Arbeitsrecht in der Zentralafrikanischen Republik

Das Arbeitsgesetzbuch der Zentralafrikanischen Republik regelt abhängige Beschäftigung bei den meisten privaten, öffentlichen und gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, nicht jedoch bei Beamtinnen und Beamten, Magistratspersonen, Militärangehörigen oder Selbstständigen. Es regelt Arbeitsverträge, Arbeitszeiten, Bezahlung, Urlaub, Schutz am Arbeitsplatz, Vertretung, Streitfälle und Beendigung. Das Gesetzbuch von 2009 gilt weiterhin, weil die verfügbaren Recherchen keine Verkündung des 2025 verabschiedeten Ersatzgesetzbuchs belegen.

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