Arbeitgeber in Äquatorialguinea

Ein Arbeitgeber in Äquatorialguinea, örtlich als Empleador bezeichnet, ist ein öffentliches oder privates Unternehmen, ein Verband, eine Stiftung, eine autonome Einrichtung oder eine para-staatliche Einrichtung, die Arbeit organisiert und Arbeitgeberpflichten trägt. Ein Betrieb mit mindestens einer beschäftigten Person muss sich bei der zuständigen Delegación Provincial de Trabajo und bei INSESO, der Sozialversicherungsanstalt, anmelden und Beschäftigungs-, Lohn- und Sicherheitsunterlagen führen. Zu den Aufgaben gehören Einstellung, Leitung, Bezahlung, Arbeitszeit, Urlaub, Arbeitsschutz, Vertretung, Streitbeilegung und organisatorische Veränderungen. Der Rechtsrahmen umfasst die Ley General de Trabajo, Ley 4/2021, die seit dem 2. März 2022 gilt, Änderungen durch Ley 6/2026 und ein neues Sozialschutzsystem nach Ley 5/2026, dessen Übergangsstatus aktuell überprüft werden muss.

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