Nach der überarbeiteten Übergangscharta (Charte de la Transition) vom 25. Mai 2024 gilt in Burkina Faso ein fünfjähriger Übergangsrahmen, der am 2. Juli 2024 begann und nominell am 2. Juli 2029 enden soll. Eine Wahl des Präsidenten, eines Parlaments und kommunaler Vertretungen zum Ende des Übergangs ist geplant; zum Stand 6. September 2026 war jedoch kein regelmäßiger landesweiter Wahlkalender festgelegt. Während des Übergangs bestehen eigene Institutionen, darunter der Präsident Burkina Fasos, die Regierung und die Übergangsgesetzgebende Versammlung (Assemblée législative de transition (ALT)); die ALT ist nicht das Ergebnis einer regulären Parlamentswahl. Nach dem früheren Wahlgesetz wurde der Präsident direkt und in allgemeiner Wahl gewählt. Erhielt niemand die absolute Mehrheit, folgte 15 Tage später ein zweiter Wahlgang; die Amtszeit betrug fünf Jahre und war auf höchstens zwei Amtszeiten begrenzt. Nach diesem früheren Rahmen mussten Präsidentschaftskandidaten unter anderem in Burkina Faso geboren und zwischen 35 und 75 Jahre alt sein. Der Übergangsrahmen kann diese Regeln ersetzen. Das frühere Parlament hatte 127 Sitze: 16 Sitze über nationale Listen und 111 Sitze über Provinzlisten. Die Sitze wurden direkt, gleich und geheim nach Verhältniswahl mit Wahlquotient und größtem Rest vergeben. Kommunalwahlen folgten innerhalb des Wahlgesetzes eigenen Verfahren. Politische Parteien und Gruppierungen wurden durch Regierungsdekret vom 29. Januar 2026 aufgelöst; am 9. Februar 2026 hob die ALT zusätzlich Gesetze zu Parteien, Parteienfinanzierung, Wahlkampffinanzierung und Oppositionsstatus auf. Parteigebundene Kandidaturen bleiben deshalb rechtlich unklar, bis neue Regeln in Kraft treten. Die Unabhängige Nationale Wahlkommission (Commission électorale nationale indépendante (CENI)) führte historisch das nationale Wählerregister, organisierte die Registrierung, überwachte Wahllokale und veröffentlichte vorläufige Ergebnisse. Die ALT beschloss am 28. Oktober 2025 ihre Auflösung. Eine vollständig dokumentierte Nachfolgebehörde oder ein aktuelles operatives Verfahren ist bislang nicht bekannt. Künftige Mitteilungen der Übergangsbehörden, des zuständigen Ministeriums, der neuen Wahlbehörde und der Gerichte haben deshalb Vorrang vor älteren CENI-Informationen. Nach dem früheren Verfahren ließen sich Wahlberechtigte in das lokale Wählerverzeichnis eintragen. Historisch erforderte dies einen gültigen burkinischen Personalausweis oder gewöhnlichen Reisepass, eine biometrische Wählerkarte und persönliches Erscheinen im Registrierungszentrum. Für im Ausland lebende Staatsangehörige erfolgte die Registrierung historisch über Botschaften oder Konsulate. Grundsätzlich waren burkinische Staatsangehörige ab 18 Jahren am Wahltag wahlberechtigt, sofern sie ihre bürgerlichen und politischen Rechte behielten und keinen gesetzlichen Ausschlüssen unterlagen, etwa bestimmten Verurteilungen, Urteilen in Abwesenheit oder Einschränkungen der rechtlichen Wahlfähigkeit. Das Wahlgesetz enthielt auch historische Regeln für ausländische Einwohner, darunter einen tatsächlichen Aufenthalt von zehn Tagen, einen anerkannten beruflichen oder funktionalen Status und erfüllte Steuerpflichten; ihre fortgeltende Anwendbarkeit muss bestätigt werden. Für eine Präsidentschaftskandidatur verlangte das frühere Gesetz die Einreichung mindestens 50 Tage vor dem ersten Wahlgang und eine Kaution von 25.000.000 CFA-Franc (FCFA). Eine Rückzahlung war vorgesehen, wenn mindestens zehn Prozent der Stimmen erzielt wurden, und sollte innerhalb von 15 Tagen nach dem endgültigen Ergebnis erfolgen. Für eine Parlamentsliste betrug die historische Kaution 50.000 CFA-Franc, ebenfalls mit einer Rückzahlungsschwelle von zehn Prozent. Formulare, Fristen, Beträge und Einreichungsstellen müssen anhand des vor einer künftigen Wahl geltenden Rechts geprüft werden. Am Wahltag prüft das Wahllokal vor der geheimen Stimmabgabe Eintragung und Identität. Die genaue Zuordnung zum Wahllokal, zugelassene Dokumente sowie Sicherheits- und Zugangsregeln hängen von der späteren Wahlmitteilung und örtlichen Lage ab. Nach Schließung werden Stimmen sofort ausgezählt und in einem offiziellen Protokoll (procès-verbal) erfasst. Vorläufige Ergebnisse unterscheiden sich von endgültigen Ergebnissen. Nach dem früheren Verfassungsrahmen wurden Streitigkeiten über Präsidentschafts- und Parlamentswahlen an den Verfassungsrat (Conseil constitutionnel) verwiesen. Anfechtungen kommunaler Ergebnisse liefen vor Verwaltungsgerichten; der Staatsrat (Conseil d'État) hatte die letzte Zuständigkeit. Fristen sind kurz; Wahlprotokolle, Quittungen, persönliche Notizen und Nachweise fristgerechter Einreichung sollten deshalb aufbewahrt werden. Im geprüften Wahlrecht wurde keine Gebühr für die Stimmabgabe selbst festgestellt; Ausweisdokumente und Kautionen für Kandidaturen können Kosten verursachen.
Wahlen in Burkina Faso
Burkina Faso hat derzeit keinen landesweiten Wahlkalender. Der Übergangsrahmen begann am 2. Juli 2024. Neue offizielle Regeln sollen Registrierung, Kandidaturen und Abstimmungen festlegen.
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