Haustiere in Luxemburg

Haustierhaltung in Luxemburg umfasst verantwortungsvolle Anschaffung, tägliche Versorgung, Gesundheit, Wohlergehen, Reisen und eine rechtmäßige Abgabe. Eine Positivliste legt fest, welche Säugetiere und anderen Tiere gehalten werden dürfen; für nicht gelistete Arten und alle giftigen Tiere ist vor der Anschaffung eine ministerielle Genehmigung erforderlich. Für Hunde gelten die klarsten Pflichten zu Registrierung, Versicherung, Steuer und Leinenführung; für Katzen und andere Haustiere gelten artspezifische Regeln. Bei grenzüberschreitenden Reisen sind Kennzeichnung, Impfung und Reisedokumente erforderlich.

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