Unternehmerische Tätigkeit in Gambia umfasst die Vorbereitung, Gründung, Übernahme, Führung, Entwicklung, Übertragung und Schließung eines unabhängigen Unternehmens oder einer selbstständigen Tätigkeit. Übliche Rechtsformen sind Einzelunternehmen, allgemeine oder beschränkte Personengesellschaften, private oder öffentliche Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Gesellschaften mit Haftungsbeschränkung auf eine Garantie, ausländische Gesellschaften oder Zweigniederlassungen sowie Genossenschaften. Bei einem Einzelunternehmen sind Inhaber und Unternehmen rechtlich nicht getrennt. Der Inhaber haftet daher persönlich für Geschäftsverluste und Verbindlichkeiten. Die Haftung bei einer Personengesellschaft oder Gesellschaft richtet sich nach ihrer Rechtsform und ihren Gründungsdokumenten. Die Companies Department und der Registrar General im Justizministerium sind für die Registrierung von Unternehmen und Gesellschaften zuständig und stellen Bescheinigungen aus. Einzelunternehmer verwenden üblicherweise das Formular SWR3. Personengesellschaften und Gesellschaften verwenden in der Regel SWR7, Identitätsnachweise, eine Steueridentifikationsnummer und die einschlägigen Gründungsdokumente. Gesellschaften benötigen einen eingetragenen Sitz in Gambia. Eine Personengesellschaft braucht außerdem einen Gesellschaftsvertrag und eine Stempelgebühr an die Gambia Revenue Authority. Bei einem nichtansässigen Gesellschafter oder Geschäftsführer ist ein dauerhaft bevollmächtigter Vertreter in Gambia erforderlich. Eine Namensreservierung kostet D500, die Registrierung eines Einzelunternehmens D500. Die Registrierung einer Personengesellschaft kostet D1.000; die Gründung kostet D5.000 bei einer allgemeinen und D10.000 bei einer beschränkten Personengesellschaft. Die Registrierung einer Gesellschaft kostet D1.000 zuzüglich Gründungsgebühren von D10.000 bis D25.000, abhängig vom Grundkapital. Die Gründung einer Gesellschaft mit Haftungsbeschränkung auf eine Garantie kostet D5.000; die Registrierung einer ausländischen Gesellschaft kostet D1.000. Das Justizministerium strebt eine Bearbeitung innerhalb eines Tages in Banjul und Kanifing an. Eine vollständige Aufnahme des Betriebs dauert aber meist länger, wenn Geschäftsräume, Lizenzen, Branchengenehmigungen oder eine Umweltprüfung erforderlich sind. Die Gambia Revenue Authority (GRA) stellt die Steueridentifikationsnummer aus, registriert die jeweils geltenden Steuerarten und verwaltet die Selbstveranlagung. Die Körperschaftsteuer beträgt den höheren Betrag aus 27 % des Nettogewinns, 1 % des geprüften Umsatzes oder 2 % des ungeprüften Umsatzes. Die Mehrwertsteuer (VAT) beträgt 15 %. Eine VAT-Registrierung ist verpflichtend, sobald steuerpflichtige Lieferungen und Leistungen 2.000.000 D pro Jahr erreichen. Ab 1.000.000 D Jahresumsatz ist eine freiwillige Registrierung möglich. Für eine Abmeldung von der VAT sind in der Regel zwei Jahre regelmäßiger Steuererklärungen und ein Umsatz von weniger als 1.000.000 D in den vorangegangenen zwölf Monaten erforderlich. Jährliche Körperschaft- oder Einkommensteuererklärungen sind bis zum 31. März fällig. Erklärungen zu Lohnsteuer nach dem Pay-as-you-earn-Verfahren, VAT, Quellensteuer und geldwerten Vorteilen sind bis zum 15. Tag nach dem jeweiligen Monat fällig. Kapitalertragsteuererklärungen müssen bis zum 15. Tag nach der Transaktion eingereicht werden. Die Quellensteuer auf Vertragszahlungen beträgt 10 % für Ansässige und 15 % für Nichtansässige. Pay-as-you-earn-Steuer fällt bei mehr als 3.000 D monatlich oder 36.000 D jährlich an. Die jährliche Lohnsteuer