Vor der Bestellung ist zu klären, welches Gesellschaftsorgan die Person wirksam bestimmen darf. Der Beschluss sollte den Liquidator anhand eindeutiger Identitätsangaben bezeichnen. Zusätzlich sind Beginn, Umfang und mögliche Beschränkungen der Vertretungsbefugnis festzuhalten. Werden mehrere Liquidatoren bestellt, muss die Einzel- oder Gesamtvertretung klar geregelt sein. Die beauftragte Person benötigt Zugang zu Unternehmensunterlagen, Konten, Verträgen, Forderungslisten und Vermögensaufstellungen, soweit dies für die Abwicklung erforderlich ist. Zuständigkeiten für Gläubigerkontakte, Vermögensverwertung, Zahlungen, Buchführung und Registerhandlungen sollten schriftlich zugeordnet werden. Bestehende Vertretungsregelungen der Geschäftsleitung sind mit der neuen Abwicklungsvertretung abzugleichen. Die Bestellung muss mit dem Liquidationsbeschluss und den übrigen Registerunterlagen übereinstimmen. Änderungen an Person oder Befugnissen des Liquidators sind ebenfalls nachvollziehbar zu dokumentieren und erforderlichenfalls im Unternehmensregister nachzuführen. Eine geordnete Übergabe stellt sicher, dass laufende Angelegenheiten nach Eröffnung der Liquidation ohne unklare Verantwortlichkeiten bearbeitet werden.
Bestellung eines Liquidators für ein Unternehmen in Georgien
Der Liquidator übernimmt während der Unternehmensliquidation in Georgien die Abwicklungsvertretung im festgelegten Umfang. Bestellung, Beginn der Tätigkeit und Vertretungsmacht müssen eindeutig beschlossen, dokumentiert und mit den Angaben für das Unternehmensregister abgestimmt werden.
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