Zivilrecht in Guinea-Bissau

Das Zivilrecht in Guinea-Bissau regelt Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und Organisationen, darunter Verträge, Eigentum, Familienangelegenheiten, Erbschaft, Haftung und Zivilverfahren. Es beruht überwiegend auf dem portugiesisch geprägten Código Civil, späteren nationalen Änderungen und ergänzenden Gesetzen; Gewohnheitsrecht bleibt in mehreren Bereichen relevant. Zugang und Durchsetzung unterscheiden sich regional, da Gerichte, Register, Rechtsberatung und andere Einrichtungen nicht landesweit gleichermaßen erreichbar sind.

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