In Guinea wird ein Haushalt häufig als Gruppe von Menschen beschrieben, die zusammenleben, ihre wichtigsten Mahlzeiten teilen und eine Person als chef de ménage, also Haushaltsvorstand, anerkennen. Die Volkszählung von 2014 erfasste 1.470.388 gewöhnliche Haushalte mit durchschnittlich 7,1 Personen. In Haushalten mit Ehe oder nichtehelicher Lebensgemeinschaft lag der Durchschnitt bei 7,5 Personen, in Haushalten Verwitweter bei 5 und in Haushalten Geschiedener oder Getrennter bei 3,9. Die Haushaltsgröße unterscheidet sich nach Ort: In Haute Guinée lag der Durchschnitt bei 9,5 Personen, in städtischen Gebieten von Moyenne Guinée bei 6,1 und in ländlichen Gebieten von Moyenne Guinée bei 5,8. Eine concession familiale kann mehrere verwandte Haushalte umfassen. Familien nehmen mitunter auch Verwandte oder nicht verwandte Personen außerhalb der Kernfamilie auf. Nach dem Zivilgesetzbuch von 2019 ist die Ehe eine öffentliche und dauerhafte Zivilvereinigung zwischen Mann und Frau. Beide Ehepartner müssen grundsätzlich mindestens 18 Jahre alt sein. Ein geringeres Alter setzt einen schwerwiegenden Grund, eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft und eine Genehmigung des Gerichtspräsidenten voraus. Beide müssen vor dem officier de l'état civil, der für den Personenstand zuständigen Amtsperson, persönlich und freiwillig einwilligen. Minderjährige brauchen außerdem die erforderliche Zustimmung der Eltern oder der sorgeberechtigten Person. Verlobungen (fiançailles) erfolgen unter Mitwirkung von Vertretern beider Familien und mit mindestens zwei Zeugen je verlobter Person. Niemand ist gesetzlich zur Heirat verpflichtet; ein missbräuchlicher Abbruch einer Verlobung kann jedoch Schadenersatzansprüche begründen. Ein dot ist rechtlich vorgeschrieben, kann aber symbolischen Charakter haben und aus Geld oder Sachleistungen bestehen. Die übliche Eheform ist Monogamie. Bei der Trauung kann der Bräutigam mit ausdrücklicher Zustimmung seiner künftigen Ehefrau eine begrenzte Polygamie mit einer Höchstzahl von zwei, drei oder vier Ehefrauen wählen. Stimmen beide nicht überein, kann die Ehe mit dieser Wahl nicht geschlossen werden. Wird die Polygamieoption nicht angegeben, ist die Ehe unwiderruflich monogam, sofern ein Gericht sie nicht später wegen höherer Gewalt ändert. Eine Ehe ohne Personenstandsurkunde oder jugement supplétif, also eine gerichtliche Ersatzentscheidung für einen fehlenden Personenstandseintrag, entfaltet keine zivilrechtlichen Wirkungen. Das livret de famille, das Familienbuch, kann Einträge zu Heirat, Geburt, Tod, Anerkennung, Adoption und Scheidung enthalten. Während der Ehe schulden die Ehepartner einander Treue, secours und Beistand. Sie tragen gemeinsam Verantwortung für die materielle und moralische Gestaltung des Familienlebens, die Unterstützung und Erziehung der Kinder und wählen gemeinsam den Familienwohnsitz. Ein conseil de famille, also Familienrat, kann bei der Lösung von Konflikten helfen; andernfalls entscheidet eine Richterin oder ein Richter nach dem Wohl der Familie. Ein Familienheim oder dessen Einrichtung kann grundsätzlich nicht von einem Ehepartner allein verkauft werden. Für vor dem 31. Januar 1968 geschlossene ältere traditionelle Ehen gilt eine besondere Übergangsregel. Ein rechtlich begründetes Eltern-Kind-Verhältnis verleiht dem Kind gegenüber beiden Eltern gleiche Rechte und Pflichten und ordnet es beiden Familien zu. Possession d'état bezeichnet ein dauerhaftes, öffentliches und eindeutiges Eltern-Kind-Verhältnis, das daraus hervorgeht, wie Familie und Gemeinschaft das Kind behandeln. Anerkennung und Vaterschaftsklagen unterliegen formellen Vorschriften. Im Mittelpunkt stehen Wohl, Name und Unterhalt des Kindes sowie die elterliche Sorge. Der Code de l'enfant 2019/0059/AN vom 30. September 2019 enthält besondere Vorschriften zum Kinderschutz. Während der Ehe üben Mutter und Vater die elterliche Sorge normalerweise gemeinsam aus. Sie umfasst Sicherheit, Gesundheit, Bildung, Obhut, Aufsicht und Unterhalt des Kindes. Bei Meinungsverschiedenheiten berücksichtigt das Gericht zunächst die bestehende Praxis und bemüht sich dann um eine Einigung, bevor es entscheidet. Nach einer Trennung kann ein Gericht die elterliche Sorge und den Wohnsitz des Kindes anpassen. Ist nur ein Elternteil rechtlich anerkannt, übt dieser grundsätzlich allein die Sorge