Unternehmen in Island

Wer in Island ein Unternehmen führt, benötigt eine geeignete Rechtsform, eine Registrierung, muss Steuervorschriften einhalten und gegebenenfalls eine Tätigkeitserlaubnis einholen. Die Wahl zwischen Einzelunternehmen, Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Personengesellschaften wirkt sich auf Haftung, Kapital, Besteuerung und Geschäftsführung aus. Umsatzsteuerregistrierung, Buchführung, Jahresberichte und Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten begründen auch nach der Registrierung fortlaufende Pflichten.

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