Das Ministerium für Arbeit, Beschäftigungsförderung und soziale Sicherheit, die Dirección General de Trabajo, die Oficina Nacional de Empleo oder der Servicio Nacional de Empleo y Migraciones, die regionalen Arbeitsdelegationen, die Inspección de Trabajo y Seguridad Social, INSESO, die Magistratura de Trabajo und der Servicio Nacional de Mediación, Arbitraje y Conciliación Laboral haben jeweils unterschiedliche Aufgaben. Für den landesweiten Geltungsbereich ist keine gesonderte regionale Regel belegt. Ein Unternehmen mit mindestens einer beschäftigten Person meldet sich bei der zuständigen Delegación Provincial de Trabajo an. Stellenangebote laufen grundsätzlich über die Oficina de Empleo. Direkteinstellungen müssen innerhalb von sieben Tagen gemeldet oder registriert werden. Außerdem übermittelt der Arbeitgeber monatlich Personaldaten an die Dirección General de Estadísticas Laborales. Das Unternehmen und seine Beschäftigten werden bei INSESO registriert. Dafür sind üblicherweise die Steueridentifikationsnummer (NIF), der Handelsregistereintrag, Identitäts- oder Aufenthaltsdokumente der Geschäftsleitung, die Beschäftigten- und Gehaltsliste sowie die Satzung des Unternehmens einzureichen. Die Registrierungen erfolgen nach Möglichkeit gleichzeitig. Der Arbeitgeber ist für die An- und Abmeldungen der Beschäftigten und die Beiträge zuständig; die Anmeldung muss spätestens am achten Tag erfolgen. Das geprüfte Material belegt keinen aktuellen Beitragssatz, daher sollte keiner angenommen werden. Die recherchierte Regel zur Abmeldung sieht eine Meldung in der ersten Hälfte des Monats nach Ende des Arbeitsverhältnisses vor; sie sollte mit INSESO bestätigt werden. Die unbefristete Beschäftigung ist die Regel. Ein befristeter Vertrag dauert normalerweise drei Monate und kann auf bis zu ein Jahr verlängert werden. Auch die Vertretung einer abwesenden beschäftigten Person ist ein anerkannter Grund. Für eine neue oder umstrukturierte Tätigkeit mit hohem Personalbedarf kann mit Genehmigung des Ministeriums eine Laufzeit von einem Jahr plus einem weiteren Jahr vereinbart werden. Ein Werk- oder Dienstleistungsvertrag darf bis zu zwei Jahre dauern; wird die Arbeit danach fortgesetzt, geht das Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes über. Teilzeitarbeit erfordert eine schriftliche Vereinbarung über die Arbeitsstunden und ihre Verteilung; andernfalls wird Vollzeitbeschäftigung vermutet. Ein Praktikum kann mit Genehmigung des Ministeriums bis zu sechs Monate dauern. Eine Berufsausbildung dauert sechs Monate; die Ausbildungsvereinbarung kann bis zu zwölf Monate laufen und muss mindestens die Hälfte des gesetzlichen Mindestlohns (SMI) vorsehen. Eine Arbeit auf Abruf mit Unterbrechungen erfordert einen schriftlichen Vertrag und eine Registrierung bei INSESO. Ein Einsatz über eine Zeitarbeitsagentur (ETT) darf bis zu sechs Monate dauern; illegale Arbeitskräfteüberlassung ist verboten. Auftragnehmer und Subunternehmer benötigen möglicherweise Bescheinigungen über Sozialversicherungsbeiträge und den Arbeitsfonds. Ein Auftraggeber kann Löhne zurückhalten müssen und gesamtschuldnerisch haften. Der Arbeitgeber darf die Arbeit innerhalb der gesetzlichen Grenzen organisieren, leiten und verwalten, Aufgaben und Arbeitszeiten ändern, den Zutritt sowie Sicherheit und Disziplin regeln und sich an Arbeitgeberverbänden beteiligen. Eine interne Betriebsordnung bedarf der Genehmigung des Ministeriums. Eine schriftliche Vereinbarung über die Alta Dirección für leitende Angestellte erfordert eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten; die gesetzlichen Regeln zu