Zivilrecht in Guinea

Das Zivilrecht in Guinea regelt Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und Organisationen, darunter Verträge, Eigentum, Familienangelegenheiten, Erbschaft, Haftung und Zivilverfahren. Die wichtigsten Quellen sind das Zivilgesetzbuch, das Gesetzbuch für Zivil-, Wirtschafts- und Verwaltungsverfahren sowie das Grundstücks- und Domänengesetzbuch. Zivilstreitigkeiten beginnen im Allgemeinen vor einem Tribunal de première instance und können an die Cour d'appel und bei Rechtsfragen an die Cour suprême weitergehen.

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