für ausländische Beschäftigte beträgt 10.000 D für Staatsangehörige von ECOWAS-Staaten und 50.000 D für andere Staatsangehörige. Arbeitgeber registrieren sich bei der Social Security and Housing Finance Corporation (SSHFC) für die geltenden Arbeitgeber- und Beschäftigtensozialversicherungen. Dafür werden die Unternehmensregistrierungsbescheinigung und Formulare wie NFP1, FPS, NPF1 und ICF1 verwendet. Die Arbeitgebernummer wird nach der Bearbeitung vergeben. Beschäftigte reichen in der Regel die erforderlichen Formulare, einen Identitätsnachweis, eine Geburtsurkunde und ein Foto ein. Der Beitrag zum National Provident Fund beträgt 15 % der beitragspflichtigen Gehaltsgrundlage: 5 % zahlt der Arbeitnehmer und 10 % der Arbeitgeber. Die Beiträge sind bis zum 15. des Folgemonats abzuführen. Bei verspäteter Zahlung fällt eine monatliche Strafe von 2,5 % an. Beiträge zum IICF gelten, wenn die Versicherung den Arbeitgeber abdeckt. Je nach Standort benötigt ein Unternehmen eine Betriebslizenz des Banjul City Council oder des Kanifing Municipal Council. Branchengenehmigungen erteilt die jeweils zuständige Behörde. Dazu zählen die Central Bank für Finanzdienstleistungen, das Gambia Tourism Board für Tourismus, das Landwirtschaftsministerium für Landwirtschaft, das Ministerium für Fischerei und Wasserressourcen für Fischerei, das Ministerium für Information und Kommunikationsinfrastruktur für Informations- und Kommunikationstechnologie sowie die FSQA für Betriebe im Lebensmittel- und Futtermittelbereich. Die National Environment Agency (NEA) kann eine Umweltprüfung oder Umweltverträglichkeitsprüfung verlangen, wenn eine Tätigkeit negative Auswirkungen auf die Umwelt haben könnte. Je nach Tätigkeit können auch geeignete Geschäftsräume, Ein- und Ausfuhrdokumente, ein Geschäftskonto und besondere Tätigkeitsbescheinigungen erforderlich sein. Die Gambia Investment and Export Promotion Agency (GIEPA) fördert Investitionen, Exporte sowie Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen. Zu ihren Fördermöglichkeiten zählen Unterstützung bei Forschung und Entwicklung, Stundungen von Einkommensteuerzahlungen, Kofinanzierungszuschüsse, Marktforschung sowie mittel- oder langfristige Darlehen. Der Enterprise Development Fund befindet sich noch im Aufbau; eine Förderung ist daher nicht garantiert. Das National Enterprise Development Initiative (NEDI) bietet unternehmerische Schulungen sowie Zuschüsse oder Darlehen für junge Menschen und Frauen aus Gambia. Der Women Enterprise Fund unterstützt Frauengruppen mit Schulungen und Barkrediten zu einem einfachen Zinssatz von 5 %, vorbehaltlich der Genehmigung durch ein regionales Komitee und den Vorstand. Zu den von der Zentralbank regulierten Alternativen zählen VISACAs, Finanzgesellschaften und treuhänderische Finanzinstitute. In der World Bank Enterprise Survey von 2023 nutzten 4 % der Unternehmen Bankkredite für Investitionen, 71 % finanzierten sie aus internen Mitteln, 17 % nutzten Lieferantenkredite und 7 % Eigenkapital. Etwa 70,5 % standen mit informellen Unternehmen im Wettbewerb, während 87 % Stromausfälle meldeten. Verzögerungen bei Lizenzen und Importen sowie eine unzuverlässige Stromversorgung können daher Kosten, Zeitplan und Kapazitäten beeinflussen. Die GIEPA kann ein Special Investment Certificate (SIC) für Investitionen von mindestens 250.000 US-Dollar in einem vorrangigen Sektor oder Gebiet ausstellen. Eine Steuerbefreiung kann in einem vorrangigen Sektor fünf Jahre und in einem vorrangigen Gebiet bis zu acht Jahre gelten. Als vorrangige Gebiete sind die Western Region mit Ausnahme