Strafrecht in Dänemark

Das Strafrecht in Dänemark definiert Straftaten, Ermittlungen, Gerichtsverfahren, Strafen sowie die Rechte beschuldigter und geschädigter Personen. Die Polizei ermittelt bei Verdachtsfällen, die Staatsanwaltschaft entscheidet über den weiteren Verlauf von Strafsachen, und unabhängige Gerichte stellen Schuld und Strafe fest. Eine Person gilt als unschuldig, solange ihre Schuld nicht im Rahmen des rechtlichen Verfahrens festgestellt wurde.

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