierung beim Registry of Companies and Business Names (ROCBN) über das One Common Portal (OCP) berechtigt für sich genommen nicht zu jeder Tätigkeit, da auch Genehmigungen für Betriebsräume und einzelne Branchen erforderlich sein können.
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