Bei der Volkszählung 2017 wurden in Eswatini 1.093.238 Menschen gezählt. Davon wurden 975.757 als Christen, 80.861 als religionslos, 4.869 als Traditionalisten, 3.626 als Muslime, 3.363 in anderen Kategorien, 430 als Baháʼí, 244 als Hindus und 163 als Juden erfasst. Die Religion wurde 2017 erstmals in einer Volkszählung abgefragt; 23.925 Menschen machten keine Religionsangabe. Diese Zahlen beschreiben die selbst angegebene Zugehörigkeit. Spätere Schätzungen von religiösen Führungspersonen und anderen Quellen beruhen auf unterschiedlichen Methoden und sind nicht direkt vergleichbar. Unter den Christen waren die größten Zugehörigkeitsgruppen laut Volkszählung Zionisten mit 37,64 %, Evangelikale mit 25,44 % und Pfingstkirchliche mit 13,40 %. Erfasst wurden auch apostolische, nazarenische, methodistische, römisch-katholische, anglikanische, Zeugen Jehovas, siebenten-tags-adventistische und lutherische Gemeinschaften. Zionistisches Christentum verbindet häufig christliche Gottesdienste mit traditionellen Zeremonien und Ritualen. Zu kleineren Gemeinschaften gehören muslimische, hinduistische, jüdische, Baháʼí-, rastafarische und indigene Glaubensgruppen. Zionistische Gemeinschaften sind besonders in ländlichen Gebieten sichtbar; die muslimische Gemeinschaft ist häufig nicht ethnisch Swati. Die Verfassung schützt Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, einschließlich des Rechts, allein oder gemeinsam mit anderen zu beten und den Glauben zu wechseln. Sie verbietet außerdem Diskriminierung aufgrund des Bekenntnisses oder der Religion. Einschränkungen können aus Gründen der Verteidigung, öffentlichen Sicherheit, öffentlichen Ordnung, öffentlichen Moral, öffentlichen Gesundheit oder der Rechte anderer gelten. Die verfügbaren Berichte beschreiben keine offene systematische religiöse Verfolgung; Zugang und öffentliche Anerkennung sind jedoch nicht für alle Gemeinschaften gleich. Christliche Organisationen erhalten bei manchen offiziellen Gebetsveranstaltungen, beim Medienzugang und im öffentlichen Kalender mehr Sichtbarkeit. Besonders in einigen ländlichen Gegenden wurden negative oder misstrauische Einstellungen gegenüber dem Islam berichtet. Eine Glaubensgemeinschaft, die eine formelle rechtliche Anerkennung anstrebt, muss sich registrieren lassen. Das Ministry of Home Affairs beaufsichtigt Religionsgemeinschaften sowie Angelegenheiten zu Feiertagen und Personenstandsregistrierung; das Ministry of Commerce, Industry and Trade registriert juristische Personen, darunter Glaubensgemeinschaften. Christliche Anträge laufen häufig über Einrichtungen wie die League of Churches, die Eswatini Conference of Churches oder den Council of Eswatini Churches. Indigene und nichtchristliche Gruppen legen im Allgemeinen Nachweise zu einer religiösen Führungsperson, einer Gemeinde und einem Gebetsort vor. Das Verfahren kann bürokratisch oder langwierig sein; standardisierte Bearbeitungszeiten und Gebühren sind in den verfügbaren Informationen nicht öffentlich festgelegt. Registrierte Glaubensgemeinschaften sind steuerbefreit, Spenden an sie sind jedoch nicht steuerlich absetzbar. Einige nicht registrierte Gruppen sind praktisch tätig, verfügen aber über weniger Rechtssicherheit. Große öffentliche religiöse Veranstaltungen benötigen im Allgemeinen eine vorherige Genehmigung der Gemeinde oder einer lokalen traditionellen Autorität. Bauprojekte in städtischen Gebieten brauchen eine Genehmigung der Kommunalverwaltung. In ländlichen Gebieten können ein Chief und dessen Beirat beteiligt sein; bei einer Landzuteilung durch Sonderausschüsse kann eine Gebühr anfallen. Eswatini veröffentlicht weder eine landesweit einheitliche Frist noch einen Gebührentarif für alle diese Genehmigungen. Die offiziellen christlichen Feiertage sind Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Weihnachten