Das Wahlsystem beruht auf der Verfassung vom 30. August 2023, dem Wahlgesetz, Gesetz 24.007 vom 2. Juli 2024, dem Organgesetz 25.002 vom 5. Februar 2025 sowie zusätzlichen Regeln für die Wahlen 2025. Die Nationale Wahlbehörde (Autorité Nationale des Élections (ANE)) ist eine administrativ und finanziell unabhängige Wahlbehörde. Sie registriert Wähler, nimmt Kandidaturen entgegen und prüft sie formal, organisiert die Abstimmung, führt Ergebnisse zusammen und veröffentlicht vorläufige Ergebnisse. Die ANE hat 11 Kommissare, darunter mindestens vier Frauen, und arbeitet über 140 lokale und konsularische Stellen. Der Wahlzyklus am 28. Dezember 2025 kombinierte erstmals Präsidentschafts-, Parlaments-, Regional- und Kommunalwahlen. Eine zweite Runde für Parlamentssitze sowie Teilwahlen auf regionaler und kommunaler Ebene folgte am 26. April 2026. Faustin-Archange Touadéra wurde 2026 als Präsident bestätigt; neu gewählte Mitglieder der Nationalversammlung traten am 30. Juni 2026 ihr Amt an. Präsidentschaftswahlen beruhen auf direktem allgemeinem Wahlrecht und einem Mehrheitswahlsystem mit zwei Wahlgängen. Der Präsident wird für eine erneuerbare Amtszeit von sieben Jahren gewählt. Die Nationalversammlung hat 144 Sitze; je Wahlkreis wird ein Mitglied in zwei Wahlgängen nach dem Mehrheitsprinzip gewählt. Kandidaten für die Nationalversammlung müssen mindestens 18 Jahre alt sein und weitere Voraussetzungen erfüllen, darunter die zentralafrikanische Staatsangehörigkeit durch Abstammung, eine Hochschulausbildung und Einschränkungen für ehemalige Mitglieder bewaffneter Gruppen. Regionalwahlen bestimmen Mitglieder von sieben Regionalräten mit 184 Sitzen. Gewählt wird direkt und in einem Wahlgang nach dem Mehrheitsprinzip; jede Sous-préfecture ist ein Wahlkreis und die beiden stimmenstärksten Kandidaten werden gewählt. Kommunalwahlen betreffen Gemeinden und die Arrondissements von Bangui. Sie verwenden geschlossene Verhältniswahllisten, die vollständig paritätisch sein und Frauen und Männer abwechseln müssen. Wähler können die Reihenfolge nicht ändern und einzelne Kandidaten nicht durch Panaschieren oder Vorzugsstimmen auswählen. Wahlberechtigt ist, wer zentralafrikanischer Staatsbürger ist, bei Registrierung mindestens 18 Jahre alt ist, die bürgerlichen Rechte besitzt und im endgültigen Wählerverzeichnis steht. Registrierung, Korrekturen und Übertragungen erfolgen über ANE-Zentren und tabletgestützte Registrierungsbeauftragte. Das Verzeichnis wurde ab dem 24. November 2024 überarbeitet und am 23. August 2025 geschlossen, nachdem in drei Phasen in 3.910 Registrierungszentren gearbeitet worden war: in 11 Präfekturen, neun Präfekturen und der Diaspora. Das endgültige Verzeichnis umfasste 2.398.158 registrierte Wähler, darunter 1.145.752 Frauen und 1.252.406 Männer. Bürger konnten in 15 Ländern über konsularische ANE-Stellen im Ausland wählen; die organisatorischen Unterlagen nennen 65 Wahllokale. Am Wahltag kann ein Wähler Wahlkarte mit Foto, Registrierungsbeleg, nationalen Personalausweis, Militärausweis, Reisepass oder Führerschein vorlegen. Die ANE bietet ein Onlinewerkzeug zur Prüfung von Wählerverzeichnis- und Wahlkartenangaben. Ein Wahllokal besteht aus einem Vorsitzenden und vier Beisitzern; nach Schließung der Abstimmung helfen zwei Wahlhelfer bei der Auszählung. Die Verantwortlichen gleichen die Identität mit dem Verzeichnis ab, markieren den Finger mit dokumentenechter Tinte, geben einen geheimen Stimmzettel aus und legen den gefalteten Stimmzettel in eine versiegelte Urne. Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen, Schwangere und stillende Frauen erhalten Vorrang. Beobachtungen meldeten Verzeichnisprüfungen in 99 Prozent der Wahllokale und einen Abgleich der Stimmzettel in 90 Prozent. Für Kandidaten gelten unterschiedliche finanzielle und verfahrensbezogene Bedingungen. Das Präsidentschaftsdepot betrug 15.000.000 FCFA und wurde nur zurückerstattet, wenn ein Kandidat mindestens 5 Prozent der gültigen Stimmen erzielte. Das Parlamentsdepot betrug 250.000 FCFA. Die Einreichungsfrist für Kandidaturen 2025 lief vom 2. bis 11. Oktober, der Wahlkampf vom 13. bis 26. Dezember; verlässliche Beträge für regionale und kommunale Kandidaturen sind in der verfügbaren Recherche nicht belegt. Wahlinformationen stammen von der ANE, SMS-Nachrichten, Radio Guira FM, 23 Gemeinderadiosendern, nationalen und privaten Medien sowie zivilgesellschaftlicher Aufklärung. Der Verfassungsgerichtshof überwacht die Medienberichterstattung im Wahlkampf und teilt öffentliche Sendezeit per Los zu. Gerüchte, Desinformation und begrenzte Regulierung im Internet stellen Informationsrisiken dar. Die Sicherheitsvorkehrungen beruhen auf dem Integrierten Wahlsicherheitsplan und beziehen die Zentralafrikanischen Streitkräfte, Polizei, Gendarmerie und MINUSCA ein. Abgelegene Gebiete und konfliktbetroffene Grenzregionen bergen die größten Zugangsrisiken; 2024 wurde ein Angriff auf ANE-Mitarbeiter in Ouham-Pendé dokumentiert. Nach der Abstimmung zählen die Verantwortlichen die Stimmzettel im Wahllokal; Vertreter von Kandidaten oder Parteien unterschreiben das Protokoll, erhalten Kopien und eine Kopie wird im Wahllokal ausgehängt. Das Protokoll wird anschließend zum Datenverarbeitungszentrum in Bangui gebracht, wo die ANE Ergebnisse zusammenführt und vorläufig veröffentlicht. Anfechtungen richten sich nach dem gesetzlichen Verfahren; der Verfassungsgerichtshof behandelt zentrale Streitigkeiten zu Kandidaturen und Wahlen. MINUSCA unterstützt die Sicherheit, zählt aber keine Stimmzettel und verkündet keine Ergebnisse.
Wahlen in der Zentralafrikanischen Republik
Bei Wahlen in der Zentralafrikanischen Republik können wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger nationale und lokale Vertreter durch ein formelles Wahlverfahren bestimmen. Das System umfasst Präsidentschafts-, Parlaments-, Regional- und Kommunalwahlen sowie die Stimmabgabe von Bürgern im Ausland. Registrierung, zugelassene Ausweisdokumente, Zugang zum Wahllokal, Auszählung und rechtliche Anfechtungen entscheiden darüber, wie eine Stimme zu einem offiziellen Ergebnis wird.
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