Strafrecht in Italien

Das Strafrecht in Italien legt Straftaten, Strafen, Ermittlungen, Gerichtsverfahren und Schutzrechte für beschuldigte und geschädigte Personen fest. Polizei, Staatsanwaltschaft, Richter und Verteidiger haben unterschiedliche Aufgaben. Eine Person, gegen die ermittelt wird, ist rechtlich nicht dasselbe wie eine Person, die wegen einer Straftat verurteilt wurde.

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