Die Verfassung betrachtet die Familie als grundlegende soziale Einheit und sieht den Schutz der Familie, der Mutterschaft, des Familienvermögens und verantwortlicher Elternschaft durch den Staat vor. Sie schützt Kinder auch vor der Geburt und erkennt gleiche Rechte und Chancen für Frauen im öffentlichen, privaten und familiären Leben an. Einige ältere Bestimmungen des Zivilgesetzbuchs widersprechen diesen Verfassungsgrundsätzen, darunter Regelungen zur Gehorsamspflicht einer verheirateten Frau, zum ungleichen Zugang zur Scheidung und zu ungleichen Rechten bei einer erneuten Eheschließung. Die praktische Durchsetzung der Familienrechte ist weiterhin uneinheitlich. Für beide Geschlechter ist eine Eheschließung ab 18 Jahren vorgesehen; die Registrierung der Ehe ist verpflichtend. Äquatorialguinea erkennt die Zivilehe, genannt matrimonio civil, die traditionelle Ehe und die religiöse Eheschließung durch eine vor Ort anerkannte Kirche an. Eine Zivilehe wird vor einem Notar oder Richter geschlossen, wobei beide Ehepartner anwesend sein müssen; erforderlich sind ein Altersnachweis, Zeugen und eine eidesstattliche Erklärung. Für Registrierung und Bescheinigung können Gebühren anfallen. Eine traditionelle Ehe kann durch den Presidente de Comunidad de Vecinos bescheinigt werden. Eine anerkannte Kirche kann eine religiöse Bescheinigung ausstellen, die üblicherweise einem Antrag auf zivile Registrierung beigefügt wird. Geburten müssen gesetzlich registriert und innerhalb von 30 Tagen gemeldet werden. Die Registrierung selbst ist gebührenfrei, für die Geburtsbescheinigung fällt jedoch eine Gebühr an. Die Bearbeitung dauert üblicherweise etwa eine Woche bis einen Monat. Zu den aufgeführten Unterlagen gehören die Geburtsmeldung, Ausweisdokumente, Angaben zu den Staatsangehörigkeiten der Eltern sowie die Anwesenheit oder Zustimmung beider Elternteile. Geburtsbescheinigungen werden für Identitätsdokumente, Bildung, Erbschaft und Sozialhilfe benötigt. Der angezeigte UNICEF-Indikator auf Grundlage von Daten aus den Jahren 2016–2017 erfasste jedoch nur 54 % der Kinder unter fünf Jahren als registriert und ist daher nicht als aktuelle nationale Quote zu verstehen. Nach der Ley General de Trabajo No. 4/2021 (Allgemeines Arbeitsgesetz Nr. 4/2021) umfasst der Mutterschaftsurlaub sechs Wochen vor und sechs Wochen nach der Geburt; bei einer Erkrankung im Zusammenhang mit Schwangerschaft oder Geburt ist eine ärztlich begründete Verlängerung möglich. Das Gesetz sieht außerdem bis zum Alter des Kindes von 12 Monaten täglich zwei bezahlte Stillpausen von je 30 Minuten, sieben bezahlte Vaterschaftstage innerhalb von 15 Tagen nach der Geburt und für den Vater täglich eine zweistündige Betreuungspause für das Kleinkind während der ersten 12 Monate vor, wenn die Mutter diese Pause nicht nutzt. Der Urlaub bei Eheschließung beträgt 10 Tage; bei Todesfällen bestimmter naher Angehöriger sind es sieben Tage. Ein allgemeiner bezahlter Elternurlaub oder ein etablierter Zuschuss für Familienbetreuung ist nicht belegt. MINASIG, das Ministerio de Asuntos Sociales e Igualdad de Género (Ministerium für soziale Angelegenheiten und Gleichstellung der Geschlechter), koordiniert Hilfe und Schutz für Kinder, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und andere schutzbedürftige Gruppen. Seine Dirección General de Asuntos Sociales (Generaldirektion für soziale Angelegenheiten) kann