Die Gründung eines Unternehmens in Côte d’Ivoire beginnt mit der Geschäftsplanung, der Einordnung der Tätigkeit, der Prüfung des Standorts und der Wahl der Rechtsform. Das Wirtschaftsrecht der OHADA (OHADA) sieht unter anderem die natürliche Person (personne physique), den Kaufmann (commerçant), den Status als Unternehmer (entreprenant), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL), die vereinfachte Aktiengesellschaft (SAS), die Aktiengesellschaft (SA), die offene Handelsgesellschaft (SNC), die wirtschaftliche Interessengemeinschaft (GIE), eine Niederlassung, eine Repräsentanz, eine SCI und eine Genossenschaft vor. In der Landwirtschaft kann eine vereinfachte Genossenschaft (société coopérative simplifiée) mindestens fünf Mitglieder haben, während eine Genossenschaft mit Verwaltungsrat (société coopérative avec conseil d’administration) mindestens 15 Mitglieder haben kann. Das Investitionsportal 225Invest (225Invest) und die zentrale Anlaufstelle CEPICI-GUFE (CEPICI-GUFE) unterstützen Gründung, Betrieb, Übertragung und Erweiterung. Bei der Gründung eines Unternehmens wird eine einheitliche Identifikationsnummer (IDU) vergeben. Nach Angaben des Portals kann die Registrierung in weniger als 24 Stunden abgeschlossen werden; die Eintragung juristischer Personen und Kaufleute in das Handels- und Mobiliar-Kreditsicherungsregister (RCCM) oder bei der Geschäftsstelle des Gerichts (Greffe) erfolgt im Allgemeinen innerhalb eines Monats nach der Gründung oder Aufnahme der Tätigkeit. Zu den üblichen Unterlagen gehören ein Personalausweis oder Reisepass, ein Identitäts- oder Geburtsnachweis, eine Geschäftsadresse, ein Mietvertrag oder Eigentumsnachweis, eine Tätigkeitsbeschreibung, ein Lageplan, eine Ehrenerklärung und – je nach Rechtsform – eine Satzung sowie das DSV-Dokument (DSV), das DNSV-Dokument (DNSV) oder eine notarielle Urkunde. Die Steuerexistenz-Erklärung (DFE) muss vor Aufnahme der Tätigkeit vorliegen. Der Status als entreprenant gilt für eine natürliche Person, die eine einfache Tätigkeit ausübt und diese kostenlos bei der zuständigen Geschäftsstelle des Gerichts anmeldet. Die Tätigkeit darf erst nach Erhalt der Tätigkeitsmeldungsnummer aufgenommen werden. Diese Nummer muss auf Rechnungen, Bestellungen und Preislisten stehen. Der Status ersetzt keine vollständige Einstufung als Einzelunternehmer; wird die lokale Umsatzschwelle in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten, können weitergehende Pflichten gelten. Einnahmen und Ausgaben müssen mindestens fünf Jahre lang aufgezeichnet werden. Der Investitionskodex sieht für eine Anmeldung unter 50 Millionen Westafrikanischen CFA-Franc (FCFA) eine angegebene Bearbeitungszeit von 48 Stunden vor. Für eine Genehmigung (agrément) ab 200 Millionen FCFA werden 21 Tage genannt; für KMU-Investitionen ab 50 Millionen FCFA gelten gesonderte Anforderungen. Genehmigungen für regulierte Tätigkeiten können jedoch sechs Monate bis zwei Jahre dauern. Es gibt keine pauschale Gründungsgebühr: Je nach Rechtsform und Umständen können Kosten für Notar, Registrierung, Stempel, Veröffentlichung, Mietvertrag und sektorspezifische Genehmigungen anfallen. Die Generaldirektion für Steuern (DGI) ordnet Tätigkeiten nach Umsatzregimen ein: TCE-Umsatzregime (TCE) bis 5 Millionen FCFA, TEE von 5,000,001 bis 50 Millionen FCFA, RME von 50,000.001 bis 200 Millionen FCFA, RSI von 200,000.001 bis 500 Millionen FCFA und RNI über 500 Millionen FCFA. Bei TEE beträgt der allgemeine Satz 5 Prozent und der Satz für Handel und négoce 4 Prozent; eine Halbierung über ein Steuerverwaltungszentrum (CGA) kann möglich sein. Bei TCE beträgt der