Der Status ist keine Rechtsform und wird nicht automatisch durch die Registrierung als Individual Entrepreneur oder durch die Einrichtung eines Steuerkontos vergeben. Er steht natürlichen Personen offen, nicht jedoch einer Limited Liability Company als juristischer Person. Vor dem Antrag ist zu klären, ob die konkrete Tätigkeit für den Small Business Status zugelassen ist und welche Einnahmen in die Bemessungsgrundlage einfließen. Die Steuer knüpft grundsätzlich an den begünstigten Umsatz und nicht an den nach Abzug der Kosten verbleibenden Gewinn an. Betriebliche Ausgaben senken deshalb nicht automatisch die Bemessungsgrundlage der 1-Prozent-Steuer. Überschreitet das Bruttoeinkommen im Kalenderjahr 500.000 GEL, kann für den gesetzlich bestimmten Zeitraum ein Steuersatz von 3 Prozent gelten. Eine Überschreitung der Umsatzgrenze in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren kann zum Verlust des Status führen. Einnahmen aus zugelassenen und nicht zugelassenen Tätigkeiten müssen nachvollziehbar getrennt und steuerlich richtig eingeordnet werden. Der Unternehmer benötigt fortlaufende Aufzeichnungen über Umsätze, Zahlungseingänge, Belege und die Zuordnung einzelner Einnahmen. Erklärungs- und Zahlungsfristen sind regelmäßig zu überwachen; für die monatliche Erklärung und Zahlung ist grundsätzlich der 15. Tag des Folgemonats maßgeblich. Der Small Business Status ersetzt weder eine mögliche Mehrwertsteuerregistrierung noch Pflichten aus Beschäftigung, Quellensteuern oder anderen Einkunftsarten. Bei Änderungen der Tätigkeit, stark steigenden Umsätzen oder neuen Einnahmequellen sollte die Berechtigung erneut geprüft werden. Antragsweg, ausgeschlossene Tätigkeiten, Bemessungsgrundlage und aktuelle Folgen einer Grenzüberschreitung sind vor Nutzung mit den geltenden Vorgaben des Revenue Service abzugleichen.
Prüfung des Small Business Status vor einer Selbstständigkeit in Georgien
Der Small Business Status in Georgien ist eine umsatzbezogene steuerliche Regelung für unternehmerisch tätige natürliche Personen. Begünstigte Umsätze werden grundsätzlich mit 1 Prozent besteuert; für die Anwendung sind Tätigkeitsausschlüsse, die Umsatzgrenze von 500.000 GEL und laufende Aufzeichnungspflichten zu prüfen.
VivAVia kann Fehler machen. Überprüfe wichtige Informationen.

