Eine standesamtliche Eheschließung findet vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten statt und setzt persönliche Zustimmung sowie ein Mindestalter von 18 Jahren voraus. Die Ehe wird durch eine Heiratsurkunde (acte de mariage) dokumentiert; ein Familienbuch (livret de famille) kann die Familienbeziehungen zusammenfassen. Eine religiöse oder traditionelle Verbindung ohne standesamtliche Urkunde hat nicht dieselben zivilrechtlichen Wirkungen; eine polygame Verbindung ist keine gesetzliche Eheform. Für Geburten, Eheschließungen und Todesfälle ist gewöhnlich das kommunale Standesamt (mairie) oder das Personenstandszentrum (centre d'état civil) zuständig. Geburten werden in der Regel am Geburtsort eingetragen. Üblicherweise sind eine medizinische Geburtsbescheinigung, Ausweisdokumente der Eltern oder meldenden Person und, je nach Umständen, eine Heiratsurkunde oder vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung erforderlich. Die Eintragung sollte innerhalb von drei Monaten erfolgen; bei Verspätung kann ein ergänzendes Gerichtsurteil (jugement supplétif) nötig sein. Ein UNICEF-Profil aus dem Jahr 2026 auf Grundlage der DHS 2021 vermerkte, dass 99 Prozent der Geburten vor dem ersten Geburtstag registriert waren, aber nur 44 Prozent eine Geburtsurkunde hatten. In ländlichen und ärmeren Haushalten, bei geringerer Bildung und in manchen Regionen sind die Werte niedriger. Eine Geburtsurkunde erleichtert den Identitätsnachweis, den Schulbesuch, Erbschaften und später die Ausübung politischer Rechte. Die Mutterschaft ergibt sich aus der Geburt; die Vaterschaft kann außerhalb einer Ehe durch Anerkennung oder ein Urteil rechtlich festgestellt werden. Die elterliche Sorge (autorité parentale) umfasst Rechte und Pflichten beider Eltern gegenüber einem minderjährigen Kind und bestimmt Fürsorge, Erziehung und Unterhalt nach dem Kindeswohl. Schwangerschafts-, Geburts-, Neugeborenen-, Ernährungs-, Impf- und Nachsorgeangebote gibt es in Gesundheitsdistrikten und Gesundheitseinrichtungen. Im Jahr 2026 war moderne Verhütung in 67 Gesundheitsdistrikten in 19 Regionen kostenlos; konkrete Bedingungen, Kosten und Verfügbarkeit hängen dennoch vom Programm und der Einrichtung ab. Bestimmte bei der Nationalen Sozialversicherungskasse (Caisse Nationale de Prévoyance Sociale (CNPS)) versicherte Beschäftigte haben Anspruch auf Familienleistungen. Dazu zählen insgesamt 13.500 FCFA an vorgeburtlichen Leistungen, 18.000 FCFA an Mutterschaftsleistungen und Familienzulagen für Kinder über einem und unter 14 Jahren; eine Verlängerung ist für berufliche Ausbildung bis 18 Jahre und für Studium oder Behinderung bis 21 Jahre vorgesehen. Voraussetzung sind unter anderem Beschäftigung oder Versicherungsschutz, Personenstandsurkunden, medizinische Nachweise und in manchen Fällen Schulbescheinigungen. Eine landesweit einheitliche Pflegeleistung für ältere, behinderte oder pflegebedürftige Angehörige ist nicht dokumentiert. Die Pflege wird hauptsächlich von Haushalten, Verwandten und örtlichen Sozialdiensten übernommen. Bei Gewalt, Vernachlässigung, Ausbeutung, Menschenhandel, Kinderarbeit oder Kinderehen können Sozialdienste, Kinderschutzstellen, Polizei, Gendarmerie, Gerichte und Gesundheitseinrichtungen kontaktiert werden. Die kostenlose Nummer 116 ist rund um die Uhr für Kinder in Not erreichbar; unter 1308 kann geschlechtsspezifische Gewalt ebenfalls kostenlos gemeldet werden. Die Präsidentin oder der Präsident des zuständigen Gerichts kann innerhalb von 24 Stunden eine Schutzanordnung erlassen, zum Beispiel Kontakt verbieten, getrennte Wohnverhältnisse anordnen oder elterliche Verantwortung, Umgang oder finanzielle Beiträge regeln. Betreuung durch Verwandte und private Unterbringung im Haushalt sind verbreitet; ohne Kontrolle durch Sozialdienste können sie jedoch Ausbeutungs- und Missbrauchsrisiken bergen. Formelle Pflegefamilien brauchen eine ministerielle Genehmigung, die drei Jahre gültig und verlängerbar ist. Monatliche Kontrollbesuche, Schutz, Betreuung, Erziehung und die Aufrechterhaltung der Beziehungen zur Herkunftsfamilie gehören zu dieser Regelung. Adoptionen und die Unterbringung als staatliches Mündel (Pupille de l'Etat) erfolgen über die zuständige Adoptionsbehörde, eine soziale Prüfung, ein Unterbringungsverfahren und das Gericht. Nach einer Trennung können Sorgerecht, Unterhalt und Umgang durch das Gericht geregelt werden. Lösungen im Umfeld, religiöse Vermittlung oder Mediation können praktisch helfen, ersetzen aber keine zivilrechtliche Entscheidung. Bei einer einvernehmlichen Scheidung umfasst die Vereinbarung auch die Folgen für Kinder und Ehepartner; es gilt eine dreimonatige Wartezeit, danach kann das Gericht die Entscheidung innerhalb eines Monats bestätigen. Das Gericht kann eine Vereinbarung ablehnen, wenn sie Kinder oder Ehepartner nicht ausreichend schützt. Ein Todesfall wird gewöhnlich innerhalb von 15 Tagen beim kommunalen Standesamt am Sterbeort gemeldet. Die Sterbeurkunde wird unter anderem für Beerdigung, Erbschaft und bestimmte Unterstützungsleistungen benötigt; Bestattung und Trauerfeier werden üblicherweise von Familie und Verwandten organisiert.
Familie in der Elfenbeinküste
Familienleben in der Elfenbeinküste umfasst standesamtliche Eheschließung, Abstammung, Fürsorge, Unterstützung, Schutz und Versorgung über mehrere Generationen hinweg. Staatliche Zuständigkeiten verteilen sich auf Standesämter, Gesundheitsdienste, Sozialdienste, Gerichte und die Nationale Sozialversicherungskasse; eine einzelne Familienbehörde gibt es nicht. Geburtsurkunden, elterliche Verantwortung, Kinderschutz sowie Zugang zu Gesundheits- und Unterstützungsangeboten prägen viele praktische Schritte.
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