Satz 2 Prozent für den Handel und 2.5 Prozent für andere Tätigkeiten. Für TEE und RME sind die Jahreserklärungen bis zum 15. Januar fällig; die monatlichen Zahlungen sind bis zum 10. vorgesehen. Regimewechsel, Optionen, Rechnungsstellung, Buchführung und Aufbewahrungspflichten müssen zur konkreten Tätigkeit passen. Im laufenden Betrieb sind DFE, IDU, Steuererklärungen und Zahlungen wiederkehrende Pflichten. Seit 2025 gilt im Allgemeinen eine elektronische standardisierte Rechnung (facture normalisée) für gewerblich tätige Betreiber mit Gewinnerzielungsabsicht; gesetzliche Ausnahmen sind jedoch zu prüfen. Rechnungsstellung und Buchführung richten sich nach dem überarbeiteten SYSCOHADA-Rechnungslegungssystem (SYSCOHADA révisé). Änderungen der Tätigkeit, des Standorts, der Niederlassung oder der rechtlichen Angaben müssen je nach Umständen gemeldet werden; zusätzliche Genehmigungen können von Branche und Gemeinde abhängen. Arbeitgeber müssen sich beim Nationalen Sozialversicherungsfonds (CNPS) anmelden und Beschäftigte ab ihrem ersten Arbeitstag melden. Selbstständige müssen sich unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit anschließen. Die Grundabsicherung TI (TI) beträgt 12 Prozent, etwa 3,600 bis 21,600 FCFA pro Monat; auf den Anteil über 180,000 FCFA kommt ein zusätzlicher Beitrag von 9 Prozent. Die Zahlungen erfolgen vierteljährlich bis zum 15. des Folgequartals. Für Wachstum bietet die öffentliche Anlaufstelle GUDE-PME (GUDE-PME) einen zentralen Zugang. Die Förderagentur für Unternehmen Côte d’Ivoire PME (Côte d’Ivoire PME) bietet unter anderem Beratung, Schulungen, Strukturierung, Finanzierung, Marktzugang sowie Programme für Innovation, Start-ups und die grüne Wirtschaft. Die KMU-Kreditgarantiegesellschaft (SGPME) stellt Kreditgarantien bereit. Zugang und Voraussetzungen hängen vom jeweiligen Programm und der Zielgruppe ab; eine Finanzierung entsteht nicht automatisch. Eine Übertragung kann durch Übertragung von Anteilen oder Vermögenswerten, eine Geschäftsverpachtung (location-gérance), Umwandlung, Fusion oder Spaltung erfolgen. Vorher sollten RCCM und IDU, DFE, Steuern, CNPS, Verträge, Genehmigungen, Miet- oder Eigentumsrechte sowie Schulden geprüft werden. Preis, Dauer, erforderliche Zustimmungen und Genehmigungen hängen von der konkreten Transaktion ab. Bei einer natürlichen Person muss die Einstellung oder Übertragung der Tätigkeit innerhalb von 10 Tagen der DFE gemeldet werden. Eine juristische Person wird normalerweise durch Auflösung, Liquidation, Abschluss und Löschung beendet; ein Liquidator führt das Verfahren durch. Eine freiwillige Löschung aus dem RCCM erfolgt innerhalb eines Monats, während eine vorübergehende Einstellung der DGI innerhalb von 10 Tagen gemeldet werden muss und höchstens zwei Jahre dauern darf. Auch das Ende der Arbeitgebertätigkeit muss der CNPS gemeldet werden. Die Informationen geben den recherchierten Stand vom 7. September 2026 wieder; Gebühren, Formulare, Umsatzschwellen und sektorspezifische Genehmigungen sollten vor einer Antragstellung erneut geprüft werden.
Unternehmen in Côte d’Ivoire
Eine Unternehmensgründung oder selbstständige Tätigkeit in Côte d’Ivoire erfordert eine passende Rechtsform, eine Registrierung und eine steuerliche Einstufung. Der rechtliche Rahmen beruht hauptsächlich auf OHADA und unterscheidet unter anderem Einzelunternehmen, den Status als entreprenant, SARL, SAS, SA und Genossenschaften. Zuständigkeiten, Kosten und Fristen hängen von der Rechtsform, dem Umsatz, der Tätigkeit, dem Standort und den erforderlichen Genehmigungen ab.
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