Arbeitszeit und Vertretung gelten für diese Vereinbarung nicht in gleicher Weise. Der Arbeitgeber muss effektive Arbeit bereitstellen, Anweisungen in den Amtssprachen erteilen und eine weitere Sprache nur verwenden, wenn sie amtlich zugelassen ist und die Beschäftigten die nötige Schulung erhalten. Der Lohn muss rechtzeitig und gemäß Vertrag und Gesetz gezahlt werden. Der Arbeitgeber stellt Arbeitsmittel und persönliche Schutzausrüstung (PSA) bereit, erstattet genehmigte Arbeitsauslagen, schützt die Würde der Beschäftigten, stellt kostenlos eine Arbeitsbescheinigung aus und bearbeitet begründete Beschwerden ohne Vergeltungsmaßnahmen. Diskriminierung, Bestechung im Zusammenhang mit Einstellungen, Druck gegen Gewerkschaften, Belästigung und unrechtmäßige Abzüge sind verboten. Arbeitsplätze müssen sicher und hygienisch sein. Alle vorgeschriebenen Präventionsmaßnahmen bezahlt der Arbeitgeber. Er unterweist Beschäftigte bei Arbeitsbeginn, einem Positionswechsel oder beim Einsatz neuer Technologien oder Stoffe. Medizinische Untersuchungen finden mindestens alle sechs Monate auf Kosten des Arbeitgebers statt. Risikoprävention, Schutzkleidung, medizinische oder paramedizinische Dienste und pharmazeutische Unterstützung richten sich nach dem Risiko am Arbeitsplatz. Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sind unverzüglich INSESO und dem zuständigen Register zu melden. Eine Abwesenheit von mehr als drei Tagen muss außerdem innerhalb von acht Tagen dem Ministerium gemeldet werden. Die Beteiligung der Beschäftigten über einen Gesundheits- und Sicherheitsausschuss unterstützt die Sicherheit am Arbeitsplatz. Bei unmittelbarer Gefahr für Leben oder Gesundheit kann eine Aufsichtsperson die Arbeit einstellen lassen. Die regulären Höchstgrenzen liegen bei acht Stunden täglich und 48 Stunden wöchentlich. Nachtarbeit ist auf sechs Stunden täglich und 36 Stunden wöchentlich begrenzt, gemischte Arbeit auf sieben Stunden täglich und 42 Stunden wöchentlich. Offshore-Arbeit kann zwölf Stunden umfassen, davon acht reguläre und vier zusätzliche Stunden. Überstunden sind auf zwei zusätzliche Stunden täglich begrenzt und werden mit einem Zuschlag von 25 Prozent am Tag oder 50 Prozent bei Nacht- oder gemischter Arbeit bezahlt. Nachtüberstunden sind nur in einem besonderen Fall zulässig und bedürfen einer ausdrücklichen Genehmigung. Zwischen Schichten liegen mindestens zwölf Stunden; nach sechs Arbeitstagen folgt ein Ruhetag. Der bezahlte Jahresurlaub beträgt 30 Tage, kann in höchstens zwei Zeiträume aufgeteilt und höchstens zwei Jahre angesammelt werden. Mutterschaft, Stillzeit und sieben bezahlte Vaterschaftstage innerhalb von 15 Tagen nach der Geburt wirken sich ebenfalls auf die Einsatzplanung aus. Der SMI wird nach Konsultation durch Regierungsdekret festgelegt; das geprüfte Primärmaterial belegt jedoch keinen verlässlichen aktuellen Betrag. Variable Vergütung darf nicht unter dem entsprechenden zeitbezogenen Lohn liegen. Bei einem Saisonvertrag von höchstens sechs Monaten fällt ein Zuschlag von 25 Prozent an. Arbeitgeber führen ein Lohnregister und stellen für jede Zahlung einen individuellen Beleg aus. Zu den jährlichen Sonderzahlungen gehören 15 Tageslöhne zum Nationalfeiertag und 15 Tageslöhne zu Neujahr. Forderungen von Beschäftigten werden im Insolvenzfall vorrangig behandelt. Beschäftigte können Gewerkschaften und Berufsverbände gründen oder ihnen beitreten, Tarifverhandlungen führen und im gesetzlichen Rahmen streiken. Schlichtung und Vermittlung stehen zur Verfügung; Arbeitgeberverbände sind ebenfalls zulässig. Eine Freistellung für Gewerkschaftsleitungen begründet