Haustiere in Liechtenstein

Die Haltung von Haustieren in Liechtenstein umfasst verantwortungsvolle Anschaffung, Unterbringung, Pflege, Gesundheit, Reisen und Abgabe von Heimtieren. Für Hunde gelten zusätzliche Anforderungen an Meldung, Steuer, Versicherung, Kennzeichnung und Kontrolle; für manche potenziell gefährlichen Hunde, exotische Wildtiere und gewerbliche Tätigkeiten ist eine vorherige Bewilligung erforderlich. Halterinnen und Halter müssen für geeignetes Futter, Pflege und Unterbringung sorgen, Gefahren und Belästigungen verhindern und kranke oder verletzte Tiere tierärztlich behandeln lassen.

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