Zu erfassen sind insbesondere Bank- und Kassenbestände, eingebrachte Sachwerte, Warenbestände, Forderungen und sonstige Vermögenswerte. Dem stehen Darlehen, Lieferantenverbindlichkeiten und andere übernommene Verpflichtungen gegenüber. Geld- und Sacheinlagen müssen den Gründern oder Gesellschaftern sowie den passenden Kapital- oder Einlagenkonten zugeordnet werden. Kontoauszüge, Kassenprotokolle, Verträge, Rechnungen, Inventarlisten und Übergabenachweise belegen die angesetzten Beträge. Für Maschinen, Fahrzeuge, Waren oder immaterielle Werte sind Eigentum, Übergabezeitpunkt und Wertansatz nachvollziehbar zu dokumentieren. Vor der Gründung bezahlte Ausgaben dürfen nicht allein wegen ihres Zeitpunkts ungeprüft als Vermögenswert oder Anfangsbestand angesetzt werden. Bei Beträgen in Fremdwährung sind ursprünglicher Betrag, verwendeter Wechselkurs und Gegenwert in GEL zum maßgeblichen Zeitpunkt festzuhalten. Enthalten Eröffnungsbelege Mehrwertsteuer, ist deren Behandlung nach Registrierungsstatus, betrieblicher Zuordnung und verfügbarem Steuerbeleg getrennt zu prüfen. Die Summe der erfassten Vermögenswerte muss mit der Summe aus Schulden und Kapital abgestimmt werden. Eine abschließende Belegprüfung vor der Freigabe verhindert, dass Planwerte statt tatsächlich nachgewiesener Anfangsbestände in die Eröffnungsbilanz gelangen.
Ermittlung der späteren Eröffnungswerte vor einer Unternehmensgründung in Georgien
Eröffnungswerte sind die belegten Anfangsbestände, mit denen Vermögen, Schulden und Kapital eines Unternehmens erstmals in der Buchführung erscheinen. Für eine Unternehmensgründung in Georgien werden sie zum festgelegten Eröffnungsstichtag aus Gründungsunterlagen, Einlagen, übernommenen Verpflichtungen und tatsächlich vorhandenen Beständen ermittelt.
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