Das isländische Arbeitsrecht beruht auf Gesetzen und Tarifverträgen zwischen Gewerkschaften, Arbeitgebern und Verhandlungsgremien des öffentlichen Dienstes. Eine Gewerkschaft heißt stéttarfélag. Gewerkschaftsmitgliedschaft ist freiwillig, doch ein kjarasamningur gilt normalerweise für Beschäftigte innerhalb seines beruflichen und geografischen Geltungsbereichs, unabhängig von einer Gewerkschaftsmitgliedschaft. Regelungen im allgemeinen und öffentlichen Sektor können sich unterscheiden; der anwendbare Vertrag ist daher anhand von Beruf, Arbeitsort und Sektor zu bestimmen. Ein Arbeitgeber muss innerhalb von zwei Monaten nach Arbeitsbeginn einen schriftlichen Arbeitsvertrag oder eine schriftliche Erklärung ausstellen, wenn die Beschäftigung länger als einen Monat dauert und durchschnittlich mehr als acht Stunden pro Woche umfasst. Das Dokument sollte Parteien und deren kennitala, Arbeitsort und Adresse, Funktion und Aufgaben, Beginn, befristete oder unbefristete Dauer, Urlaubsanspruch, Kündigungsfrist, Lohn, Arbeitszeit, Pensionsfonds und den geltenden kjarasamningur nennen. Die Lohnberechnung sollte klar angegeben sein. Auftragnehmende oder Selbstständige erhalten nicht automatisch die wesentlichen Schutzrechte für Beschäftigte; maßgeblich ist daher die tatsächliche Arbeitsbeziehung. Die Arbeitszeit darf im Durchschnitt 48 Stunden pro Woche einschließlich Überstunden nicht überschreiten; der Durchschnitt wird über einen Zeitraum von bis zu vier Monaten gemessen. Beschäftigte erhalten im Allgemeinen mindestens 11 Stunden tägliche Ruhezeit je 24-Stunden-Zeitraum und mindestens einen wöchentlichen Ruhetag in Verbindung mit der täglichen Ruhezeit. Bei mehr als sechs Stunden täglicher Arbeit ist eine Pause erforderlich. Tarifverträge können Arbeitszeitregelungen innerhalb des gesetzlichen Rahmens anpassen. Arbeitgeber müssen Arbeitszeitaufzeichnungen führen; Beschäftigte müssen 12 Monate lang Zugang dazu haben. Der gesetzliche Jahresurlaub beträgt mindestens 24 bezahlte Arbeitstage pro Jahr. Ein Tarifvertrag kann bessere Urlaubsansprüche gewähren. Urlaubsentgelt und Ansprüche richten sich nach dem Urlaubsgesetz Nr. 30/1987 und dem geltenden Tarifvertrag. Lohnsätze, Überstunden, Schichtarbeit, Urlaubsgeld und Boni hängen stark vom jeweiligen kjarasamningur ab. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind üblich, aber tarifvertragsspezifisch. Zu jeder Zahlung erhalten Beschäftigte eine Lohnabrechnung mit Arbeitsstunden, Lohnbestandteilen, Überstunden- oder Schichtzulagen, Urlaubsbeträgen, Steuern und öffentlichen Abgaben, Rentenabzügen und Gewerkschaftsbeiträgen. Der Arbeitnehmerbeitrag zur Rente beträgt mindestens 4 % des Gesamtlohns, zusätzlich zum Arbeitgeberbeitrag. Gewerkschaftsbeiträge variieren und betragen häufig etwa 1 %. Jeder Arbeitgeber muss nach dem Arbeitsumweltgesetz Nr. 46/1980 einen schriftlichen Gesundheits- und Sicherheitsplan mit Risikobewertung und Vorbeugungsmaßnahmen unterhalten. Beschäftigte müssen Gefahren und Unfälle melden. Vinnueftirlitið, die Verwaltung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, kontrolliert Arbeitsstätten und kann Korrekturanordnungen sowie Verwaltungsbußgelder erlassen. Seit dem 1. Januar 2025 muss eine Beschwerde gegen ein solches Bußgeld im Allgemeinen innerhalb von drei Monaten beim Ministerium eingereicht werden. Der Arbeitgeber muss einen Arbeitsunfall im Allgemeinen innerhalb von sieben Tagen melden. Arbeitsschutzpflichten gelten auch bei Telearbeit. Arbeitsstätten mit 10 bis 49 Beschäftigten haben im Allgemeinen eine Sicherheitsvertretung; bei mindestens 50 Beschäftigten besteht im Allgemeinen ein Sicherheitsausschuss. Das Gleichstellungsgesetz Nr. 86/2018 verbietet unmittelbare und mittelbare Diskriminierung, unter anderem aufgrund von Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität oder -ausdruck, Geschlechtsmerkmalen und Geschlecht. Arbeitgeber müssen außerdem geschlechtsbezogene Diskriminierung, Belästigung und Gewalt verhindern. Jeder Elternteil kann bis zu sechs Monate bezahlte Mutterschafts- oder Vaterschaftszeit erhalten, zusammen bis zu 12 Monate. Anspruch setzt im Allgemeinen sechs aufeinanderfolgende Monate Arbeit in Island mit einem Beschäftigungsgrad von mindestens 25 % voraus. Der Arbeitgeber sollte acht Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin informiert werden; der Antrag sollte möglichst sechs Wochen vorher eingereicht werden. Die Zahlung beträgt im Allgemeinen 80 % des durchschnittlichen Lohns, begrenzt auf 800.000 ISK pro Monat und mit einem Mindestbetrag von 262.061 ISK bei einem Beschäftigungsgrad zwischen 50 % und 100 %. Unbezahlte Elternzeit umfasst vier Monate pro Kind bis zum achten Geburtstag, sofern die