Grenadas Beschäftigungsrahmen wird häufig unter der Bezeichnung Labour Code zusammengefasst. Das Department of Labour verwaltet und vollstreckt den Employment Act 1999 und den Labour Relations Act 1999. Der für Arbeit zuständige Minister, der Labour Commissioner, der Registrar of Trade Unions and Employers’ Organisations, das National Insurance Scheme und die Inland Revenue Division haben jeweils festgelegte Aufgaben. Labour Advisory Board und Wages Advisory Committee ermöglichen die Beteiligung von Regierung, Arbeitgebern und Beschäftigten. Die Grenada Employers’ Federation vertritt Arbeitgeberinteressen; die Employment Agency registriert Arbeitgeber und Arbeitssuchende. Ein Arbeitsvertrag kann auf unbestimmte Zeit, für eine bestimmte Zeit oder für eine bestimmte Aufgabe geschlossen werden. Der Arbeitgeber muss die schriftlichen Beschäftigungsangaben innerhalb eines Monats nach Arbeitsbeginn bereitstellen. Dazu gehören Namen der Vertragsparteien, Startdatum, Vergütung oder Berechnungsmethode, Zahlungsintervall, Tätigkeit, normale Arbeitszeit, Kündigungsregeln und Disziplinarregeln. Bei einer normalen Arbeitszeit von weniger als 16 Stunden pro Woche gilt diese schriftliche Pflicht nicht in gleicher Weise. Die Probezeit darf bei ungelernter Arbeit bis zu einem Monat und bei anderer Arbeit bis zu drei Monaten dauern; eine Verlängerung erfordert einen Tarifvertrag. Das allgemeine Mindestarbeitsalter beträgt 16 Jahre; für manche Ferienjobs gilt eine Ausnahme. Beschäftigte unter 18 Jahren muss der Arbeitgeber registrieren und darf sie nicht zwischen 21:00 und 06:00 Uhr beschäftigen. Diskriminierung unter anderem wegen Rasse, Hautfarbe, nationaler Herkunft, sozialer Herkunft, Religion, politischer Meinung, Geschlecht, Familienstand, familiärer Verantwortung, Alter oder Behinderung ist verboten. Für gleichwertige Arbeit gilt gleicher Lohn. Ausländische Staatsangehörige benötigen grundsätzlich eine Arbeitserlaubnis. Der Arbeitgeber beantragt sie ausschließlich für seine eigene Organisation, muss Änderungen der Antragsangaben innerhalb von 14 Tagen melden und die Erlaubnis zurückgeben, wenn das Beschäftigungsverhältnis endet, beendet wird oder die Erlaubnis abläuft. Ein Erstantrag umfasst üblicherweise ein Arbeitgeberschreiben, Pass, zwei Fotos, polizeiliches Führungszeugnis, notariell beglaubigte Qualifikationsnachweise, zwei Referenzen, Finanznachweise, Gründungsunterlagen, Nachweis der Steuerkonformität und Nachweis der Registrierung beim National Insurance Scheme. Die Antragsgebühr beträgt EC$100. Die Erlaubnisgebühren betragen EC$1.000 für Staatsangehörige der Bahamas, Barbados, Belize, Guyana, Jamaika, Montserrat, Suriname, Trinidad und Tobago oder Kuba; EC$3.000 für Staatsangehörige anderer Commonwealth-Staaten, Nordamerikas, des Vereinigten Königreichs oder der Europäischen Union; und EC$5.000 für andere Staatsangehörigkeiten. Eine Verlängerung sollte mindestens drei Monate vor Ablauf beantragt werden. Staatsangehörige eines Landes der Organisation of Eastern Caribbean States können nach SRO 24/2015 von der Arbeitserlaubnis befreit sein. Ein CARICOM Skills Certificate wird über das Ministry of Foreign Affairs bearbeitet. Die Mindestlohnverordnung SRO 42/2023 gilt seit dem 1. Januar 2024. Der allgemeine Mindestlohn beträgt EC$1.200 pro Monat oder EC$60 pro Tag; daneben gelten branchenspezifische Sätze. Beispiele sind EC$9,25 pro Stunde für Sicherheitskräfte, EC$12 pro Stunde für landwirtschaftliche Arbeitskräfte und EC$1.400 pro Monat für Pflegekräfte sowie Beschäftigte in der frühkindlichen Bildung. Der Arbeitgeber muss die geltende Verordnung aushängen. Stunden-, Tages-, Wochen- und Akkordbeschäftigte müssen grundsätzlich mindestens alle zwei Wochen bezahlt werden; Monats- und Jahresgehälter grundsätzlich mindestens einmal im Monat. Jede Zahlung erfordert eine aufgeschlüsselte Abrechnung. Der Arbeitgeber darf keine Geldbußen oder Abzüge wegen schlechter Arbeit oder Schäden vornehmen. