Das Ministerium für öffentliche Gesundheit (MINSANTE) legt die Regeln der Gesundheitspolitik fest. Zehn regionale Delegationen unterstützen die Umsetzung, während 189 Gesundheitsbezirke (Districts de Santé) die lokale Versorgung organisieren. Eine lokale Gesundheitseinrichtung (formation sanitaire) wird als FOSA bezeichnet. Je nach Versorgungsstufe kann sie über ein Ambulantes Gesundheitszentrum (Centre de Santé Ambulatoire, CSA) und ein Integriertes Gesundheitszentrum (Centre de Santé Intégré, CSI), ein Bezirksmedizinisches Zentrum (Centre Médical d’Arrondissement, CMA) und ein Bezirkskrankenhaus (Hôpital de District, HD), ein Regionales Krankenhaus oder Regionales Annexkrankenhaus (Hôpital Régional Annexe, HR/HRA), ein Zentralkrankenhaus (Hôpital Central) oder Allgemeinkrankenhaus (Hôpital Général, HC/HG) bis hin zu Fachkliniken Leistungen anbieten. Zur Versorgung vor einer Behandlung gehören Gesundheitsförderung, Hygiene, Ernährung, Familienplanung, Schwangerschaftsvorsorge, HIV- und andere Tests, Vorsorgeuntersuchungen sowie Routine- und Nachholimpfungen. Die nationale Impfstrategie gilt von 2024 bis 2028. Die Impfquote für DTP3 betrug 2023/2024 82,5 %. Der RTS,S-Malariaimpfstoff wird in 42 prioritären Gesundheitsbezirken in vier Dosen verabreicht. Impfkampagnen umfassen Polio, HPV, Gelbfieber, Masern und Meningitis. Gemeinschaftliche Gesundheitshelfer (Agents de Santé Communautaire) unterstützen Gesundheitserziehung, Früherkennung, Nachsorge und die Verbindung zu örtlichen Einrichtungen. Bei gesundheitlichen Beschwerden beginnt die Behandlung oft in einem CSI, CMA, einer privaten Einrichtung oder einer Apotheke (officine). Schwerwiegendere oder komplizierte Fälle werden an ein HD, ein Regional- oder Zentralkrankenhaus überwiesen. Das geplante Überweisungs- und Rücküberweisungssystem funktioniert nicht überall gleich zuverlässig. Entfernung, Verkehr, unsichere Straßen, Personalmangel und Medikamentenengpässe erschweren den Zugang besonders in den Regionen Hoher Norden, Norden, Adamawa und Osten sowie im Nordwesten und Südwesten. Zu den verbreiteten Krankheitslasten gehören Malaria, HIV, Tuberkulose, Lungenentzündung, Durchfallerkrankungen, Mangelernährung sowie die Versorgung von Müttern und Neugeborenen. Nichtübertragbare Krankheiten und psychische Gesundheit gewinnen auch in der gemeindenahen Versorgung an Bedeutung. Arzneimittel und Diagnoseprodukte werden über das staatliche Versorgungssystem verteilt: vom Nationalen Zentrum für medizinische Versorgung (CENAME) über regionale Beschaffungs- und Vertriebsstrukturen bis zu Einrichtungen und Apotheken. Bevorzugt werden generische unentbehrliche Arzneimittel. Lieferengpässe können daher die Behandlung verzögern. Medikamente von Straßenverkäufern bergen zusätzliche Qualitäts- und Fälschungsrisiken. Traditionelle Medizin ist nach Gesetz Nr. 2024/018 rechtlich organisiert; Qualitätsbewertung, wissenschaftliche Evidenz und Zusammenarbeit mit dem formellen System entwickeln sich weiter. Bei akuten Warnzeichen sollten Sie auf dem kürzesten sicheren Weg zur nächstgelegenen Notaufnahme oder zum nächstgelegenen HD, HR, HG oder HC gelangen. Das öffentliche Koordinierungszentrum für Notfälle im Gesundheitswesen (CCOUSP) ist unter 1510 erreichbar. Ein einheitlicher landesweiter Rettungsdienst und ein einheitlicher Zugangsweg für alle Notfälle sind derzeit nicht dokumentiert. Transport und örtliche Möglichkeiten müssen deshalb konkret geprüft werden. Die Gesundheitsversorgung steht der Bevölkerung grundsätzlich über öffentliche, private und traditionelle Anbieter offen. Eine Registrierung im Krankenversicherungssystem CSU kann je nach Verfahren einen Personalausweis, eine Geburtsurkunde, eine Aufenthaltskarte, einen Reisepass oder Führerschein erfordern. Das Portal führt bestimmte kostenlose Präventions- und Gesundheitsförderungsleistungen für das ganze Land auf. Beratungen und Malariabehandlung für Kinder von null bis fünf Jahren sowie die Versorgung bei HIV, Tuberkulose und Onchozerkose werden als kostenlos aufgeführt. Das berechtigte Leistungspaket für die Versorgung von Müttern und Neugeborenen kann einen Eigenbeitrag von 6.000 FCFA erfordern. Die aktuelle Berechtigung hängt vom Gesundheitsbezirk und Programm ab. Daraus folgt keine umfassende kostenlose Versorgung für alle; direkte Zuzahlungen bleiben ein Zugangshindernis. Patientinnen und Patienten haben Anspruch auf Würde, Privatsphäre, Vertraulichkeit und Schutz ihrer medizinischen Unterlagen. Bei der elektronischen Verarbeitung von Gesundheitsdaten sind zudem Einwilligung und verständliche Informationen erforderlich. Je nach Verfahren der CSU können Rechte auf Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit und Zugangsbeschränkung bestehen. Korrekte Identitäts- und Gesundheitsangaben, aufbewahrte Impf- und CSU-Unterlagen sowie die Einhaltung von Überweisungen, Verschreibungen und Folgeterminen unterstützen die Behandlung. Nach der Behandlung erfolgt die weitere Nachsorge gewöhnlich in derselben Gesundheitseinrichtung oder durch den zuständigen Gesundheitsbezirk. Nach einer Geburt wird ein erster Kontakt innerhalb von zwei Tagen empfohlen; die Nachsorge für Mutter und Kind dauert bis zum 42. Tag nach der Geburt. Weitere Nachsorge kann antiretrovirale HIV-Therapie, Viruslast, die Verhinderung einer HIV-Übertragung von der Mutter auf das Kind, Tuberkulosebehandlung, chronische Krankheiten, psychische Beschwerden, Rehabilitation und Palliativversorgung umfassen. Gemeinschaftliche Dienste können bei der Nachsorge helfen, erreichen Menschen jedoch nicht überall zuverlässig.
Gesundheit in Kamerun
Die Gesundheitsversorgung in Kamerun umfasst öffentliche, private, konfessionelle und traditionelle Angebote. Erste Anlaufstellen sind gewöhnlich lokale Gesundheitseinrichtungen, Apotheken oder private Anbieter; schwerwiegendere Fälle werden an ein Krankenhaus überwiesen. Zugang und Qualität hängen unter anderem von Region, Entfernung, Verkehr, Personal, Medikamentenvorräten und verfügbaren Leistungen ab.
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