Arbeitgeber in Kambodscha

Nach dem kambodschanischen Arbeitsgesetz ist ein Arbeitgeber eine natürliche oder juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts, die mindestens eine Arbeitskraft beschäftigt, auch mit Unterbrechungen. Arbeitgeber organisieren Einstellung, Lohn, Arbeitszeit, Urlaub, Sicherheit am Arbeitsplatz, Arbeitnehmervertretung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die meisten Branchen unterliegen landesweiten Regeln; für Bereiche wie öffentlichen Dienst, Polizei, Militärdienst, Hausarbeit und bestimmte Luft- oder Seetätigkeiten gelten Sonderregeln.

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