Der Staat Eritrea

Der Staat Eritrea ist formal ein Einheitsstaat, doch seine Verfassung von 1997 wurde zwar ratifiziert, ist aber nicht in Kraft getreten. In der Praxis funktioniert Eritrea als präsidial geprägte Übergangsordnung, in der der Präsident dem Staat und der Regierung vorsteht und die Streitkräfte befehligt. Sechs Zobas verbinden die Zentralministerien mit der örtlichen Verwaltung; formelle Rechte, Aufsicht und öffentliche Mitwirkung sind in der Praxis nur teilweise wirksam. Der Zugang zu staatlichen Stellen hängt daher davon ab, welches Ministerium, welche örtliche Behörde, welches Gericht oder welche Sicherheitsstelle zuständig ist und welches Verfahren gilt.

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