keine Pflicht des Arbeitgebers, den abwesenden Leitungspersonen weiterhin Lohn zu zahlen. Die unabhängige Anerkennungspraxis von Verbänden ist nicht hinreichend belegt; formale Rechte und praktischer Zugang sollten daher unterschieden werden. Bei einem individuellen Streit versucht die Delegación de Trabajo eine Schlichtung. Einer Klage geht in der Regel eine Schlichtung voraus; der Servicio Nacional de Mediación, Arbitraje y Conciliación Laboral ist über die Delegationen beteiligt. Scheitert eine Einigung, folgt die Magistratura de Trabajo. Der Arbeitgeber nennt die Kündigungsgründe schriftlich. Eine Vergeltungskündigung oder eine Kündigung mit Verfahrensmängeln kann zur Nichtigkeit, Wiedereinstellung und Nachzahlung des Lohns führen. Die Kündigungsfrist des Arbeitgebers beträgt nach einem Monat Beschäftigung sieben Tage und nach sechs Monaten 20 Tage. Der Arbeitgeber muss eine Arbeitsbescheinigung ausstellen. Die Abfindung nach Betriebszugehörigkeit beträgt 45 Tageslöhne pro Jahr und wird anteilig berechnet. Wird ein befristeter Vertrag ohne gültigen Grund beendet, können für die restliche Laufzeit Schadenersatzansprüche entstehen. Eine wesentliche Änderung aus nachgewiesenen wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen oder produktionsbedingten Gründen erfordert eine Genehmigung des Ministeriums und Konsultationen; sie darf höchstens 18 Monate dauern. Personalabbau erfordert eine dreiseitige Konsultation. Für eine Massenentlassung sind unabhängig vom Grund eine vorherige Genehmigung des Ministeriums und ein Inspektionsbericht erforderlich. Bei einer wirtschaftlich begründeten Entlassung besteht kein Anspruch auf Wiedereinstellung; die recherchierte Regel sieht jedoch eine Entschädigung von mindestens drei Monaten nach der maßgeblichen Festsetzung durch den Delegado vor. Arbeitsrechtsverstöße werden als geringfügig, schwer oder besonders schwer eingestuft. Die angegebenen Geldbußen betragen 50.000–100.000 FCFA, 100.001–250.000 FCFA und 250.001–500.000 FCFA. Wiederholungen innerhalb eines Jahres können zu einer höheren Einstufung führen. Mehr als zehn besonders schwere Verstöße in einem Jahr oder eine unmittelbare Gefahr für Leben oder Gesundheit können zur Schließung oder Einstellung der Arbeit führen. Verwaltungsmaterialien von INSESO nennen außerdem Sozialversicherungsstrafen von 100.000 bis 10.000.000 FCFA und Säumniszuschläge von 3 bis 20 Prozent; diese Beträge sollten anhand der jeweils geltenden Praxis überprüft werden. Ley 6/2026 und Ley 5/2026 sind neu. Vor einer Frist, Genehmigung oder Sanktion sollte daher der konsolidierte Gesetzestext samt Übergangsregeln geprüft werden.
Arbeitgeber in Äquatorialguinea
Ein Arbeitgeber in Äquatorialguinea, örtlich als Empleador bezeichnet, ist ein öffentliches oder privates Unternehmen, ein Verband, eine Stiftung, eine autonome Einrichtung oder eine para-staatliche Einrichtung, die Arbeit organisiert und Arbeitgeberpflichten trägt. Ein Betrieb mit mindestens einer beschäftigten Person muss sich bei der zuständigen Delegación Provincial de Trabajo und bei INSESO, der Sozialversicherungsanstalt, anmelden und Beschäftigungs-, Lohn- und Sicherheitsunterlagen führen. Zu den Aufgaben gehören Einstellung, Leitung, Bezahlung, Arbeitszeit, Urlaub, Arbeitsschutz, Vertretung, Streitbeilegung und organisatorische Veränderungen. Der Rechtsrahmen umfasst die Ley General de Trabajo, Ley 4/2021, die seit dem 2. März 2022 gilt, Änderungen durch Ley 6/2026 und ein neues Sozialschutzsystem nach Ley 5/2026, dessen Übergangsstatus aktuell überprüft werden muss.
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