Strafrecht in Guinea-Bissau

Das Strafrecht Guinea-Bissaus bestimmt nach dem Código Penal und dem Código de Processo Penal Straftatbestände, persönliche Verantwortlichkeit, Ermittlungen, Gerichtsverfahren und Sanktionen. Der formelle Ablauf führt üblicherweise von Anzeige oder Meldung über Polícia Judiciária oder Polícia de Ordem Pública, Ministério Público, Ermittlungen und Anklage bis zu Verhandlung, Rechtsmittel und Vollstreckung. Verfassungsrechtliche Garantien umfassen die Unschuldsvermutung, Zugang zu einem gewählten Rechtsbeistand, richterliche Kontrolle der Haft und Habeas Corpus. Gerichtsabdeckung, Personal und praktische Durchsetzung unterscheiden sich jedoch stark nach Region. Sondergesetze betreffen unter anderem Drogen, Menschenhandel, weibliche Genitalverstümmelung, Wahlen und Verkehrsdelikte; ein geltendes eigenständiges Cyberkriminalitätsgesetz ist nicht verlässlich belegt.

VivAVia kann Fehler machen. Überprüfe wichtige Informationen.