und Boxing Day. Das Ministry of Home Affairs und staatliche Amtsblätter legen die jeweils geltenden Feiertagsregelungen fest. Muslimische Feiertage werden im Allgemeinen privat begangen; nichtchristliche Feiertage haben keine gleichwertige offizielle Anerkennung. Baháʼí-Unternehmen können an ihren Feiertagen schließen. Incwala und Umhlanga sind hauptsächlich Tradition und Staatspraxis und keine öffentlichen religiösen Feiertage, können aber mit dem religiösen Leben zusammenfallen. Öffentliche Grund- und Sekundarschulen bieten gemäß einer Richtlinie von 2017 verpflichtenden christlichen Unterricht an und halten bei der morgendlichen Versammlung gewöhnlich ein tägliches christliches Gebet. Ein verlässliches allgemeines Verfahren zur Befreiung davon ist nicht verfügbar. Privatschulen können Religionsunterricht anbieten, ohne ihn allgemein verpflichtend zu machen; der nationale Lehrplan umfasst Religious Education. Siebenten-Tags-Adventisten haben über Konflikte zwischen Sabbatbeachtung und Prüfungen, Wahlen oder Kandidatennominierungen berichtet; eine durchgehend verfügbare Berücksichtigung ist nicht verlässlich belegt. Neben christlichen ökumenischen Strukturen gibt es interreligiöse Zusammenarbeit. Der 1976 gegründete Council of Eswatini Churches setzt sich für Einheit, Gerechtigkeit, Frieden, Versöhnung und interreligiösen Dialog ein. Die Eswatini Conference of Churches gibt an, 212 Konfessionen und Dienste zu vertreten. An einem Runden Tisch der US-Botschaft 2023 nahmen katholische, lutherische, anglikanische, islamische, jüdische, rastafarische, Baháʼí-, adventistische, pfingstkirchliche, indigene und indische säkulare Personen teil. Die Teilnahme an staatlichem oder gemeinschaftlichem Dialog kann dennoch ungleich sein; christliche und zionistische Perspektiven haben häufig größeren Einfluss. Religiöse Zeremonien ersetzen nicht automatisch die staatliche Registrierung von Lebensereignissen. Eine religiöse Trauung muss von einem ordnungsgemäß ernannten Geistlichen vollzogen werden, der als Standesbeamter für Eheschließungen zugelassen ist. Auch zivile Zeremonien und Zeremonien nach dem Recht und Brauch Eswatinis sind anerkannte Wege. Bei einer gewohnheitsrechtlichen Ehe kann ein Chief, Indvuna oder Umgijimi als Standesbeamter fungieren. Beide Parteien müssen frei und vollständig zustimmen. Geburten, Eheschließungen und Todesfälle sind über das Personenstandssystem zu registrieren. Für eine zivile Ehe wird Formular BMD 3 verwendet und die Registrierung muss innerhalb von sieben Tagen erfolgen; für eine gewohnheitsrechtliche Ehe dient Formular BMD 4 mit einer Frist von vierzehn Tagen. Der vom Ministry of Home Affairs 2021 veröffentlichte Gebührentarif nannte E150 für die Registrierung ziviler oder gewohnheitsrechtlicher Ehen, E300 für eine besondere Heiratserlaubnis, E300 für eine beglaubigte Kopie und E250 bis E1.000 für verspätete Registrierung einer gewohnheitsrechtlichen Ehe, abhängig von der Verzögerung. Aktuelle Gebühren sollten vor der Zahlung bestätigt werden. Für religiöse Geburts- und Bestattungsriten ist in den verfügbaren Informationen keine gesonderte Regel zur staatlichen Anerkennung oder Gebühr belegt.
Religion in Eswatini
Die Religion in Eswatini ist überwiegend christlich: Laut Volkszählung von 2017 waren 89,25 % der Bevölkerung christlich und 7,40 % gaben an, keiner Religion anzugehören. Zionistische, evangelikale und pfingstkirchliche Gemeinschaften sind besonders verbreitet; muslimische, hinduistische, jüdische, Baháʼí-, rastafarische und indigene Glaubensgemeinschaften sind kleiner. Die Verfassung schützt Gedanken-, Gewissens-, Religions- und Gottesdienstfreiheit, doch öffentliches Leben, Schulen und offizielle Feiertage sind weiterhin stark vom Christentum geprägt.
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