Wahlen in Äquatorialguinea

Bei Wahlen in Äquatorialguinea gilt formal das allgemeine, direkte, gleiche und geheime Wahlrecht für Staatsangehörige ab 18 Jahren. Für die Stimmabgabe benötigen Wählerinnen und Wähler im Allgemeinen die Staatsangehörigkeit, einen Eintrag im Wählerverzeichnis und eine Wahlkarte. Für Präsidentschafts-, Parlaments- und Kommunalwahlen gelten unterschiedliche Regeln. Politischer Wettbewerb und Wahltransparenz bleiben in der Praxis stark eingeschränkt.

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