Einwanderungsrecht in Luxemburg

Das Einwanderungsrecht in Luxemburg regelt Einreise, Aufenthalt, Arbeit, Studium, Familiennachzug, Schutz, Daueraufenthalt und Staatsangehörigkeit. Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz durchlaufen im Allgemeinen ein Registrierungsverfahren; Drittstaatsangehörige benötigen normalerweise vorab eine Genehmigung und einen Aufenthaltstitel. Zuständige Stellen, Dokumente, Fristen und Rechte hängen von der Aufenthaltskategorie und der persönlichen Situation ab.

Aufenthaltsrecht

Aufenthaltsrecht klaert Aufenthaltstitel, Fristen, Rechte und Pflichten.

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