aus; ein Gericht kann gemeinsame Sorge anordnen. Bei Misshandlung, Vernachlässigung, Gefährdung des Kindes oder mehr als zwei Jahren freiwilliger Nichtausübung kann ein Gericht die elterliche Sorge entziehen. Eine tutelle, also Vormundschaft, kann gelten, wenn beide Eltern verstorben sind oder ihnen die elterliche Sorge entzogen wurde. Ein Familienrat für die Vormundschaft umfasst nach Möglichkeit mindestens sechs Angehörige aus mütterlicher und väterlicher Linie. Den Vorsitz führt der juge des tutelles, der für Vormundschaft zuständige Richter. Eine Geburt muss bei der Personenstandsbehörde am Geburtsort erklärt werden. Vater oder Mutter können sie anmelden. Sind beide verhindert, kann die Anmeldung durch einen Arzt, eine Hebamme oder eine andere bei der Geburt anwesende Person erfolgen. Die Frist beträgt sechs Monate beziehungsweise acht Monate, wenn die Geburt außerhalb der Gemeinde oder außerhalb Guineas stattfand. Bei verspäteter Anmeldung ist ein jugement supplétif des zuständigen Gerichts erforderlich. Der Bürgermeister ist für das Personenstandsregister verantwortlich und kann die Aufgabe an eine geschulte Vertretung oder Amtsperson übertragen. Nach der Eintragung wird die Geburtsurkunde sofort ausgestellt. Die Gemeinde kann eine Registrierungsgebühr festlegen und der Gemeinderat kann sie erlassen. Für die Urkunde selbst fällt keine gesonderte Gebühr an. UNICEF-Daten zufolge sind 62 % der Kinder unter fünf Jahren registriert. Die Geburtsurkunde belegt Identität und Staatsangehörigkeit und erleichtert den Zugang zu Schule, Gesundheitsversorgung, Gerichtsverfahren und Sozialhilfe. Außerdem dient sie als Altersnachweis und kann vor Kinderheirat und Menschenhandel schützen. Eheschließungen werden von der Personenstandsbehörde oder dem Bürgermeister eingetragen und sollten unverzüglich registriert werden. Guineische Staatsangehörige, die im Ausland heiraten, sollten die Ehe innerhalb von drei Monaten beim nächsten Konsulat nachtragen lassen. Zu den üblichen Unterlagen gehören Geburtsurkunden, nötige elterliche Einwilligungen, bei einer Wiederheirat eine Sterbeurkunde oder ein Scheidungsauszug, ein Nachweis über den dot und gegebenenfalls eine Ausnahmegenehmigung zum Alter. Die Gemeinde kann eine Gebühr verlangen; für den Personenstandseintrag selbst fällt keine separate Urkundengebühr an. Das livret de famille dient häufig als praktischer Nachweis eingetragener Familienereignisse. Familien entscheiden über Schwangerschaft, Geburt, Gesundheit von Kindern und Pflege. Der Zugang dazu unterscheidet sich nach Region und sozioökonomischer Lage. Ein Projekt der Weltbank stellte gefährdeten Haushalten in Kankan und Kindia Gesundheitskarten bereit und finanzierte darin kostenlose Leistungen für sexuelle und reproduktive Gesundheit sowie für Mütter, Neugeborene und Kinder. Im Projekt stieg die Zahl der mindestens vier Vorsorgebesuche von 77.951 auf 713.409. Die Nutzung moderner Verhütungsmittel erhöhte sich von 52.812 im Jahr 2017 auf 648.852 bis Juni 2024. Das Projekt endete im Juni 2024; seine Fortführung wurde mit GUEST-Aktivitäten verbunden. Diese Projektzahlen begründen keinen landesweiten Anspruch auf kostenlose Versorgung. Zu den Schutzrisiken für Familien zählen Kinderheirat, weibliche Genitalverstümmelung, Gewalt und Kinderarbeit. UNICEF berichtet, dass 47 % der Frauen zwischen 20 und 24 vor ihrem 18. Geburtstag heirateten oder eine Lebensgemeinschaft eingingen, 24 % der Kinder von fünf bis 17 Jahren Kinderarbeit einschließlich Hausarbeit verrichteten und 89 % der Kinder zwischen einem und 14 Jahren körperliche Bestrafung oder psychische Aggression durch Betreuungspersonen erfuhren. UNICEF zufolge akzeptierten 67 % der Frauen von 15 bis 49 Jahren mindestens eine Rechtfertigung für Gewalt in der Ehe. Von weiblicher Genitalverstümmelung waren 95 % der Frauen und Mädchen zwischen 15 und 49 Jahren betroffen. Armut, Gemeinschafts- und Familiennormen sowie schwache Rechtsdurchsetzung können diese Risiken verschärfen. Kinderheirat und weibliche Genitalverstümmelung werden durch gesetzliche und politische Maßnahmen behandelt. Berichte über einen Verfassungsentwurf sind kein Beleg für eine endgültige Verfassungsregelung. Am Schutz sind unter anderem das Ministerium für Frauenförderung, Kindheit und schutzbedürftige Personen (Ministère de Promotion féminine, de l'Enfance et des