Der gambische Versicherungsmarkt unterliegt dem Insurance Act 2003, den Insurance Regulations 2005 und dem Insurance Amendment Act 2006. Das Änderungsgesetz sieht auch Takaful vor, eine islamische Versicherungsform, die auf gemeinsamen Beiträgen und gegenseitigem Schutz beruht. Die Central Bank of The Gambia (CBG), kurz Zentralbank Gambias, beaufsichtigt Versicherungen derzeit durch ihre Versicherungsaufsicht. Nach dem zuletzt zitierten Behördenstand vom September 2025 wurde eine unabhängige Versicherungskommission entwickelt; ob sie später den Betrieb aufgenommen hat, ist anhand der verfügbaren Recherche nicht bestätigt. Marktangaben für 2024 nennen 15 Versicherer. Veröffentlichte Quellen unterscheiden sich jedoch bei der Zahl islamischer Anbieter: WTO- und Behördenunterlagen nennen fünf, der Jahresbericht der CBG hingegen vier Takaful-Anbieter. Zum Markt gehören 11 Schaden- oder Nichtlebensversicherer, vier Lebens- oder Langzeitversicherer, sieben Makler und kein eingetragener Rückversicherer. Etwa 72 % der Versicherer befinden sich in lokalem Besitz, 28 % haben gemischte Eigentumsverhältnisse. Ein Versicherer benötigt mindestens 15 Millionen GMD Kapital. Ein Makler benötigt mindestens 100.000 GMD Kapital und muss 25.000 GMD in Staatspapieren bei der CBG hinterlegen. Zu den Nichtlebensversicherungen zählen Kfz-Haftpflicht, Teilkasko gegen Feuer und Diebstahl, Vollkasko, Feuer- und Gebäudeversicherung, See-, Fracht- und Kaskoversicherung, Berufshaftpflicht, Produkthaftpflicht, Betriebshaftpflicht, Arbeitgeberhaftpflicht, Bauleistungs- und Montageversicherung, Elektronik- und Maschinen-Allgefahrenversicherung, Reiseversicherung und Unfallversicherung. Lebens- und Langzeitversicherungen umfassen Bestattungskostenversicherung, Schlüsselpersonenversicherung, Gruppenlebensversicherung, Kredit- oder Hypothekenschutz, lebenslange Versicherung, Kapitallebensversicherung, Risikolebensversicherung sowie Gewinn- oder Bonusprodukte. Die Versicherungsprämien werden im Allgemeinen vom Markt festgelegt. Die CBG setzt die Prämie der verpflichtenden Kfz-Haftpflicht fest oder prüft sie. Für den übrigen Schutz gelten die Bedingungen der Police, einschließlich Ausschlüssen, Höchstleistungen und Anforderungen an die Schadenmeldung. Zu den ausgewiesenen Pflicht- oder erforderlichen Bereichen zählen Berufshaftpflicht, Seehaftpflicht, Sozialversicherung, Kfz-Haftpflicht und Versicherung für eingeführte Waren. Bei den Zollunterlagen für eingeführte Waren kann eine Versicherungsrechnung erforderlich sein. Die ECOWAS-Brown-Card bietet einen regionalen Mechanismus für Kfz-Haftpflicht, wenn ein Fahrzeug durch teilnehmende westafrikanische Länder fährt. Gewerbliche Versicherungen erfordern üblicherweise eine Lizenz für die Versicherungsgesellschaft. Kunden können sich an einen zugelassenen Versicherer, Makler, Vertreter oder Schadensregulierer wenden. Die Sozialversicherung ist nicht als einheitliches System für alle organisiert. Die Social Security and Housing Finance Corporation (SSHFC), die Behörde für Sozialversicherung und Wohnungsfinanzierung Gambias, verwaltet Programme des formellen Sektors, darunter den Federated Pension Fund, den National Provident Fund und den Industrial Injuries Compensation Fund. Der Federated Pension Scheme zahlt eine bis zum Tod laufende Altersrente; der Arbeitgeberbeitrag beträgt 15 % des Bruttogehalts. Beim National Provident Fund beläuft sich der Beitrag auf 15 % des Grundgehalts: 10 % trägt der Arbeitgeber und 5 % der Arbeitnehmer. Der Industrial Injuries Compensation Fund wird vom Arbeitgeber mit 1 % des Bruttogehalts finanziert, höchstens jedoch mit 15 GMD monatlich. Das gesetzliche Rentenalter beträgt 60 Jahre. Der Industrial Injuries Compensation Fund beruht auf dem Injuries Compensation Act 1990 und ist seit Juli 1996 formell in Betrieb. Er deckt den Staat, öffentliche Unternehmen, den