beschäftigte Person sechs Monate beim selben Arbeitgeber gearbeitet hat. Der gesetzliche Schutz bei Krankheit umfasst mindestens zwei bezahlte Krankheitstage pro gearbeiteten Monat; Betriebszugehörigkeit und Tarifvertrag können mehr vorsehen. Bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten kann nach Gesetz Nr. 19/1979 bis zu drei Monate Lohnschutz gelten. Gewerkschaften verhandeln Tarifverträge, beraten Beschäftigte und können Lohnansprüche verfolgen. ASÍ, BSRB, BHM, SA und Verhandlungsgremien des öffentlichen Dienstes vertreten verschiedene Teile des Arbeitsmarkts. Sicherheitsvertretungen sind von Gewerkschaftsvertretungen getrennt. Streiks und Aussperrungen unterliegen Gesetz Nr. 80/1938; ein geltender Tarifvertrag begründet während seiner Laufzeit normalerweise Arbeitsfrieden. Der staatliche Schlichter kann Tarifverhandlungen vermitteln. Bei einem Streit am Arbeitsplatz kann eine beschäftigte Person Vertrag, Lohnabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen, Mitteilungen, ärztliche Bescheinigungen und den einschlägigen Tarifvertrag aufbewahren und dann Beratung beim stéttarfélag suchen. Die Parteien können verhandeln oder ein Beschwerdeverfahren nutzen. Félagsdómur behandelt Verstöße gegen Gesetz Nr. 80/1938, Schäden durch rechtswidrige Arbeitskampfmaßnahmen und Streitigkeiten über Verletzung, Auslegung oder Gültigkeit eines Tarifvertrags sowie Fälle, die ihm durch Vereinbarung übertragen werden. Ausstehende Löhne werden im Allgemeinen vor ordentlichen Gerichten geltend gemacht, nicht vor Félagsdómur. Vinnueftirlitið nimmt Sicherheitsbeschwerden und anonyme Hinweise entgegen und bietet Hinweisgeberschutz. Gleichstellungsbeschwerden können an die Gleichstellungsdirektion oder den Gleichstellungsbeschwerdeausschuss gehen. Entscheidungen der Arbeitsdirektion können beim Wohlfahrtsbeschwerdeausschuss angefochten werden; Beschwerden zu Leistungen folgen eigenen Verfahren. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag kann von jeder Partei im Allgemeinen ohne Angabe eines Grundes beendet werden, vorbehaltlich geltender Kündigungsregeln. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und wird häufig zum Monatsende oder nach einem wöchentlichen Turnus wirksam. Kündigungsfristen reichen von etwa 12 Tagen bis sechs Monaten; ungefähr drei Monate sind üblich, doch Beruf und Tarifvertrag bestimmen die genaue Frist. Entgelt und Vertragspflichten laufen während der Kündigungsfrist normalerweise weiter. Eine unrechtmäßig kurze Kündigungsfrist kann einen Schadensersatzanspruch begründen. Eine fristlose Beendigung ist außergewöhnlichen Fällen wie grobem Fehlverhalten, ernster Gefahr oder ausreichend mangelhaften Arbeitsbedingungen vorbehalten. Schutz bei Schwangerschaft, Elternzeit, Gleichbehandlung und Sicherheit gilt weiterhin. Nicht genommener Urlaub muss bei Ende der Beschäftigung ausgezahlt werden. Wer Arbeitslosenleistungen beantragt, sollte dies spätestens am letzten Arbeitstag tun; eine freiwillige Kündigung kann eine zweimonatige Wartezeit auslösen. Für entsandte und ausländische Beschäftigte gelten im Allgemeinen dieselben isländischen Lohn- und Arbeitsstandards, einschließlich anwendbarer Mindestbedingungen, Überstunden, Urlaubsgeld, Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten. Einwanderungs- und Arbeitserlaubnisregeln sind davon getrennt, können aber die Möglichkeit beeinflussen, eine Stelle zu beginnen oder fortzuführen. Bei entsandten Beschäftigten ist für Einsätze von mehr als 10 Arbeitstagen oder 12 Monaten im Allgemeinen eine Meldung an Vinnueftirlitið erforderlich; spezialisierte Montage, Installation oder Reparatur kann innerhalb von 12 Monaten für bis zu vier Wochen ausgenommen sein. Ísland.is und My Pages, die Arbeitsdirektion, Vinnueftirlitið, die Gleichstellungsdirektion und die jeweilige Gewerkschaft sind zentrale Anlaufstellen. Maßgeblich ist der isländische Gesetzestext, nicht seine englische Übersetzung. Genaue Lohntabellen, Kündigungsfristen, Krankheitsrechte, Boni, verbesserte Urlaubsansprüche, Anspruchsfristen und Streitverfahren hängen von aktuellem Tarifvertrag, Beruf, Sektor und Umständen ab.
Arbeitsrecht in Island
Das Arbeitsrecht in Island regelt Arbeitsverträge, Arbeitszeit, Entgelt, Sicherheit, Urlaub, Vertretung, Streitigkeiten und Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Ein geltender Tarifvertrag, kjarasamningur genannt, legt meist Mindestlöhne und Arbeitsbedingungen für einen Beruf oder ein Gebiet fest; hier ist kein allgemeiner gesetzlicher landesweiter Mindestlohn belegt. Einzelverträge können diese Bedingungen verbessern, aber nicht rechtmäßig unter dem geltenden Tarifvertrag liegen.
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