Kinder unter 18 Jahren stehen unter dem Schutz und in der Obhut ihrer Eltern oder Vormunde. Der Jugendrichter (juge des enfants) kann eine soziale Untersuchung, Schutz- oder Erziehungsmaßnahmen und eine Unterbringung anordnen, wenn Sicherheit, Moral, Gesundheit oder Bildung eines Kindes ernsthaft gefährdet sind. Ein Kind, ein Elternteil, ein Vormund, die Staatsanwaltschaft oder ein befugter Verein kann den Jugendrichter mit einer Schutzsache befassen. Das Innenministerium und die Personenstandsbehörden (état civil) bearbeiten Geburtsregistrierungen, durch die die Identität festgestellt und der Zugang zu Schule und anderen Dienstleistungen unterstützt wird. Vorschul- und Schulangebote richten sich an Kinder im Alter von etwa 3 bis 16 Jahren. Der Zugang über die Grundschule hinaus und die Unterrichtsqualität sind erheblich eingeschränkt. Auch die Ernährung wirkt sich auf die Kindheit aus: SMART 2024 meldete eine Wachstumsverzögerung von 24,1 % und akute Mangelernährung von 7,8 %, daneben Lücken beim Stillen sowie bei der Versorgung mit Nahrungsergänzungsmitteln, Entwurmung und Impfungen. Die Nationale Strategie zur Beschulung von Kindern mit Behinderungen 2017–2026 unterstützt Inklusion. Im Schuljahr 2024/25 wurden 1.742 Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen erfasst, darunter 905 Mädchen. Übergänge im Jugendalter umfassen häufig Schule, berufliche oder höhere Bildung, Arbeit, Medien und Gemeinschaftsclubs. Das Programm Jeunes Reporters von UNICEF erreichte etwa 200 Jugendliche über 16 Clubs auf den drei Inseln. Mädchen zwischen 11 und 17 Jahren sind besonders von Gewalt und Ausbeutung bedroht. 2025 wurden 165 Gewaltfälle erfasst, darunter 71 Fälle sexualisierter Gewalt. Services d’écoute bieten auf allen drei Inseln psychologische, medizinische, rechtliche und soziale Unterstützung. Programme für junge Mütter kombinierten schulische Unterstützung oder Prüfungshilfe mit beruflicher Wiedereingliederung: 2022 erhielten 114 Teilnehmerinnen Unterstützung, davon 52 für Berufsausbildung und 62 für Schul- oder Prüfungskosten. Mit 18 Jahren erlangt eine Person im Allgemeinen die volle Volljährigkeit im Zivilrecht und das Wahlrecht. Eine formelle Beschäftigung ist ab 15 Jahren möglich; Kinder unter 15 Jahren dürfen keine bezahlte oder selbstständige Arbeit ausüben. Eine begrenzte Einführung in Hausarbeit oder Landwirtschaft ist nur erlaubt, wenn sie Schulbildung und Entwicklung nicht beeinträchtigt. Informelle Arbeit ist weit verbreitet, und der Sozialschutz deckt nur einen Teil der Erwerbsbevölkerung ab, wodurch beim Übergang ins Erwachsenenalter Einkommensrisiken steigen. Eine Eheschließung ist grundsätzlich ab 18 Jahren erlaubt. Ein Richter kann aus einem schwerwiegenden legitimen Grund eine Ausnahme bewilligen. Beide Personen müssen frei zustimmen; der Wali hat eine gesetzlich festgelegte Rolle bei der Eheschließung einer Frau. Mit der Elternschaft gehen besondere Schutzrechte im Arbeitsverhältnis einher. Der Mutterschaftsurlaub dauert 14 aufeinanderfolgende Wochen, davon mindestens 8 Wochen nach der Geburt, und kann im Krankheitsfall um 3 Wochen verlängert werden. Eine stillende Beschäftigte kann bis zu 15 Monate lang Stillpausen nehmen, üblicherweise höchstens eine Stunde pro Arbeitstag. Für Witwen und Witwer ist eine gesetzlich anerkannte Unterbrechung der Arbeit von vier Monaten und zehn Tagen vorgesehen. Ein allgemeiner Beratungsdienst für diese Übergänge ist nicht belegt. Die Unterstützung im Alter beruht stark auf der Familie und dem erweiterten Gemeinschaftsnetz. Die Rentenkasse der Komoren (Caisse de Retraites des Comores, CRC) deckt formal Alter, Invalidität und Tod für Beschäftigte im öffentlichen und nichtöffentlichen Dienst sowie Parlamentsmitglieder ab, wenn die entsprechende Beschäftigungs- und Beitragsvoraussetzung erfüllt ist. Eine nachgewiesene Sozialrente für alle gibt es nicht. Der Anteil älterer Menschen mit Rentenabsicherung wird auf etwa 8,3 % geschätzt. Eine landesweite allgemeine Pflegeversicherung, ein Pflegegeld, ein System für stationäre Pflege oder ein professioneller häuslicher Pflegedienst ist nicht belegt. Gesundheits- und Sozialdienste können im Einzelfall helfen; ein allgemeiner Leistungsanspruch ist jedoch nicht nachgewiesen. Der Unterstützungsbedarf in verschiedenen Lebensphasen kann bei Choleraausbrüchen, Wirbelstürmen, Überschwemmungen, Wasserknappheit und Küstenerosion besonders akut werden. Solche Ereignisse können die Schulbildung, Gesundheit und psychische Stabilität von Kindern beeinträchtigen. Ein von der Weltbank geplantes, auf Schocks reagierendes und widerstandsfähiges soziales Sicherungsnetz sieht Geldtransfers, Unterstützung für den Lebensunterhalt, öffentliche Arbeiten und Maßnahmen zur Entwicklung von Humankapital für chronisch arme oder von Schocks betroffene Haushalte vor. Frauen und junge Menschen im Erwerbsalter stehen besonders im Fokus. Geplant ist eine Abdeckung von 40.000 Haushalten. Das Programm ist zielgerichtet und projektbezogen, nicht allgemein verfügbar. Zu den wichtigsten beteiligten öffentlichen Stellen gehören die Ministerien für Gesundheit, Solidarität und Sozialschutz, Bildung, Inneres und Justiz, die Generaldelegation für Menschenrechte (Délégation Générale des Droits de l’Homme), das INSEED und die CRC. Hinzu kommen UNICEF, die Weltbank, lokale Services d’écoute und Familien.
Lebensphasen auf den Komoren
Lebensphasen auf den Komoren werden durch familiäre Betreuung, Bildung, Arbeit, Elternschaft, Alter und den Umgang mit Krisen geprägt, nicht durch ein zentrales öffentliches System. Gesetzliche Altersgrenzen sind unter anderem 15 Jahre als allgemeines Mindestalter für die Arbeit und 18 Jahre für die Volljährigkeit im Zivilrecht, das Wahlrecht, die Eheschließung und die vollen Erwachsenenrechte. Der Zugang zu Dienstleistungen unterscheidet sich zwischen Ngazidja, Ndzuwani und Mwali sowie zwischen Stadt und Land. Familien sind weiterhin die wichtigste Quelle für Schutz und Fürsorge; öffentliche Einrichtungen und Projekte bieten begrenztere Unterstützung.
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