Das Meldeportal für Finanzberichte ist vom Steuerkonto beim Revenue Service of Georgia zu unterscheiden. Zunächst ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang das Unternehmen aufgrund seiner Rechtsform und Berichtskategorie über reportal.ge berichten muss. Für die Einrichtung werden die amtlichen Unternehmensdaten und die georgische Identifikationsnummer benötigt. Die im Portal hinterlegte Unternehmensbezeichnung muss mit dem öffentlichen Register und den Abschlussunterlagen übereinstimmen. Das Unternehmen sollte festlegen, wer den Zugang verwaltet, Berichte vorbereitet, Angaben prüft und die endgültige Übermittlung freigibt. Eine externe Buchhaltungs- oder Prüfungsfachkraft benötigt eine eigene, klar begrenzte Berechtigung statt gemeinsam genutzter Zugangsdaten. Berichtskategorie, Berichtsperiode und anzuwendende Abschlussstruktur müssen vor der Einreichung sachlich geprüft sein. Die geplanten Finanzberichte und Begleitunterlagen sollten in den vom Portal akzeptierten Formaten bereitgestellt werden können. Nach jeder Übermittlung sind Eingangsbestätigung, eingereichte Fassung und Freigaben zusammen aufzubewahren. Änderungen bei Vertretung, Berichtskategorie oder Unternehmensdaten erfordern eine zeitnahe Prüfung des Portalprofils und seiner Berechtigungen.
Klärung des späteren Meldeportal-Zugangs vor einer Unternehmensgründung in Georgien
Über reportal.ge werden die nach georgischem Berichtswesen erforderlichen Unternehmens- und Finanzberichte an den Accounting, Reporting and Auditing Supervision Service übermittelt. Vor der Gründung lässt sich der Zugang vorbereiten; die endgültige Einrichtung setzt jedoch die registrierten Unternehmensdaten und eine berechtigte Person voraus.
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