der Stadt Brikama, Lower River, North Bank, Central River und Upper River aufgeführt. Eine Export Processing Zone Licence (EPZL) steht einer in Gambia gegründeten Gesellschaft offen. Unternehmen, die mindestens 80 % exportieren, können die aufgeführten Erleichterungen bei Körperschaft- oder Umsatzsteuer, VAT, Einfuhrzöllen, Verbrauchsteuern, Abschreibungen und kommunalen Steuern erhalten. Bei mindestens 30 % Exportanteil kann eine fünfjährige Ermäßigung der Körperschaft- oder Umsatzsteuer auf 10 % sowie Beratung und Unterstützung beim Zugang zu Exportmärkten gewährt werden. Anträge auf SIC und EPZL können einen Geschäftsplan oder eine Machbarkeitsstudie, Finanzierungsnachweise, Gründungs- und Registrierungsunterlagen, eine Steueridentifikationsnummer, Gründungsdokumente, Genehmigungen, eine Umweltprüfung, eine kommunale Gewerbelizenz, eine SSHFC-Bescheinigung und gegebenenfalls Exportqualitätsnachweise erfordern. Für die Anmeldung einer Marke wird das Formular M1 verwendet. Die nationale Gebühr beträgt D2.500 zuzüglich D1.250 je Klasse; die Veröffentlichung kostet D1.250. Widerspruch ist innerhalb von drei Monaten möglich. Der Schutz gilt zehn Jahre und kann verlängert werden. Das Madrider System kann eine Person mit gambischer Staatsangehörigkeit oder eine in Gambia wohnhafte Person beziehungsweise eine dort geschäftlich tätige Person nach Anmeldung einer nationalen Basismarke nutzen. Firmenname, Domainname und Marke bieten unterschiedliche Schutzformen und müssen getrennt geprüft werden. Der Verkauf oder die Übertragung von Vermögenswerten oder Anteilen kann Kapitalertragsteuer auslösen und erfordert gegebenenfalls die Berücksichtigung von Lizenzen, Gläubigern, Beschäftigten und SSHFC-Pflichten. Anspruchsberechtigte Investoren können versteuerte Gewinne oder Dividenden über das Bankensystem übertragen. Eigentum, Vermögenswerte, geistiges Eigentum und Anteile eines Unternehmens dürfen nur im Einklang mit der Rechtsform, den maßgeblichen Gründungsdokumenten, der steuerlichen Situation, den Lizenzen, Ansprüchen von Gläubigern und Verpflichtungen gegenüber Beschäftigten übertragen werden. Die verfügbaren amtlichen Informationen enthalten keine vollständige aktuelle Checkliste zu Auflösung oder Liquidation, keine vollständige Gebührenübersicht und keine Angaben zur Bearbeitungsdauer. Wer ein Unternehmen in Gambia schließt, sollte deshalb den konkreten Freigabe- und Einreichungsweg mit dem Registrar General, der GRA und der SSHFC für die jeweilige Rechtsform und deren Verbindlichkeiten klären. Formelle Registrierungen sind in Banjul und Kanifing am einfachsten zugänglich. GRA- und NEA-Stellen gibt es auch in Orten wie Brikama, Farafenni, Soma, Basse und Bwiam. Ländliche und städtische Unternehmen haben unterschiedlichen Zugang zu Behörden, Finanzierung, Infrastruktur und Genehmigungen, unterliegen aber demselben nationalen Unternehmenssystem.
Unternehmen in Gambia
Unternehmen in Gambia können als Einzelunternehmen, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft, Genossenschaft oder Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens tätig sein. Für den regulären Betrieb sind in der Regel eine Unternehmensregistrierung, eine Steueridentifikationsnummer, eine kommunale Betriebslizenz und alle für die Tätigkeit geltenden Branchenzulassungen erforderlich. Die Registrierung schafft einen formellen Nachweis und erleichtert den Zugang zu Finanzierungen und durchsetzbaren Geschäftsbeziehungen. Informell tätige Unternehmen haben diese Schutzmöglichkeiten nicht.
VivAVia kann Fehler machen. Überprüfe wichtige Informationen.

