Zivilrecht in Liechtenstein

Das Zivilrecht in Liechtenstein regelt Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und Organisationen, darunter Verträge, Eigentum, Familienangelegenheiten, Erbschaft, Haftung, Gerichtsverfahren und Vollstreckung. Zu den wichtigen Gesetzen zählen ABGB, PGR, EheG, PartG, Sachenrecht, ZPO, AussStrG und EO. Zivilgerichte und zentrale Behörden liegen in Vaduz; das zuständige Verfahren hängt von der Art des Falls ab.

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