privaten Sektor und die Kommunalverwaltung ab. Ausgenommen sind Gelegenheitsbeschäftigte und Stücklohnkräfte, Hausangestellte, im Haushalt des Arbeitgebers lebende Familienangehörige, Heimarbeiter und Militärangehörige. Die SSHFC und das Arbeitsministerium verwalten das Verfahren. Nach einem Unfall meldet der Arbeitgeber oder Vorgesetzte den Vorfall. Der Arbeitgeber meldet ihn anschließend dem Commissioner of Injuries. Beschäftigte, die nicht registriert waren, können nach der formellen Bereinigung des Beschäftigungsverhältnisses weiterhin einen Antrag stellen. Arbeitgeber und Beschäftigte registrieren sich bei der SSHFC mit SS1- und Formularen zum Industrial Injuries Compensation Fund. Zu den üblichen Belegen zählen ein Identitätsnachweis oder eine Geburtsurkunde, eine Bescheinigung des Alkalo und ein Passfoto. Personen außerhalb der verpflichtenden SSHFC-Absicherung können je nach Programm und Zustimmung der SSHFC möglicherweise freiwillig beitreten. Bei einem privaten Versicherungsfall sollte die versicherte Person sofort den Versicherer oder einen zugelassenen Makler benachrichtigen und Versicherungsdaten, Angaben zum Schaden sowie verfügbare Belege übermitteln. Der Versicherer kann einen Schadensregulierer mit der Begutachtung beauftragen. Fristen und erforderliche Unterlagen richten sich nach der Police. Die verfügbare Recherche belegt keine allgemeine öffentliche Frist für die Schadenbearbeitung. Auch ein unabhängiger Versicherungsombudsmann ist nicht bestätigt. Eine schriftliche Beschwerde sollte zuerst beim Versicherer oder Makler eingereicht werden. Bei ungelösten Fällen kann anschließend die Versicherungsaufsicht der CBG eingeschaltet werden. Änderung oder Beendigung des Versicherungsschutzes richten sich nach den Versicherungsbedingungen, Verlängerungsregeln und dem Prämienstatus. Die Regel „ohne Prämie kein Versicherungsschutz“ macht Zahlungsnachweise entscheidend. Eine einheitliche öffentliche Kündigungsfrist ist für alle Policen nicht belegt. Daher sollten vor dem Verlängerungstermin die Versicherungsbedingungen und eine schriftliche Bestätigung des Versicherers geprüft werden. Informelle Unterstützung durch Überweisungen innerhalb der Großfamilie, Gemeinschaftsgruppen, Kafo, Osusu, Zakat sowie Hilfen von Nichtregierungsorganisationen oder dem Staat in Geld oder Sachleistungen kann bei Krisen helfen. Diese Vereinbarungen sind jedoch keine rechtlich durchsetzbaren Versicherungsverträge und reichen für große Schäden möglicherweise nicht aus. Die Versicherungsdichte ist weiterhin niedrig: Verfügbare Angaben beziffern sie für 2021 bis 2024 auf etwa 0,4 %, der Anteil von Versicherungsvermögen am Finanzsektor beträgt ungefähr 1,3 %. Niedrige Einkommen, begrenztes Bewusstsein, Innovationslücken und die geringe Zahl verpflichtender Versicherungsprodukte bremsen eine breitere Nutzung. Absicherung von Gesundheitsrisiken durch das National Health Insurance Scheme und die National Health Insurance Authority, einschließlich der Zulassung privater Krankenversicherungsprogramme nach dem NHIS Act 2021, gehört vor allem zum Gesundheitswesen und nicht zu diesem Versicherungsrahmen.
Versicherungen in Gambia
Versicherungen in Gambia umfassen gewerbliche Policen für Fahrzeuge, Eigentum, Haftung, Fracht, Leben und andere Risiken sowie eine fragmentierte Sozialversicherung, die sich überwiegend auf Beschäftigte im formellen Sektor konzentriert. Zu den als verpflichtend oder erforderlich ausgewiesenen Absicherungen zählen Kfz-Haftpflicht, Berufshaftpflicht, Seehaftpflicht, Sozialversicherung und Versicherung für eingeführte Waren. Der Versicherungsschutz beginnt üblicherweise erst nach Eingang der Prämie beim Versicherer. Entscheidend für den tatsächlich verfügbaren Schutz sind deshalb die Police, der Zahlungsstatus und das Schadenverfahren.
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