Ankunft in Dschibuti

Ankunft und erste Niederlassung in Dschibuti umfassen getrennte Zuständigkeiten für Einwanderung, Flughafen, Zoll, Gesundheitsversorgung und humanitären Schutz. Flugreisende benötigen in der Regel ein passendes E-Visum, einen mindestens sechs Monate gültigen Reisepass und vor der Abreise eine Unterkunftsadresse. Schutzsuchende, Beschäftigte in der Freizone und langfristig Aufenthaltsberechtigte durchlaufen teilweise getrennte Verfahren.

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