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses müssen alle fälligen Löhne und sonstigen Beträge binnen sieben Tagen gezahlt werden. Der Arbeitgeber muss sich beim National Insurance Scheme registrieren und jeden Beschäftigten innerhalb von vier Tagen nach Arbeitsbeginn anmelden. Das gilt auch für Teilzeit-, befristet, studentisch und nicht national beschäftigte Personen. Der reguläre Beitrag zu versicherungspflichtigen Einkünften beträgt insgesamt 13,5 %: 7,25 % zahlt der Arbeitgeber, 6,25 % werden vom Arbeitnehmer abgezogen. Die Einkommensobergrenze liegt bei EC$5.200 pro Monat oder EC$1.200 pro Woche. Für Beschäftigte unter 16 und über 63 Jahren ist ein Arbeitgeberbeitrag von 1 % aufgeführt. Bei überschneidenden Alterskategorien sollte der geltende Satz mit NIS geklärt werden. Arbeitgeber reichen Unterlagen über my.nisgrenada.org ein und zahlen bis Monatsende; danach gilt eine Nachfrist von 14 Tagen. Bei verspäteter Zahlung fällt ein Zuschlag von 10 % und Zins von 1 % pro Monat oder Teilmonat an. Bei der pay as you earn-Quellensteuer muss der Arbeitgeber anhand der Tabellen der Inland Revenue Division von jeder Zahlung einen angemessenen Betrag einbehalten. Der Arbeitgeber muss sich registrieren und online über das G-TAX-System einreichen. Zu den Beschäftigungseinkünften gehören Lohn, Gehalt, Urlaubsentgelt, Gebühren, Provisionen, Boni, Trinkgelder und Sachleistungen. Die gewöhnlichen Arbeitszeitgrenzen hängen von der Branche ab. In Landwirtschaft, Bau und Industrie liegt die Höchstgrenze im Allgemeinen bei 40 Stunden pro Woche; in Büro-, Laden- und Gastronomiearbeit bei 44 Stunden; in Haus- und Sicherheitsarbeit bei 60 Stunden. Beschäftigte dürfen normalerweise nicht mehr als sechs Tage hintereinander ohne mindestens 24 Stunden Ruhezeit arbeiten. Die üblichen Tagesgrenzen betragen acht Stunden, zehn Stunden für Hausarbeit einschließlich zweier Stunden Pausen und zwölf Stunden für Sicherheitsarbeit. Nach höchstens fünf Arbeitsstunden ist eine Essenspause von mindestens einer Stunde einzuräumen. Eine Verkürzung auf 30 Minuten erfordert eine schriftliche Mitteilung an den Labour Commissioner. Überstunden setzen eine Vereinbarung voraus und werden mit mindestens dem 1,5-Fachen des normalen Satzes bezahlt; Sonntags- und Feiertagsarbeit mit mindestens dem Doppelten. Monatlich Beschäftigte erhalten in der Regel im ersten Jahr zwei Wochen und danach drei Wochen Jahresurlaub. Bei täglich oder stündlich Beschäftigten entsteht im Allgemeinen ein bezahlter Urlaubstag je 15 Arbeitstage oder 120 Arbeitsstunden. Krankheitsurlaub wird nach 12 Monaten verfügbar und erfordert ein ärztliches Attest. Familienurlaub setzt das Einverständnis des Arbeitgebers voraus, das nicht unangemessen verweigert werden darf. Mutterschaftsurlaub beträgt drei Monate. Ein Anspruch auf bezahlten Urlaub besteht in der Regel nach 18 Monaten ununterbrochener Beschäftigung. Der Arbeitgeber muss das vorgeschriebene Verzeichnis zu weiblichen Beschäftigten und Mutterschaft führen. Der Arbeitsschutz stützt sich auf Inspektionsbestimmungen des Employment Act und des Factories Act sowie auf Grenadas National Occupational Safety and Health Policy. Arbeitgeber sollen Schäden verhindern, Risiken bewerten und begrenzen, Informationen und Schulungen bereitstellen, Beschäftigte konsultieren und psychosoziale Risiken wie arbeitsbedingten Stress angehen. Inspektoren des Department of Labour dürfen ohne Vorankündigung eintreten, Unterlagen und Arbeitsbedingungen prüfen, Informationen zu Unfällen und Berufskrankheiten einsehen, Proben oder Fotos nehmen und Maßnahmen zur Behebung anordnen. Arbeitgeber dürfen Beschäftigte nicht benachteiligen, weil sie bei einer Inspektion mitwirken oder eine Sicherheitsbeschwerde einreichen. Die geprüften amtlichen Quellen legen keine einheitliche Frist zur Meldung jedes Arbeitsunfalls fest. Die geltende örtliche Meldepflicht sollte deshalb beim Department of Labour erfragt werden. Beschäftigte können Gewerkschaften gründen, ihnen beitreten und sich beteiligen; Arbeitgeber können Arbeitgeberorganisationen gründen oder ihnen beitreten. Eine Gewerkschaft benötigt grundsätzlich mindestens 25 Mitglieder, eine Arbeitgeberorganisation mindestens 10. Eine zertifizierte Gewerkschaft wird nach dem erforderlichen Verfahren, gegebenenfalls nach geheimer Abstimmung, zur alleinigen Verhandlungsvertretung, wenn sie die Mehrheit