Zur privaten Haustierhaltung gehören vor allem Hunde und Katzen, aber auch andere im Haushalt oder als Begleittiere gehaltene Tiere. Artikel 139 des Veterinärgesundheitsgesetzes (Code de la Santé Publique Vétérinaire) verpflichtet Halter zu angemessener Nahrung, Pflege und Unterbringung sowie zur Berücksichtigung natürlicher, physiologischer und verhaltensbezogener Bedürfnisse. Handlungen oder Unterlassungen, die Leid verursachen, sind verboten. Für Hunde und Katzen verlangt Artikel 141 landesweit Kennzeichnung und Registrierung; die genauen Verfahren sollen durch ein noch zu bestimmendes Dekret geregelt werden. Bei einem Pilotprojekt des MIRAH wurden am 25. Oktober 2024 in Abidjan und Songon Hunde und Katzen mit Mikrochips versehen und streunende Hunde erfasst. Daraus folgt keine landesweite Umsetzung der Kennzeichnung. Wer mehrere Tiere hält, benötigt grundsätzlich eine Haltungsgenehmigung (permis de détention) des MIRAH. Anzahl, Gültigkeit und Antragsverfahren dieses Dokuments hängen von dem einschlägigen Dekret ab, das in den verfügbaren Materialien nicht gefunden wurde. Verstöße können mit 60 Tagen bis 3 Monaten Freiheitsstrafe und/oder einer Geldstrafe von 100.000 bis 1.500.000 FCFA geahndet werden. Verboten sind unter anderem Kampfausbildung, schädliche Vorführungen, leidverursachender Transport, schmerzhafte Eingriffe ohne Narkose, Grausamkeit und Misshandlung. Schwere Tierquälerei kann mit 15 Tagen bis 6 Monaten Freiheitsstrafe und/oder einer Geldstrafe von 100.000 bis 1.000.000 FCFA bestraft werden. Misshandlung oder Notfälle solltest du unverzüglich den bekannten Veterinärdiensten melden. Ein vereidigter Beamter kann Kontrollen durchführen und Tiere beschlagnahmen oder beschlagnahmen lassen. Die Veterinärdienstdirektion (DSV) koordiniert Tiergesundheit, Zoonosen, Prophylaxe, Impfungen, private und öffentliche Tierärzte, Tollwutzentren (centres antirabiques), Zwinger und Grenzkontrollen. Privatkliniken benötigen eine ministerielle Genehmigung. Gebühren richten sich nach einem zugelassenen und mit dem Nationalen Tierärzteorden (Ordre national des Vétérinaires) vereinbarten Tarif; konkrete landesweite Preise sind nicht öffentlich dokumentiert. Tollwutimpfungen können bei zeitlich und örtlich begrenzten Kampagnen kostenlos sein. Für 2026 wurden Kampagnen in Minignan vom 27. Juli bis 31. August sowie ab dem 5. Mai in Bouaké, Béoumi, Botro und Sakassou angekündigt. Das belegt keine dauerhaft kostenlose Versorgung im ganzen Land. Bei der Vermittlung eines Tieres bietet etwa CPA-CI ein Verfahren mit Formular, Eignungsprüfung, Treffen und anschließenden Formalitäten an. Als Beispiele wurden 75.000 FCFA für einen Hund und 65.000 FCFA für eine Katze genannt; beide Beträge umfassen die erste Impfung und Sterilisation. Ist ein Tier noch zu jung, kann CPA-CI bis zur Sterilisation eine Kaution von 200.000 FCFA verlangen. Das FADACI-Netzwerk verbindet unter anderem Züchter, Trainer, Hundefriseure, Zoohandlungen und Reitzentren; ein landesweites öffentliches Verzeichnis und ein standardisiertes Adoptionsverfahren sind nicht dokumentiert. Bei Einreise oder Transit auf dem Land-, Schienen-, See- oder Luftweg kontrollieren Veterinärdienste an der Grenze das internationale Veterinärgesundheitszeugnis (certificat sanitaire vétérinaire international). Das Tier muss gesund sein. Fehlende Dokumente oder eine Erkrankung können zur Einreiseverweigerung, Quarantäne oder Tötung beziehungsweise Vernichtung auf Kosten des Halters führen. Je nach Verfahren können auch ein Tiergesundheitspass (laissez-passer zoosanitaire), eine vorherige Einfuhrgenehmigung (Autorisation Préalable d’Importation) und die Nutzung eines zugelassenen Kontrollpunkts erforderlich sein. Für private Hunde und Katzen aus den USA nennt die DSV eine Einfuhrgenehmigung, einen Tollwutnachweis und ein höchstens zehn Tage vor der Reise ausgestelltes APHIS-Gesundheitszeugnis. Nach der ersten Tollwutimpfung oder einer verspäteten Auffrischung gilt eine Wartezeit von mindestens 21 Tagen. Fluggesellschaften und andere Beförderer können zusätzliche Regeln festlegen. Bei einem Wohnortwechsel kann eine ältere Zollregel für nicht gewerblich eingeführte Hunde und Katzen gelten, wenn das Tier mindestens sechs Monate gehalten wurde. Unterlagen und Erklärung sind weiterhin erforderlich und sollten vor der Buchung bestätigt werden. Für die Ausfuhr sind ein zugelassener Grenzübergang, eine amtliche Untersuchung und ein internationales Veterinärgesundheitszeugnis erforderlich; die Kosten trägt der Exporteur. Ein landesweit geregeltes öffentliches Verfahren zur Abgabe des eigenen Haustiers ist nicht dokumentiert. Nach Artikel 153 kann ein vereidigter Beamter ein ausgesetztes Tier versorgen und an ein Tierheim (refuge), einen Tierdienst (service animalier), eine Tierauffangstation (fourrière) oder eine Tierschutzorganisation übergeben. Ist der Halter unbekannt oder nicht auffindbar, kann das Tier sieben Tage nach der Beschlagnahmung eingezogen werden; unter den gesetzlichen Bedingungen kann es nach 14 Tagen ohne Strafverfolgung zurückgegeben werden. Praktische Anlaufstellen sind CPA-CI und die Annie Foundation, die in Abidjan Tierheim-, Pflege- und Vermittlungsangebote unterhält, deren regionale Reichweite aber begrenzt ist. Für ausgesetzte Wildtiere ist der Forstdienst zuständig; dieser Fall gehört nicht zur privaten Haustierhaltung.
Haustiere in Côte d’Ivoire
Haustiere sind privat gehaltene Tiere, die wegen ihrer Gesellschaft, ihres Aussehens oder besonderer Eigenschaften menschlichen Schutz erhalten. In Côte d’Ivoire müssen Halter für angemessene Pflege sorgen; Hunde und Katzen müssen landesweit gesetzlich gekennzeichnet und registriert werden. Der Zugang zu Tierärzten, Impfkampagnen, Vermittlungsangeboten und Abgabestellen unterscheidet sich je nach Region.
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