Arbeitsrecht in Island

Das Arbeitsrecht in Island regelt Arbeitsverträge, Arbeitszeit, Entgelt, Sicherheit, Urlaub, Vertretung, Streitigkeiten und Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Ein geltender Tarifvertrag, kjarasamningur genannt, legt meist Mindestlöhne und Arbeitsbedingungen für einen Beruf oder ein Gebiet fest; hier ist kein allgemeiner gesetzlicher landesweiter Mindestlohn belegt. Einzelverträge können diese Bedingungen verbessern, aber nicht rechtmäßig unter dem geltenden Tarifvertrag liegen.

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