Wahlen in Island

Bei Wahlen in Island können Wahlberechtigte Vertreter, ein Staatsoberhaupt oder eine Position zu einer Abstimmungsfrage bestimmen. Die vier gesetzlich festgelegten Wahlarten sind Alþingi-Wahlen, Präsidentschaftswahlen, Kommunalwahlen und þjóðaratkvæðagreiðslur (Volksabstimmungen). Das Wahlrecht hängt üblicherweise von der isländischen Staatsangehörigkeit, dem rechtmäßigen Wohnsitz und dem Alter ab. Bei Kommunalwahlen dürfen auch bestimmte Gruppen ausländischer Staatsangehöriger wählen. Gewählt wird geheim anhand amtlicher Wählerverzeichnisse; die Stimmen werden öffentlich ausgezählt, unter der Aufsicht nationaler und kommunaler Wahlbehörden.

VivAVia kann Fehler machen. Überprüfe wichtige Informationen.