Der Antrag muss das betroffene Unternehmen anhand seiner registrierten Daten eindeutig bezeichnen. Aus ihm muss hervorgehen, dass die Eintragung der freiwilligen Liquidation beantragt wird. Der zugrunde liegende Auflösungs- und Liquidationsbeschluss ist so anzugeben, dass sich Antrag und Entscheidung eindeutig zuordnen lassen. Angaben zum Beschlussdatum und zum vorgesehenen Liquidationsbeginn müssen widerspruchsfrei sein. Wird ein Liquidator bestellt, müssen dessen Identität und Vertretungsbefugnis korrekt im Antrag abgebildet werden. Der Antragsteller muss für die Einreichung vertretungsberechtigt oder wirksam bevollmächtigt sein. Namen, Identifikationsangaben, Anschriften und sonstige Unternehmensdaten sind mit dem bestehenden Registerstand abzugleichen. Beizufügende Unterlagen müssen vollständig sein und formell zum gewählten Antragsweg passen. Vor der Einreichung sollten Antrag, Beschluss und Anlagen gemeinsam auf fehlende Angaben und Abweichungen geprüft werden. Erst der Registervollzug macht den eröffneten Liquidationsstatus in den öffentlichen Unternehmensinformationen nachvollziehbar.
Antrag auf Eintragung der Liquidation eines Unternehmens in Georgien
Mit dem Liquidationsantrag wird die Eröffnung der freiwilligen Liquidation eines Unternehmens zur Eintragung in das Business Registry in Georgien angemeldet. Die Angaben im NAPR-Antrag müssen mit dem Liquidationsbeschluss, den Unternehmensdaten und den Vertretungsangaben übereinstimmen.
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