Lebensphasen in Jamaika

Für Lebensphasen in Jamaika gibt es verschiedene Unterstützungssysteme statt einer zentralen zuständigen Stelle. Die Kindheit endet rechtlich mit 18 Jahren; mit 18 beginnt die Volljährigkeit. Für Bildung, Kinderschutz, Jugendförderung, Arbeit, soziale Sicherung, Altern und Pflege gelten jeweils eigene Anspruchsregeln, Beiträge, Bedarfsermittlungen und örtliche Kapazitäten.

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