Aufnahme-, Schutz-, Kinderbetreuungs-, Alten- und Waiseneinrichtungen betreiben oder beaufsichtigen, sozioökonomische Bewertungen durchführen und familiäre oder gemeinschaftliche Mediation anbieten. Umfang, Anspruchsvoraussetzungen, Gebühren und Wartezeiten dieser Angebote sind nicht belegt; die tägliche Betreuung liegt daher hauptsächlich bei Familien und Gemeinschaften. Der Kinderschutz befasst sich mit Gewalt, Missbrauch, Ausbeutung, Vernachlässigung und Familientrennung. Dabei arbeiten soziale Angelegenheiten, Gesundheit, Bildung, Justiz, die Fiscalía General del Estado (Generalstaatsanwaltschaft), Sicherheitsdienste, das Comité Nacional de los Derechos del Niño (Nationalkomitee für die Rechte des Kindes) und zivilgesellschaftliche Organisationen zusammen. Das erste Oficina de Atención de Menores, Víctimas y Testigos del Delito (Büro für Minderjährige, Opfer und Zeugen von Straftaten) wurde am 11. Juni 2026 mit Unterstützung der Generalstaatsanwaltschaft und von UNICEF in Malabo eröffnet. Es bietet kindgerechte Verfahren für Zeugenaussagen; eine Ausweitung auf andere Provinzen ist weiterhin ein Zukunftsplan. Eine Familie kann sich als soziale oder administrative Anlaufstelle an MINASIG oder dessen Bereich für familiäre und gemeinschaftliche Mediation wenden. Dies ist jedoch kein bestätigter Ersatz für ein spezialisiertes Familiengericht. Streitigkeiten über Trennung und Unterhalt können über das formelle Gerichtsverfahren verfolgt werden. Ein spezialisiertes Familiengericht, ein beschleunigtes Verfahren, ein öffentliches Prozesskostenhilfesystem oder ein etabliertes alternatives Streitbeilegungsverfahren sind landesweit nicht belegt. Die verfügbaren Belege bestätigen kein allgemeines beitragsunabhängiges Sozialschutzsystem. Das geplante einheitliche Sozialregister und das Cash-plus-Modell sind weiterhin in Planung oder Erprobung und stellen keine allgemeinen Familienansprüche dar. Die Nothilfe in Form von Geldleistungen nach den Explosionen in Bata im Jahr 2021 war ein Pilotprojekt. Die Registrierung von Todesfällen ist verpflichtend. Sie ist gebührenfrei, für die Sterbeurkunde fällt jedoch eine Gebühr an. Erforderlich sind eine ärztliche Todesbescheinigung, ein Ausweisdokument sowie Angaben zu Todesdatum und Alter zum Todeszeitpunkt. Angehörige, Haushaltsmitglieder, Nachbarn, die Leitung einer Einrichtung oder eine andere zuständige Stelle können den Todesfall melden. Die Sterbeurkunde dient als Nachweis für Erbschafts-, Sozialhilfe- und Rentenangelegenheiten. MINASIG fördert Adoptionsverfahren und Einrichtungen für Pflegefamilien. Landesweite Verfahren, Anspruchsvoraussetzungen, Einwilligungsregeln, Gebühren, Bearbeitungszeiten und Beschwerdewege sind jedoch nicht öffentlich belegt.
Familie in Äquatorialguinea
Familienbeziehungen in Äquatorialguinea werden durch verfassungsrechtlichen Schutz, anerkannte Eheformen, Geburts- und Sterberegistrierung sowie familiäre Betreuung gestützt. Zivile, traditionelle und vor Ort anerkannte religiöse Eheschließungen können einen formellen Nachweis liefern, doch Register und Unterstützungsangebote sind zersplittert. Eltern und Betreuungspersonen stützen sich vor allem auf Familie und Gemeinschaft, während öffentliche Schutz- und Sozialhilfewege unterschiedlich verfügbar sind. Registrierungsbescheinigungen beeinflussen den Zugang zu Identitätsdokumenten, Bildung, Erbschaft und Sozialhilfe.
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