Personnes vulnérables), regionale Aufsichtsstellen und Sozialarbeiter beteiligt. Mögliche Hilfswege umfassen kindgerechte Justiz, vorübergehende Aufnahmezentren sowie medizinische, psychosoziale, Schutz- und Wiedereingliederungsdienste. Familien, örtliche Gemeinschafts- und Religionsführende sowie lokale Vereine können dabei helfen, diese Angebote zu erreichen. Die Versorgung ist jedoch zersplittert; Fachpersonal und Mittel sind begrenzt, Verfahren können dauern und Gewalttaten bleiben oft ungemeldet. Informelle Familienlösungen können daher neben formellen Schutzverfahren bestehen. Bei unmittelbarer Gefahr wenden Sie sich an die örtliche Polizei, Justiz-, Sozial- oder Gesundheitsdienste. Nach der verfügbaren Beleglage gibt es keine verlässliche landesweite Hotline. Ehepartner schulden einander Unterhalt. Kinder können auch ihren bedürftigen Eltern oder anderen Vorfahren Unterhalt schulden. Unter bestimmten gegenseitigen rechtlichen Bedingungen können Schwiegerkinder außerdem gegenüber den Eltern ihrer Ehepartner unterhaltspflichtig sein. Die Höhe richtet sich nach dem Bedarf der fordernden und der Zahlungsfähigkeit der verantwortlichen Person. Ein Gericht kann statt Geld Versorgung in Form von Pflege gewähren. Ein Elternteil kann Unterhaltspflichten gegenüber einem Kind erfüllen, indem er es im Haushalt aufnimmt und versorgt. Diese Pflichten sind bedeutsam, da häufig mehrere Generationen zusammenleben; zu ihrer praktischen Durchsetzung kann jedoch ein Gerichtsverfahren erforderlich sein. Eine Ehe endet durch Tod oder gerichtliche Scheidung. Gründe für eine Scheidung sind einvernehmliche Zustimmung, Auflösung des gemeinsamen Lebens oder ein Verschulden. Eine Vereinbarung im gegenseitigen Einvernehmen muss das Wohl der Kinder schützen, ist innerhalb der ersten zwölf Monate der Ehe ausgeschlossen und unterliegt gerichtlicher Prüfung, einer Bedenkzeit von acht Tagen sowie einer Erneuerung innerhalb von sechs Monaten. Eine Auflösung des gemeinsamen Lebens kann nach sechs Jahren tatsächlicher Trennung geltend gemacht werden. Als Verschulden kommen schwere oder wiederholte Verletzungen ehelicher Pflichten, Verstoßung oder schwere Misshandlung infrage. Vor einer Klage wegen Verschuldens oder Auflösung des gemeinsamen Lebens ist ein Schlichtungsversuch erforderlich. Ein Scheidungsurteil kann elterliche Sorge, Wohnsitz des Kindes, Unterhalt und möglichen Ausgleichsunterhalt regeln. Eine tatsächliche Trennung ändert nicht automatisch alle elterlichen Rechte. Adoptionen können Volladoptionen, einfache oder internationale Adoptionen sein. Eine Unterbringung erfordert wirksame Einwilligung, den Status des Kindes als pupille de l'État oder eine gerichtliche Feststellung der Verlassenheit. Bei unbekannter Abstammung gilt eine dreimonatige Wartefrist. Das Tribunal prüft Kindeswohl und rechtliche Voraussetzungen normalerweise spätestens sechs Monate nach Anrufung. Bei einer internationalen Adoption prüfen die Behörden beider Länder Eignung sowie die Erlaubnis zur Einreise und zum Aufenthalt des Kindes. Informelle Betreuung durch Verwandte oder einen anderen Haushalt ist keine Adoption. Durch den Tod endet die Ehe. Der Todesfall sollte im livret de famille und im Personenstandsregister eingetragen werden. Kann kein Elternteil die Sorge ausüben, wird eine tutelle möglicherweise durch eine Bestimmung des überlebenden Elternteils, den conseil de famille oder das Gericht eingerichtet. Ein Vorfahr oder eine andere bestellte Vormundsperson übernimmt dann die Verantwortung. Erbrecht ist ein eigenes zivilrechtliches Rechtsgebiet. Das Familienleben in Guinea verbindet somit Personenstandsregistrierung, gerichtliche Rechte und Pflichten, Familienräte, die Unterstützung durch Großfamilien und informelle Betreuung. Zugang und Ergebnisse unterscheiden sich je nach Region, Stadt oder Land, Armut und verfügbaren Diensten.
Familie in Guinea
Das Familienleben in Guinea umfasst Ehe und Partnerschaften, gemeinsame Haushalte, Elternschaft, Verwandtschaft, Fürsorge, finanzielle Unterstützung, Schutz, Trennung und Tod. Formelle Personenstandsurkunden bestehen oft neben familiären und informellen Vereinbarungen. Großfamilienhaushalte sind verbreitet; zu den familiären Pflichten können daher Ehepartner, Kinder, Verwandte und andere Personen im selben Haushalt gehören.
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