Das Investitionsumfeld im Jemen ist zwischen Gebieten zersplittert, die von unterschiedlichen Autoritäten verwaltet werden. In Aden und anderen Gebieten unter der international anerkannten Regierung ist die Allgemeine Investitionsbehörde in Aden (GIA-Aden) für die Anwendung des Investitionsgesetzes Nr. 15/2010 zuständig. Sie registriert Projekte und betreibt ein Modell mit zentraler Anlaufstelle. In Sana'a und den von den De-facto-Behörden verwalteten Gebieten führt das Ministerium für Wirtschaft, Industrie und Investitionen das Investitionsgesetz Nr. 3/1446/2025, das seit dem 5. Januar 2025 gilt. Eine in einer Verwaltungszone angewandte Regel sollte nicht automatisch als in einer anderen gültig angesehen werden. Formelle Investitionen folgen üblicherweise diesem Ablauf: Projekt definieren, rechtliche und finanzielle Prüfungen durchführen, das Projekt bei der zuständigen Investitionsbehörde registrieren, Genehmigungen für den Sektor einholen, Unternehmens-, Grundstücks-, Steuer- und Zollverfahren abschließen, Finanzierung über eine zugelassene Bank organisieren und den Betrieb überwachen. Die GIA-Aden nennt als übliche Bearbeitungszeit etwa 30 bis 60 Arbeitstage. Verfahren unterscheiden sich jedoch nach Zone, Sektor und Projekt. Einheimische und ausländische Einzelpersonen und Unternehmen können sich grundsätzlich beteiligen, sofern Identitätsprüfungen, Kontrollen zur Bekämpfung von Geldwäsche, Prüfungen wirtschaftlich Berechtigter, Sanktionsprüfungen sowie Nachweise zu Projektregistrierung, Steuern und Lizenzen vorliegen. Zu den praktisch verfügbaren Vermögenswerten gehören direkte Beteiligungen an Unternehmen oder Projekten, private Anteile, Grundstücke und Gebäude, Maschinen, geistiges Eigentum, Lizenzen, lokale oder ausländische Währungen sowie reinvestierte Gewinne. Bankeinlagen und islamische Finanzprodukte dienen vor allem der Liquidität oder Verwahrung und ersetzen keinen breiten lokalen Anlagemarkt. Staatliche Schatzwechsel und Anleihen sowie islamische Sukuk sind über die Zentralbank des Jemen in Aden für offenbar institutionelle oder anderweitig zugangsbeschränkte Anleger verfügbar. Eine Schatzwechselauktion in Aden aus dem Jahr 2026 sah eine Laufzeit von einem Jahr, ein Mindestgebot von 50 Millionen jemenitischen Rial und eine Abwicklung zwei Arbeitstage nach der Auktion vor. Eine Auktion nannte 20 % Jahreszins; dies ist nicht als allgemeiner aktueller Marktzins zu verstehen. Übertragungen privater Anteile finden in der Regel bilateral statt und stützen sich auf Unternehmens- und Anteilsregister. Digitale Geldbörsen, schnelle Zahlungsdienste und Echtzeit-Bruttoabwicklung entwickeln sich im Rahmen von Initiativen zur finanziellen Inklusion, sind aber Zahlungsinfrastruktur und keine Wertpapierverwahrung. Bankkonten bei von der Zentralbank des Jemen zugelassenen Banken und zugelassene Wechsel- oder Überweisungsanbieter sind die wichtigsten formellen Kanäle für Zahlungen und Überweisungen. Verwahrung, Insolvenzschutz und Abwicklungssicherungen müssen für die jeweilige Zone geprüft werden. Mögliche Ziele sind der Schutz von Kapital vor einer Abwertung des jemenitischen Rial, Erträge aus Projekten, strategische Kontrolle, Unterstützung des Wiederaufbaus, Übertragung von Familien- oder Diasporakapital sowie die Verfolgung eines Wirkungsziels. Keine lokale Anlageform garantiert