Wohnen in Guinea-Bissau

Wohnen in Guinea-Bissau umfasst formelle Stadtmieten, gewohnheitsrechtliche oder gemeinschaftsbezogene Nutzungsrechte und Häuser auf Grundstücken mit staatlicher Konzession. Grund und Boden bleiben Staatseigentum und gemeinschaftlicher Reichtum; Gebäude und Verbesserungen können in privatem Besitz sein. Beim Erwerb von Wohnraum sind Landnutzung, Baugenehmigung, Hauseigentum, Registrierung und Grundversorgung getrennt zu prüfen. Ein landesweit festgelegter Wohnzuschuss oder ein zentral zugewiesenes System für sozialen Wohnungsbau ist nicht belegt.

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