nachweist. Der Labour Commissioner kann die Verhandlungseinheit festlegen. Der Minister entscheidet innerhalb von 14 Tagen über einen Antrag auf Abstimmung oder dessen Ablehnung; die Bescheinigung wird binnen sieben Tagen nach der Abstimmung ausgestellt. Arbeitgeber und Gewerkschaften müssen in gutem Glauben verhandeln. Einer zertifizierten Gewerkschaft ist angemessener Zugang zu den Räumlichkeiten zu gewähren; einbehaltene Beiträge oder Servicebeiträge sind innerhalb von 15 Tagen weiterzuleiten. Ein Tarifvertrag muss schriftlich abgefasst und unterzeichnet, mit Streitbeilegungsverfahren versehen und beim Labour Commissioner hinterlegt werden. Disziplinarmaßnahmen können von einer mündlichen Verwarnung über eine schriftliche Verwarnung und Suspendierung bis zu Herabstufung oder Kündigung reichen. Geldbußen dürfen Arbeitgeber nicht verhängen. Eine individuelle Beschwerde kann an den Labour Commissioner und anschließend möglicherweise an den Minister und das Arbitration Tribunal gerichtet werden. Ein Arbeitskonflikt durchläuft normalerweise eine Schlichtung beim Labour Commissioner, eine Vermittlung durch den Minister und dann das Arbitration Tribunal. Für jede Stufe gilt ein Ziel von 30 Tagen. Arbeitskampfmaßnahmen sind insbesondere in wesentlichen Diensten eingeschränkt, darunter Strom, Wasser, Abwasserentsorgung und öffentliche Gesundheit, Krankenhäuser, Flughäfen, Seehäfen und Docks, Feuerwehr, Flugsicherung, Telekommunikation, Gefängnisse und Polizei. Ein Schiedsspruch kann endgültig und bindend sein. Eine Beendigung erfordert einen gültigen Grund in Bezug auf Leistungsfähigkeit oder Verhalten, betriebliche Erfordernisse, Vertrag oder Disziplin. Schwangerschaft, geschützte Merkmale, Krankheit oder Verletzung, Ablehnung gefährlicher Arbeit, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen und Beschwerden sind für sich genommen keine gültigen Gründe. Die Kündigungsfrist des Arbeitgebers beträgt einen Arbeitstag bei weniger als einem Monat Beschäftigung, eine Woche bei einem bis unter drei Monaten, zwei Wochen bei drei Monaten bis unter einem Jahr, einen Monat bei einem bis unter fünf Jahren und zwei Monate ab fünf Jahren. Eine Zahlung anstelle der Kündigungsfrist ist zulässig. Schweres Fehlverhalten kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen; der Arbeitgeber muss jedoch eine faire und gültige Grundlage nachweisen. Eine Beschwerde wegen ungerechtfertigter Kündigung muss grundsätzlich innerhalb von drei Monaten beim Labour Commissioner eingehen und kann an den Minister und das Arbitration Tribunal weitergeleitet werden. Zu den möglichen Rechtsbehelfen gehören Wiedereinstellung, Weiterbeschäftigung oder Entschädigung. Nach mindestens einem Dienstjahr beträgt die Abfindung mindestens einen Wochenlohn je vollendetem Jahr, vorbehaltlich von Ausnahmen wie einer gerechtfertigten verhaltensbedingten Kündigung oder dem Ruhestand. Bei einer Unternehmensübertragung bleibt die Beschäftigungsdauer erhalten; Beschäftigte können stattdessen die Beendigung mit der geltenden Abfindung wählen. Im Insolvenzfall sind ausstehende Löhne, Urlaub und Abfindungen bevorzugt zu behandeln. Daher gehören Lohnabrechnungen, schriftliche Verträge, Erlaubnisunterlagen, Sicherheitsaufzeichnungen, Disziplinarnachweise und Beendigungsberechnungen zu den zentralen Pflichten des Arbeitgebers.
Arbeitgeber in Grenada
Arbeitgeber in Grenada stellen Beschäftigte ein und führen Arbeitsverhältnisse nach dem Employment Act 1999 und dem Labour Relations Act 1999, die in Grenada, Carriacou und Petite Martinique gelten. Zu ihren Aufgaben gehören schriftliche Beschäftigungsangaben, Löhne, Arbeitszeit, Urlaub, die Einhaltung der Vorgaben des National Insurance Scheme (NIS) und der pay as you earn (PAYE)-Quellensteuer, Arbeitsschutz, Vertretung und faire Beendigung. Arbeitgeber bearbeiten auch Arbeitserlaubnisse für viele ausländische Staatsangehörige und haben mit dem Department of Labour, dem Labour Commissioner, der Inland Revenue Division und NIS zu tun. Die jeweiligen Pflichten hängen von Vertrag, Alter, Beruf, Staatsangehörigkeit, Branche und Beendigungsgrund ab.
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