Rendite oder Rückzahlung des Kapitals. Eine Streuung über Regionen, Sektoren, Währungen und Verwahrstellen ist schwierig, private Vermögenswerte können schwer verkäuflich sein. Die Auswahl sollte den Zulassungs- und Registrierungsstatus, wirtschaftlich Berechtigte, Eigentums- oder Nutzungsrechte an Grundstücken, Unternehmensführung der Partner, Sektorgenehmigungen, Sicherheit und Zugang zum Gebiet, Energie- und Importlogistik, Währungs- und Rückführungskanäle, Steuer- und Zollstatus, Sanktionsrisiken, mögliche Käufer sowie eine unabhängige rechtliche und finanzielle Prüfung umfassen. Formelle Investitionen können Kosten für Projektregistrierung, Genehmigungen, Beratung, Bankgeschäfte, Devisen, Überweisungen, Steuern, Zoll und Sicherheit verursachen. Das Regelwerk der GIA-Aden sieht Zollvergünstigungen für importierte Investitionsgüter und industrielle Vorleistungen vor; die Berechtigung hängt jedoch von Projekt und Zone ab. Zahlungen von Gewinn, Kapital, Lizenzgebühren und an Lieferanten können nach Erfüllung der Steuerpflichten über zugelassene Banken in konvertierbarer Währung übertragbar sein. Der tatsächliche Zugang bleibt jedoch von Bankbeschränkungen, Sanktionen, Liquidität und Konfliktlage abhängig. Zu den formellen Pflichten können Projektregistrierung, Steuer-, Zoll-, Arbeits-, Umwelt- und Sektorvorschriften, laufende Berichte, Überwachung sowie KYC- und Geldwäschekontrollen gehören. Bargeldgestützte oder informelle Umgehungslösungen sind kein verlässlicher Ersatz für zugelassene Kanäle. Zu den großen Risiken zählen bewaffneter Konflikt, territoriale Zersplitterung, parallele Regulierung, Abwertung des jemenitischen Rial, Inflation, Devisenmangel, Verlagerung von Banken und Sanktionsrisiken, blockierte Überweisungen, schwacher Eigentums- und Vertragsvollzug, Korruption, Störungen in Häfen und Importen, Energiemangel, Insolvenz von Geschäftspartnern oder Banken, wechselnde Steuer- und Zollregeln sowie mögliche Schäden oder Enteignung trotz formeller Schutzbestimmungen. Einschätzungen der Weltbank zufolge waren rund 5 % der Bevölkerung und Unternehmen bankmäßig erfasst und registriert; etwa 95 % der Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen arbeiteten informell. Diese Zahlen beziehen sich auf bestimmte Zeiträume und gelten nicht für jedes Gebiet. Daten der Weltbank für 2025 prognostizierten außerdem einen Rückgang des realen BIP um 1,5 %, meldeten im Juni einen Anstieg des Grundnahrungsmittelkorbs um 26 % gegenüber dem Vorjahr und verzeichneten im Juli und Anfang August starke Wechselkursunterschiede in Aden. Unter solchen Bedingungen sind Liquidität, Zahlungszugang und Ausstiegsplanung für jede Anlageentscheidung zentral.
Investieren im Jemen
Investitionen im Jemen erfolgen vor allem durch direkte Beteiligung an Projekten, Unternehmen, Grundstücken, Gebäuden, Ausrüstung oder produktiven Vermögenswerten. Flüssige Finanzanlagen sind stark eingeschränkt: Eine verlässlich belegte nationale Börse, ein Netz von Wertpapiermaklern für Privatanleger oder eine zentrale Wertpapierverwahrstelle sind nicht etabliert. Anlageentscheidungen erfordern daher eine genaue Prüfung der zuständigen Verwaltungszone, Eigentumsnachweise, Währungszugang, Sicherheitslage, Ausstiegsmöglichkeiten und zugelassenen Finanzkanäle.
VivAVia kann Fehler machen. Überprüfe wichtige Informationen.

